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Aus- und Weiterbildung

Sachkundenachweis

Chemikalien-Klimaschutzverordnung
ep4/2015, 1 Seite

Seit dem 4. Juli 2009 ist ein entsprechender Sachkundenachweis für Tätigkeiten an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen gefordert. Ziel ist es, für Arbeiten an diesen Anlagen, die mit fluorierten Treibhausgasen betrieben werden, fachkundiges Personal einzusetzen, um Gasaustritte bei der Wartung und Instandhaltung auszuschließen.


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Der Sachkundige kann unterschiedliche Arbeiten praktisch üben 1. Das betrifft vor allem:

Bild 1: Praktische
  • Dichtigkeitsprüfungen

  • Rückgewinnung des Kältemittels

  • Installation

  • Instandhaltung und Wartung an Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.

Die Tätigkeiten beschränken sich auf Anlagen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder – soweit es sich um hermetisch geschlossene Systeme handelt – mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen, die als solche gekennzeichnet sind.

Für weitergehende Informationen zu diesen Seminaren stehen die Ansprechpartner dieser Elkonet-Partner auch gern direkt zur Verfügung (Kontakte unter TERMINE) – vgl. auch die Informationen unter: www.elkonet.de.

Rolf-Dieter Kureck


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  • R. Kureck
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