Sachkundenachweis
Die F-Gase-Verordnung vom 16. April 2014 (EU Nr. 517/2014) hat das Ziel, europaweit die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen weiter zu senken. Bei der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) handelt es sich um eine deutsche bundesrechtliche Verordnung zur Verminderung der Emission fluorierter Kältemittel aus Kälteanlagen in Umsetzung der F-Gase-Verordnung.
Wer in diesem Umfeld arbeitet, hat entsprechende Qualifikationen zu erbringen. Neben persönlichen Voraussetzungen ist ebenfalls ein Sachkundenachweis für bestimmte Tätigkeiten erforderlich – so die Vorgaben der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Daher sind hier nicht nur die üblichen handwerksrechtlichen Ausübungsvoraussetzungen zu beachten, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes und insbesondere der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zwingend einzuhalten.
Sachkundeseminare im Rahmen von Elkonet
Bei den beiden Elkonet-Partnern, dem Elektro Technologie Zentrum Stuttgart (etz) und dem Bildungs- und Technologiezentrum Lauterbach (BZL), handelt es sich um zertifizierte Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die über eine entsprechende Bescheinigung zur Abnahme der Prüfungen und Erteilung dieser Sachkundebescheinigungen verfügen. Beide Technologiezentren haben für den Erwerb der geforderten Sachkundebescheinigung vorrangig folgende Seminare entwickelt (TERMINE):
etz Stuttgart
Sachkundenachweise der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik KAT I (Kategorie I) sowie der KAT II (Kategorie II)
BZL Lauterbach
Bilder
Praktische
- R. Kureck