Mit der im August 2008 erlassenen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) sind Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und deren Kreisläufen eindeutig geregelt. Nach dem Ende der Übergangsfristen der ChemKlimaSchutzV, die von 2009 bis 2011 galten, muss seit dem 4. Juli 2011 ein entsprechender Sachkundenachweis bei Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vorgelegt werden.