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Elektrotechnik

Neue Verordnung zur Meisterprüfung seit 1. Oktober in Kraft

ep12/2002, 2 Seiten

Die neue Meisterprüfungsverordnung gilt, doch die Unsicherheit bei den Praktikern ist groß. Was hat sich geändert? Wie ist bei künftigen Prüfungen zu verfahren? Wann hat ein Prüfling noch bestanden? Der ZVEH lud die Verantwortlichen (Vorsitzende von Prüfungsausschüssen, usw.) nach Frankfurt am Main, um ihnen die wesentlichen Neuerungen zu erläutern.


Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 12 964 Branche aktuell Chancen der Neuregelung „Mit den neuen Meisterverordnungen sind moderne und zukunftsträchtige Berufe entstanden und ich bin der festen Überzeugung, dass so auch die Attraktivität der Meisterausbildung für den Nachwuchs deutlich steigt“, betonte ZVEH-Vizepräsident Walter Tschischka in seiner Begrüßungsrede (Bild ). Hier seien - auf Basis der Althandwerke - vollkommen neue Berufe entstanden. Insbesondere würden die künftigen Meister mehr als bisher auf ihre Rolle als Unternehmer vorbereitet. Alles in allem sei damit, so Tschischka, eine Stärkung der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke verbunden. Gerüstet für Zukunftstechnologien Im Anschluss widmete sich Frank O. Baumeister (ZVEH-Geschäftsführer) den rechtlichen Anforderungen an künftige Meisterprüfungen. In den Verordnungen wird bestimmt, welche Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten den einzelnen Handwerken zum Zweck der Meisterprüfung zuzurechnen sind, so sagt es § 45 der HwO. Die hier aufgelisteten Berufsbilder seien aber, so Baumeister, nicht als eine in sich abgeschlossene Positivliste zu sehen. Dies verdeutlichte er am Beispiel der Zukunftstechnologie Brennstoffzelle, die im Augenblick im Entstehen begriffen sei, aber noch nicht einem bestimmten Handwerk oder Industriezweig zuzuordnen wäre. Die elektrotechnischen und informationstechnischen Handwerke seien mit den neuen Verordnungen jedoch gut vorbereitet, diese Technologie flexibel in die Meister-Ausbildung, -prüfung und -ausübung zu integrieren. Handlungsorientierung und ganzheitliche Qualifikation Dr. Uwe Schaumann vom Forschungsinstitut für berufliche Bildung an der Universität zu Köln betonte in seinem Vortrag „Gewandelte Strukturelemente in der Meisterprüfung“ die richtungsgebenden Forderungen für eine moderne Meisterprüfung, „ganzheitliche Qualifikation“ sowie „Handlungsorientierung“. Herzstück der neuen Verordnungen ist die Handlungsorientierung, also die Ausrichtung der Prüfung an praktischen, betriebsnahen Situationen. Künftig muss der angehende Meister zeigen, dass er einen simulierten Kundenauftrag von der Planungs- und Kalkulationsphase über die Anfertigung bis hin zur Endkontrolle und der Instandsetzung zu bearbeiten in der Lage ist. Letztlich soll deutlich werden, dass der Prüfling den veränderten Anforderungen des Marktes und der Kunden gerecht werden kann. Die ganzheitliche Qualifikation als Unternehmer ist die zweite Säule, auf der die neue Meisterprüfung basiert. „Fachkompetenz und technisches Wissen waren seit je das Fundament der Meisterprüfung. Ergänzend galt es bei den neuen Verordnungen, die Kompetenz als Unternehmer in den Mittelpunkt zu rücken“, erläuterte Dr. Schaumann. Meisterprüfungsberufsbild Im Anschluss stellten die Berufsbildungsbeauftragten der Bundesfachbereiche Oswald Hammer (Elektrotechnik), Werner Schmidt (Informationstechnik) und Wolfgang Noack (Elektromaschinenbau) die neuen Meisterprüfungsberufsbilder im Detail vor. Statt des bisherigen Berufsbildes gibt es nun ein sogenanntes „Prüfungsberufsbild“. Hierin spiegelt sich das neue Leitbild und Selbstverständnis des künftigen Meisters. So heißt es in § 2 unter der Überschrift „Meisterprüfungsberufsbild“ der neuen Verordnungen: „Durch die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk (gleiches gilt für das Informationstechniker- und das Elektromaschinenbauer-Handwerk) wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.“ „Das neue Prüfungsberufsbild fordert vom künftigen Meister Handlungskompetenz, Handlungsfähigkeit sowie betriebs- und personalwirtschaftliche Managementqualifikationen. Künftige Meisterprüfungen erhalten eine neue Wertigkeit. Der Meister wird weitaus besser als bisher auf seine Tätigkeit als Unternehmer vorbereitet“, sagte Oswald Hammer. Der traditionelle Handwerksmeister wandelt sich, so könnte man es auf einen Nenner bringen, mehr und mehr zum Handwerksunternehmer. Praktische Prüfung (Teil I) Situationsaufgabe Im Elektrotechniker-Handwerk gibt es nun drei Schwerpunkte: · Energie- und Gebäudetechnik, · Kommunikations- und Sicherheitstechnik, · Systemelektronik. „Diese Schwerpunktsetzung bedeutet gerade nicht die Fortführung der alten Spartentrennung zwischen Elektroinstallateuren, Fernmeldern und Elektromechanikern. Das neue Prüfungsberufsbild gilt für alle Elektrotechniker, was heißt: Wer sich künftig auf einen der Schwerpunkte konzentriert, muss auch in den nicht gewählten Bereichen seine Kompetenz im Rahmen einer Situationsaufgabe nachweisen“, erklärte Oswald Hammer die neue Struktur der Meisterverordnung im Elektrotechniker-Handwerk. Ziel der maximal 8-stündigen Situationsaufgabe ist es, den Qualifikationsnachweis in der Meisterprüfung zu vervollständigen. Sie besteht aus mehreren Einzelaufgaben, die allesamt anderen Schwerpunktbereichen entnommen sein müssen als die Projektarbeit. Letztlich bedeutet dies, dass der künftige Elektrotechniker-Meister in der gesamten Breite und Tiefe seines Handwerks sowohl ausübungs- als auch ausbildungsberechtigt ist. Da im Informationstechniker-Handwerk und im Elektromaschinenbauer-Handwerk keine Schwerpunktbildung vorgesehen ist, entfällt hier die Situationsaufgabe. Projektarbeit und Fachgespräch Kernaufgabe künftiger Meisterprüfungen ist die 4-tägige Projektarbeit mit dem dazugehörenden Fachgespräch (Teil I). „Die Projektarbeit soll einem Kundenauftrag des betrieblichen Alltags entsprechen und idealerweise einen konkreten Gegenwartsbezug zum Betrieb des Prüflings aufweisen“, betonte Werner Schmidt, „das Fachgespräch bezieht sich auf die Projektarbeit und stellt im Idealfall einen kollegialen Dialog dar, der aufzeigt, inwieweit der Prüfling die Problemstellung und den Lösungsweg der Projektarbeit verstanden hat.“ Das rund 30-minütige Fachgespräch wird im Verhältnis zur Projektarbeit mit 1:3 gewertet. Die Gesamtbewertung von Projektarbeit und Fachgespräch wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet. Mindestvoraussetzung für das Bestehen von Teil I ist eine insgesamt ausreichende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meisterprüfungsprojekt, noch im Fachgespräch, noch in der Situationsaufgabe mit weniger als 30 von 100 Punkten bewertet worden sein darf. Im Klartext: wurde ein Bestandteil von Teil I mit ungenügend (< 30 Punkte) bewertet, ZVEH, Frankfurt am Main Neue Verordnung zur Meisterprüfung seit 1. Oktober in Kraft Handwerksmeister wird zum Handwerksunternehmer Die neue Meisterprüfungsverordnung gilt, doch die Unsicherheit bei den Praktikern ist groß. Was hat sich geändert? Wie ist bei künftigen Prüfungen zu verfahren? Wann hat ein Prüfling noch bestanden? Der ZVEH lud die Verantwortlichen (Vorsitzende von Prüfungsausschüssen, usw.) nach Frankfurt am Main, um ihnen die wesentlichen Neuerungen zu erläutern. ZVEH-Vizepräsident Walter Tschischka führte das Fachpublikum in die neue Meisterprüfungsverordnung ein ist die Prüfung zu wiederholen (mit einer mangelhaften Leistung, 30 und < 50 Punkte, kann die Prüfung bestanden werden, wenn die Gesamtnote mindestens ausreichend, 50 Punkte, ist). Schriftliche Prüfung (Teil II) Auch Teil II der Meisterprüfung wurde völlig neu konzipiert. „Hier wird die bisherige fächerorientierte Prüfungsweise durch eine verknüpfte Methodik der Fallbearbeitung ersetzt“, sagte Wolfgang Noack. Prüfungsfächer sind Elektro- und Sicherheitstechnik (im Elektrotechniker-Handwerk), Informations- und Sicherheitstechnik (im Informationstechniker-Handwerk) bzw. Antriebs- und Sicherheitstechnik (im Elektromaschinenbauer-Handwerk) sowie - für alle drei Handwerke gleich - die Fächer „Auftragsabwicklung“ und „Betriebsführung und Betriebsorganisation“. Neu ist hier, das in allen aufgelisteten Fächern im Rahmen konkreter betriebspraxisnaher Aufgabenstellungen schriftlich geprüft wird. „Kernfach bleibt im theoretischen Teil der Prüfung die Technik. Das neue Fach Auftragsabwicklung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Themas Kundenorientierung an Stellenwert. Die sichere Beherrschung des Fachs Betriebsführung und Betriebsorganisation soll dem künftigen Meister die Integration kaufmännischer und organisatorischer Betriebsabläufe erleichtern“, so Noack. Die Prüfung in Teil II erstreckt sich über 9 Stunden (maximal 6 Stunden am Tag). Sie gilt als noch bestanden, wenn die Gesamtnote ausreichend ist und kein Fach mit der Note ungenügend (< 30 Punkten) bewertet wurde. Das Ergebnis eines nicht bestandenen Faches kann durch eine 20-minütige mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüflings verbessert werden, wobei die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung 2:1 zu gewichten sind. Bescheinigung „Sicherheitstechnik“ Verbraucherschutz und der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren beim Umgang mit elektrischem Strom erfordern hohe Sorgfalt und besonders geschultes Personal, das in der Lage ist, mögliche Gefahren zu vermeiden. So kommt auch dem Thema Sicherheitstechnik in den neuen Meisterverordnungen im Rahmen der theoretischen Meisterprüfung größte Bedeutung zu. Neben dem Meisterbrief wird hierüber eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt. „Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Energieversorger künftig unerlässlich sein“, erklärte Hammer. Denn man beachte, dass man den Meisterbrief auch dann erhält, wenn der Prüfling im zweiten Teil der Meisterprüfung das Fach „Elektro- und Sicherheitstechnik“ mit einer Fünf ( 30 und < 50 Punkten) abgeschlossen hat. Jedoch muss seine Gesamtnote, aufgrund der Leistungen in den Fächern „Auftragsabwicklung“ und „Betriebsführung und Betriebsorganisation“, noch mindestens ausreichend erreichen. Übergangsfristen Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Bis zum 31. März 2003 können jedoch noch Anträge für Prüfungen nach den jetzt außer Kraft befindlichen Verordnungen gestellt werden. Danach sind Prüfungen nach altem Muster lediglich noch als Wiederholungsprüfung möglich und dies auch nur noch bis spätestens 30. September 2004. Aufgrund dieser Fristen ist eine zügige Neuordnung der Inhalte von Meistervorbereitungskursen notwendig. Beim Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik in Oldenburg (bfe) fand bereits eine Pilotmeisterprüfung nach der neuen Verordnung statt. Weitere Informationen Die Elektrotechnikermeisterverordnung (Elektro Tech Mstr V) mit entsprechenden Erläuterungstexten sowie die Broschüren für das Informationstechniker- und das Elektromaschinenbauer-Handwerk können zum Preis von 7,- (zzgl. Mwst. + Versandkosten) bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke mb H (WFE); Telefon: 069 247747-40; Fax: 069 247747-49; E-Mail: wfe@zveh.de; www.zveh.de angefordert werden. Auf der Homepage www.fbh-meisterpruefung.de finden sich hilfreiche Checklisten zur Gestaltung der Prüfungsvorbereitung sowie durchführung. H. Hackbarth Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 12 Branche aktuell

Autor
  • H. Hackbarth
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