Neue Regeln für Kredite
ep4/2005, 1 Seite
durch Zustellung des Mahnbescheids, gegen den er innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen kann. Der Unternehmer kann dann die Durchführung des Streitverfahrens vor dem Prozessgericht beantragen. Das Mahngericht gibt dann die Sache an das zuständige Prozessgericht ab. Vollstreckungsbescheid. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, erlässt das Mahngericht auf Antrag des Unternehmers einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ist ein Vollstreckungstitel mit den gleichen Wirkungen wie ein Urteil auf Zahlung. Auch dagegen kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann wird die Sache ohne Antrag an das Prozessgericht abgegeben. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann trotzdem sofort vollstreckt werden. Wird der Vollstreckungsbescheid allerdings vom Prozessgericht aufgehoben, hat der Unternehmer dem Kunden, den durch die Zwangsvollstreckung entstandenen Schaden zu ersetzen. Während eine Klage, über die das Prozessgericht entscheiden muss, in der Regel drei Gerichtsgebühren kostet, fällt im Mahnverfahren (Tafel ) nur eine halbe Gerichtsgebühr an. Notarielles Schuldanerkenntnis Das ist ein außergerichtlich erzielbarer, voll gültiger Vollstreckungstitel, der noch dazu sehr kostengünstig ist (Tafel ). Es spart dem Kunden Geld und dem Unternehmer Zeit, weil er beim Notar nicht erscheinen und auch nicht an einem langwierigen Prozess teilnehmen muss. Das notarielle Schuldanerkenntnis (Muster: S. 276) kann bei jedem deutschen Notar abgegeben werden. Der Notar benötigt dafür wenig Zeit und kann daher kurzfristig einen Termin ansetzen. Zum Termin hat der Kunde mit Personalausweis zu erscheinen und das Anerkenntnis zu unterschreiben. Vorteile für den Kunden · Günstige Kosten · Im Gegensatz zum Gerichtsurteil ist Ratenzahlung möglich · Errichtung des Vollstreckungstitels in hoher Diskretion - niemand außer dem Notar erfährt davon. Alle diese Vorteile gilt es, dem Kunden darzustellen. Dann wird er sich in vielen Fällen dazu bewegen lassen, zum Notar zu gehen. P. David Risikogerechte Zinsen Mit den Zinseinahmen decken die Banken nicht nur einen Teil ihrer Betriebs- und Kreditkosten, sondern müssen damit auch die Verluste aus so genannten „faulen“ Krediten kompensieren. Nicht selten kommt es vor, dass der Kreditnehmer seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bisher wurde das Risiko des Kreditausfalls nahezu gleich auf alle Kreditnehmer aufgeteilt. Mit den Festlegungen von Basel II erfolgt nun eine differenzierte Risikobewertung. Statt einheitlicher Zinsen gibt es kundenindividuelle oder, wie es im Sprachgebrauch der „Banker“ heißt: risikogerechte Zinsen. Die Ermittlung dieses Zinssatzes stützt sich dabei vor allem auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens. Bei der Risikoermittlung werden auch die im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch die Bank verwertbaren Sicherheiten ermittelt. Die KfW-Bankengruppe hat bereits für eine Reihe von Programmen mit Wirkung vom 01.04.2005 ein risikogerechtes Zinssystem eingeführt. Zinssatz ermitteln Die Ermittlung des individuellen Zinssatzes erfolgt in 3 Schritten: 1. Bewertung der Bonität (Rating) Bei der Bonität handelt es sich um die künftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens. Für die Bewertung der Bonität werden vor allem folgende Kriterien herangezogen: Bilanzanalyse. Durch eine dynamische Jahresabschlussanalyse wird über Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein Bonitätswert ermittelt und mit dem Branchendurchschnitt verglichen. Branchenanalyse. Anhand der Kriterien Marktpotential, Wettbewerbsposition, Ertragskraft und Konjunkturabhängigkeit wird die Branche einer Rating-Klasse zugeordnet. Qualitative Unternehmensanalyse. Auf Grundlage eines unternehmensindividuell angepassten Diagnose-Tools werden die für die Bonitätsbeurteilung relevanten qualitativen Faktoren ermittelt. Kapitaldienstfähigkeit. Ziel des Ratings ist es letztlich, eine verlässliche Bewertung dafür zu finden, wie gut der Kunde langfristig die aus dem gewährten Kredit erwachsenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen wird. Bonitätsklasse zuordnen. Im Ergebnis dieser Analyse steht eine Zuordnung des Kreditnehmers zu einer Bonitätsklasse (Bild ). Für eine Kreditvergabe muss die Bonität des Kunden durch die Hausbank mindestens mit „noch Ausreichend“ bewertet werden. Diese Einschätzung erfolgt im Ergebnis eines formalen, meist Software-gestützten Verfahrens mit wenig Spielraum für subjektive Einflüsse. 2. Prüfen der Sicherheiten Nur wer diese erste Hürde erfolgreich genommen hat, kommt im zweiten Schritt zur Prüfung der eingebrachten Sicherheiten. Diese werden hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eingeschätzt - insbesondere des voraussichtlichen Verkaufserlöses im Verwertungsfall. Grundlage der Beurteilung ist dabei der aktuelle Wiederverkaufswert. 3. Preisklasse ermitteln In diesem formalen Schritt werden Bonitäts- und Besicherungsklasse zu einer Preisklasse kombiniert. Wer z. B. zur Bonitätsklasse 1 und Besicherungsklasse 1 zugeordnet wird, bekommt die beste Preisklasse A. Wer dagegen eine Bewertung der Bonität mit der Nummer 3, jedoch in der Besicherungsklasse 4 steht, befindet sich in der schlechtesten Preisklasse G. Auf der Grundlage dieser Preisklassen wird durch die KfW-Bankengruppe den Hausbanken Zinsobergrenzen für die verschiedenen Kredite vorgegeben in Abhängigkeit von den am Tag der Kreditzusage gültigen Konditionen. Grundsatz: Je niedriger das Ausfallrisiko innerhalb einer Bonitätsklasse und je werthaltiger die Besicherung in einer Besicherungsklasse, desto niedriger ist der individuelle Zinssatz. An der Bandbreite der Konditionen: Preisklasse A mit derzeit 3,63 % bis G mit 6,66 % p. a. wird das Ausmaß der künftigen Differenzierung sichtbar. In der Preisklasse G ist der Kredit damit fast doppelt so teuer wie in der Klasse A. Ablehnungsgründe. Wenn also nicht mindestens eine Bonitätsklasse 6 oder besser, die Besicherungsklasse 4 oder besser sowie als Summe aus Bonitäts- und Besicherungsklasse kleiner/gleich 7 erreicht, wird voraussichtlich keinen Kredit erhalten. Fazit Wer künftig einen Kredit benötigt, muss sich darauf einrichten, durch seine Hausbank gründlich "geratet" zu werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise auch von anderen Kreditinstituten angewendet werden wird. Das neue Zinssystem belohnt Unternehmen mit gesunden wirtschaftlichen Verhältnissen, guten Zukunftsaussichten, einer ausreichenden Eigenkapitalquote und einem geeigneten Umfang an Sicherheiten. Unternehmen mit einer eher bescheidenen Bonität z. B. der Klassen 4 - 6, aber mit sehr guten Sicherheiten (Besicherungsklasse 1 und 2) haben zwar noch die Chance, Kredite zu bekommen. Die Bedingungen sind jedoch wenig lukrativ (www.kfw-mittelstandsbank.de). H. Möbus Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 4 277 BETRIEBSFÜHRUNG Neue Regeln für Kredite Mit dem Rating wird es nun ernst. Der Kunde wird in einem Rating-Verfahren auf seine Kreditwürdigkeit geprüft. Selbst wenn er die Kriterien erfüllt, entscheidet ein „risikogerechtes Zinssystem“ über die Höhe des Preises. 0,3 % > 0,3 % und 0,9 % > 0,9 % und 1,5 % > 1,5 % und 2,5 % > 2,5 % und 4,5 % > 4,5 % 1 Sehr gut 2 Gut 3 Befriedigend 4 Noch befriedigend 5 Ausreichend 6 Noch ausreichend A B C A: Bonitätsklasse B: Bonitätseinschätzung C: Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit Zuordnung zur Bonitätsklasse
Autor
- H. Möbus
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