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Elektrotechnik
Elkonet-Seminar: Sachkundelehrgang TREI 80
ep3/2015, 1 Seite
256 Branche Aktuell www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 3 Fortbildung Sachkundelehrgang TREI 80 Befähigungsnachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz Mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) 2004 wurde die gewerberechtliche Gleichstellung mit dem Elektrotechnikermeister eingeführt. Das gilt für staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister und Gesellen mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Position. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmeregelungen nach §7 und §8 HwO. In einer bundeseinheitlichen Verfahrensverordnung für Sachkundeprüfung ordnete der Bundesinstallateurausschuss in Abstimmung mit dem Präsidium des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) und dem Vorstand des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) das Verfahren zur Eintragung in das Installateurverzeichnis neu. Es ist ein entsprechender Befähigungsnachweis zu erbringen. Sachkundenachweis Hierzu wurde die „Verfahrensordnung - Sachkundenachweis Technische Regeln Elektroinstallation (TREI) für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ veröffentlicht - s. a. unter: www.zveh.de. Insofern ist dieser Sachkundenachweis künftig von allen Antragstellern zu erbringen. In der Meisterprüfung ist der Sachkundenachweis bereits Bestandteil der Prüfung. Der mit dem Elektroinstallateurmeister Gleichgestellte muss erst diesen Nachweis erbringen, um in das Installateurverzeichnis eingetragen zu werden. Ausgenommen hiervon sind Absolventen mit einer bestandenen Meisterprüfung als Elektro installateur bis zum September 2002. Sie er füllen bereits die notwendigen Voraussetzungen. Für Absolventen anderer Ausbildungswege ist ebenfalls der TREI-Sachkundenachweis im Rahmen einer Prüfung zu belegen. Das vom Bundesinstallateurausschuss bestimmte Verfahren gilt für Antragsteller, denen der geforderte Nachweis der fachlichen Befähigung fehlt. Antragsteller reichen hierzu einen schriftlichen Antrag beim Netzbetreiber ein. Die Teilnahme am Verfahren und der Nachweis der fachlichen Befähigung sind nicht an den Besuch eines Lehrganges gebunden. Ausnahme hiervon bilden die Installateur- und Heizungsbauermeister, die eine Eintragung in das Elektroinstallateurverzeichnis auf der Grundlage einer Ausübungsberechtigung nach §7a HwO beantragen. Damit ergeben sich aus dem Handwerksrecht und dem Energierecht unterschiedliche Ansprüche. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle wird nicht mehr automatisch der Anspruch auf Eintragung in das Installateurverzeichnis erworben, deshalb ist dieser Sachkundenachweis erforderlich. Teilnehmer, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, müssen sich ebenfalls dem Sachkundenachweis unterziehen, wenn im Prüfungsfach Energie- und Sicherheitstechnik weniger als 50 % der Punkte erzielt wurden. Die Abnahme des Sachkundenachweises obliegt nur einer zertifizierten Schulungsstätte. Der Sachkundenachweis selbst besteht aus drei Teilen: Teil A: Schriftliche Prüfung auf der Basis der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Normen und Bestimmungen - Dauer: 90 Minuten Teil B: Anwendungen der vermittelten Gesetze, Vorschriften, Normen und Bestimmungen anhand eines Projektierungsbeispiels - Dauer: 240 Minuten; praktische Messungen in einer Installa tionsanlage gemäß den geltenden DIN VDE-Bestimmungen, um die Anlage zum Anschluss an das Niederspannungsnetz freizugeben - Dauer: 30 Minuten Teil C: Ein auf Punkt A und B bezogenes Fachgespräch - Dauer: 15 Minuten. Bestanden ist der Sachkundenachweis, wenn mindestens 50 % der erzielbaren Punkte in jedem Teil erreicht werden. Ein nichtbestandener Sachkundenachweis ist stets in allen Teilen zu wiederholen - dies kann maximal zweimal erfolgen. Zertifizierte Schulungsstätten Interessierte Teilnehmer können sich zum Vorbereitungslehrgang oder zum Sachkundenachweis anmelden. Eine Liste der zertifizierten Schulungsstätten ist über den ZVEH erhältlich. Dazu gehören ebenfalls die Bildungsstätten des Kompetenznetzwerkes Elkonet. Lehrgangsinhalte Es werden insbesondere folgende Themen behandelt: rechtliche Grundlagen einschlägige Vorschriften der Unfallver hütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeits sicherheit und Ausrüstungsanforderungen einschlägige technische Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik Prüfen und lnbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten inklusive Dokumentation Schaltanlagen und Verteiler Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz. Franz Helms Termine Kurs: „Sachkundelehrgang technische Regeln der Elektroinstallation - TREI 80“ UE Termine/Dauer Bildungszentrum/Kontakt 80 UE 80 UE 16.03.-27.03.2015 05.10.-16.10.2015 BFE-Oldenburg: 0441340920 www.BFE.de, info@BFE.de 80 UE 80 UE 80 UE 13.04.-24.04.2015 15.06.-26.06.2015 12.10.-23.10.2015 etz Stuttgart: 07119559160 www.etz-stuttgart.de, info@etz-stuttgart.de 80 UE 80 UE 01.06.-19.06.2015 02.10.-26.11.2015 berufsbegleitend EBZ e. V. Dresden: 03518506300 www.ebz.de, info@ebz.de 80 UE 09.10.-14.10.2015 freitags und samstags ZEIT Nürnberg: 0911 2747880 www.zeit-nuernberg.de, info@zeit-nuernberg.de 80 UE 16.10.-14.11.2015 berufsbegleitend BZE Hamburg: 04025402047 www.bze-hamburg.de, bze@nfe24.de Die Kurse werden nur durchgeführt, wenn die erforderlichen Anmeldezahlen erreicht werden. Daher bitte nochmals vorher die Bildungsstätten kontakten.
Autor
- F. Helms
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