Ab November 2008 können Unternehmensgründer auch in Deutschland mit einem Kapital von nur einem Euro eine „Mini-GmbH“ gründen. Mit der „kleinen Schwester“ der bisherigen GmbH rüstet sich der deutsche Gesetzgeber nicht nur für den europäischen Wettbewerb. Für potentielle Firmengründer wird damit der Schritt in die Selbstständigkeit erheblich leichter.