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Fortbildung | Elektrotechnik

Kleiner Kälteschein: Sachkunde nachweisen

ep8/2009, 1 Seite

Die ChemKlimaschutzV ist seit Juli 2008 in Kraft, am 4. Juli 2009 lief die erste Übergangsfrist aus. Seitdem müssen alle Betriebe, die u. a. an Kältekreisläufen von Klimageräten und Wärmepumpen arbeiten, entsprechende Sachkunde nachweisen.


   

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