Planung von Leerrohrsystemen
ep11/2002, 1 Seite
Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 11 900 Planung von Leerrohrsystemen ? Im ep 5/2002 wurde in einer Leseranfrage die Leerrohrplanung behandelt. Ich betreibe ein Planungsbüro für Elektrotechnik und befinde mich zur Zeit mit meinem Auftraggeber in einer Auseinandersetzung, die dieses Thema betrifft. Können Sie mir Literatur nennen, die zu diesem Thema Auskunft gibt? ! Leider kann ich Ihnen hierzu keine Literatur nennen. In meinem Planungsbüro wurden in den letzten rd. 30 Jahren Planungen für Elektro-Leerrohrsysteme durchgeführt. Das bezog sich auf Objekte des Wohnungsbaus, Hotels, von Kaufhäusern, Theater, Botschaften und medizinischen Einrichtungen. Die Tätigkeit begann mit dem Entwurf, lief über die Ausführungsplanung bis einschließlich Objektüberwachung. Eine Bezahlung für diese „Besonderen Leistungen“ erfolgte in jedem Falle. In der Beantwortung zu der bereits veröffentlichten Leseranfrage habe ich auf den z. T. sehr umfangreichen Prozess der Planung und Koordinierung hingewiesen, an dessen Ende dann auch ein Produkt von Plänen/Zeichnungen für die Montage des Leerrohrsystems entsteht. Es beinhaltet die Darstellung der Rohre, Bögen, Übergangselemente, Verteilerdosen, Rohrauslässe oder Dosen für Leuchten, Schalter, Steckdosen, Messfühler, d. h. alle Endgeräte, und auch Verteilungen. Genau solche Montage-Zeichnungen, die zur Verlegung/Montage des Leerrohrsystems notwendig werden, sind in der bereits erwähnten HOAI § 73, Punkt 5. Ausführungsplanung „(keine Montage- und Werkstattzeichnungen)“ als Grundleistung ausgeschlossen. Neben dem immensen Aufwand an Vorarbeit sei nochmals erwähnt, dass das zeichnerische Darstellen von Stromkreisleitungen bei der herkömmlichen Planung nicht erfolgt, was einen wesentlichen Unterschied und Mehraufwand darstellt. Dieser Mehraufwand bezieht sich auf die Phasen 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung, 5. Ausführungsplanung, 6. und 7. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie auch 8. Objektüberwachung. Daraus resultiert, dass in den zuvor aufgeführten Leistungsphasen „Besondere Leistungen“ erbracht werden müssen. W. Meyer Leitungsbefestigung mit Hakennägeln ? Ist es erlaubt, NYM-Leitungen mit Hakennägeln zu befestigen? Falls das nicht zutreffen sollte, seit wann trifft dieses zu und in welcher Vorschrift steht das? ! Hakennägel sind zum Befestigen von Mantelleitungen und Kabeln ungeeignet und deshalb auch nicht zulässig. Sie verfügen über eine zu geringe Auflagefläche. Selbst wenn der übliche Befestigungsabstand von etwa 25 bis 30 cm bei waagerechter Leitungsführung (bei größeren Querschnitten und Durchmessern ergeben sich ggf. auch größere Abstände) unterschritten wird, gibt es keine Gewähr dafür, dass sich der plastische Kunststoffmantel und schließlich auch die Aderisolation an der Auflagestelle nicht deformieren. Ein Hakennagel ist in seiner Geometrie der Leitung nicht angepasst und umschließt sie nicht. Das Eigengewicht der Leitung oder des Kabels und die Erwärmung (abnehmende mechanische Eigenfestigkeit) beeinflussendie Isolierungnegativ.Esistjaimmerhin beim Stromfluss im ungestörten Betrieb eine Leitergrenztemperatur von 70 °C dauernd zulässig. Bei den möglichen Verformungen muss mit einer Beeinträchtigung des Isoliervermögens gerechnet werden. Vor allem bei Überlast und Kurzschluss können sich somit Gefährdungen für Personen, Anlagen und auch das Gebäude ergeben. In den Verlegevorschriften wird man vergebens nach einer Forderung suchen, die eine derartige Befestigungsmethode verbietet. Hinweise darauf finden sich lediglich in der Literatur. Ein solches Verbot leitet sich aber indirekt aus den DIN-VDE-Normen ab. Hier sind vor allem zu nennen: 1. Nach den in der DIN VDE 0298 enthaltenen Festlegungen dürfen Kabel und Leitungen nur mit Installations- und Befestigungsmaterial verlegt werden, welches die den Kabeln und Leitungen zugesicherten Eigenschaften nicht mindert. Das aber ist mit Hakennägeln nicht zu gewährleisten. 2. Im Abschnitt 3.2 der abgelösten Norm [1] wurde gefordert, ,,Kabel, Leitungen und das Befestigungsmaterial so auszuwählen, anzuordnen und zu befestigen, dass die im Betrieb zu erwartenden elektrischen Beanspruchungen ... Personen, die Anlagen und Umgebung nicht gefährden. Das kann mit Hakennägeln nicht garantiert werden. 3. In DIN VDE 0100-520 [2] sind die Verlegearten von Kabel- und Leitungssystemen (-anlagen) in Abhängigkeit von der Bauart dieser Betriebsmittel und der baulichen Situation aufgeführt. Die Befestigungs- und Verlegemöglichkeiten sind dort in den Tabellen 52 F, 52 G und 52 H konkret genannt und in Beispielen dargestellt. Hier fehlen aus den genannten Gründen Hakennägel. 4. Im Unterabschnitt 522.8 in [2] wird ein Schutz gegen andere mechanische Beanspruchungen gefordert. Hier ist besonders erwähnt, dass das Kabel- und Leitungszubehör und Umhüllungen keine scharfe Kanten haben dürfen. Ob das mit Hakennägeln zu gewährleisten ist, muss zumindest in Frage gestellt werden. 5. Im Nationalen Vorwort zu DIN VDE 0100-510 ist im Abschnitt 511 vermerkt, dass die Betriebsmittel den einschlägigen DIN-Normen und VDE-Bestimmungen entsprechen müssen [3]. Hierunter fallen nicht nur Kabel und Leitungen, sondern auch die dafür vorgesehenen Verlegematerialien, wie Elektroinstallationsrohr, Elektroinstallationskanäle, Kabelwannen, Schellen usw., die für die Installation verwendet werden. Auch aus dieser Sicht kommen Hakennägel nicht in Betracht. Literatur [1] DIN VDE 0100 Teil 520:1985-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Auswahl und Errichten elektrischer Betriebsmittel; Kabel, Leitungen und Stromschienen. [2] DIN VDE 0100-520:1996-01 -; -; Kabel- und Leitungssysteme (-anlagen). [3] DIN VDE 0100-510:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen. H. Senkbeil FI-Schutzschaltereinsatz in Altanlagen ? Wie ist bei einer etwa 30 Jahre alten Anlage zu verfahren, wenn FI-Schutzschalter eingebaut werden müssen? Die komplette Anlage ist in NYIF-J 2 x 1,5 mm2 installiert, wobei in den Steckdosen jeweils PE- und N-Klemme gebrückt sind. Die Steck-Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. 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Autor
- W. Meyer
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