Schutzpotentialausgleich in Großküchen
Auch in der BGV A3 [2] sowie in den „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen“ in BGR 111 sind besondere Festlegungen oder Forderungen diesbezüglich nicht enthalten.
Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass es in den Betriebsmittelnormen, z. B. in DIN EN 60335-2-42 (VDE 0700-42) [3], DIN EN 60335-2-58 (VDE 0700-58) [4] sowie auch in DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36) [5], Festlegungen gibt, gemäß denen ortsfeste Geräte einen äußeren Anschluss für einen Potentialausgleichsleiter von maximal 10 mm2 haben müssen. Eine Begründung gibt es hierfür nicht und ebensowenig eine Forderung, dass ein solcher Potentialausgleichsleiter (nun Schutzpotentialausgleichsleiter) auch anzuschließen wäre.
Eine Rückfrage bei dem für diese Normen zuständigen Unterkomitee hat ergeben, dass diese Anschlussstelle für einen Potentialausgleich unter dem Gesichtspunkt gefordert wird, dass bei vielen derartigen Geräten ein größerer „Ableitstrom“ (Schutzleiterstrom) – aufgrund der Eigenart dieser Geräte – fließen könnte. Es wäre deshalb möglich, dass diese Forderung vorausschauend, unter Berücksichtigung von DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6], entstanden ist.
Die DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [6] hat nun Pilotfunktion bezüglich des Schutzes gegen elektrischen Schlag auch für die elektrischen Betriebsmittel bzw. für deren Normen. In [6] gibt es Vorgaben bezüglich der zulässigen Schutzleiterströme und daraus resultierender Maßnahmen. Darin ist sinngemäß Folgendes festgelegt:
Sofern an elektrischen Betriebsmitteln Schutzleiterströme von mehr als 10 mA, max. 5 % vom Außenleiterstrom auftreten, müssen diese fest angeschlossen werden und es muss ein Schutzleiter mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm2 oder ein zweiter Schutzleiter mit einem Querschnitt entsprechend dem Querschnitt des Schutzleiters der Zuleitung vorgesehen werden. Außerdem müssen diese Betriebsmittel entsprechend gekennzeichnet werden.
Analoge Festlegungen zu notwendigen Maßnahmen bei größeren Schutzleiterströmen gibt es auch in DIN VDE 0100-510 (VDE 0100- 510) [7]. Diese Forderungen in [7] beziehen sich zwar auf Schutzleiter und nicht auf Schutzpotentialausgleichsleiter, doch die vorgesehene Anschlussstelle könnte für beides verwendet werden.
Eine weitere Notwendigkeit, diesen äußeren Anschluss zu nutzen, wäre gegeben, wenn in seltenen Fällen die Abschaltzeit bezüglich des Schutzes gegen elektrischen Schlag nicht erfüllt werden kann. Für solche Fälle gibt es im Abschnitt 411.3.2.6 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [8] eine Forderung, dass ein zusätzlicher (örtlicher) Schutzpotentialausgleich vorzusehen ist. Hierbei müssen Körper, die sich im Handbereich (2,5 m) solcher Betriebsmittel, für die eine Abschaltung nicht in der vorgegebenen Zeit erfüllt werden kann, über einen Schutzpotentialausgleichsleiter untereinander und mit dem Körper, für den die Abschaltzeit nicht erfüllt werden kann, verbunden werden. In diesen zusätzlichen Schutz - potentialausgleich müssen auch die fremden leitfähigen Teile, die sich im Handbereich zu dem betreffenden Körper befinden, in denen eine äußere Anschlussstelle benötigt wird, mit einbezogen werden. Hierbei könnten aber auch größere Querschnitte (> 10 mm2) notwendig sein. Die notwendigen Querschnitte können aus DIN VDE 0100-540 (VDE 0100- 540) [9] entnommen werden können.
Für nicht elektrische Komponenten in Großküchen, wie leitfähige Tische oder Spülen, gibt es diesbezüglich – zumindest in den VDEBestimmungen – keine Festlegungen. Ich gehe davon aus, dass die beiden zuvor genannten Fälle, in denen eine äußere Anschlussstelle benötigt wird, nicht oder nur äußerst selten zutreffen werden, sodass sich der Anfragende über den Schutzpotentialausgleich an den genannten Einrichtungsgegenständen und elektrischen Betriebsmitteln keine Gedanken machen muss. Selbst wenn eine der beiden Ausnahmen zutreffen würde, wäre das Einbeziehen der nicht elektrischen Teile, wie Tische, Spülen usw., in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich nicht zutreffend. Eine Nachrüstung von entsprechenden Anschlussstellen muss somit nicht erfolgen.
Quellen
DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen.
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
DIN EN 60335-2-42 (VDE 0700-42):2009-04 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-42: Besondere Anforderungen für elektrische Heißumluftöfen, Dampfgeräte und Heißluftdämpfer für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 60335-2-58 (VDE 0700-58):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-58: Besondere Anforderungen für elektrische Spülmaschinen für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 60335-2-36 (VDE 0700-36):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-36: Besondere Anforderungen für elektrische Herde, Bratund Backöfen und Kochplatten für den gewerblichen Gebrauch.
DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2007-03 Schutz gegen elektrischen Schlag Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4- 41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.
- W. Hörmann
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