Betriebsführung
Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe (2)
ep2/2001, 1 Seite
Eigenkapital Das Eigenkapital ist die rechnerische Differenz zwischen der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite und der Summe der Schulden der Passivseite des Betriebes (Tafel ). Das Eigenkapital lässt sich auch in seiner Entwicklung darstellen (Tafel ). Sind die Schulden eines Betriebes höher als seine Vermögenswerte, dann erscheint das (negative) Eigenkapital auf der Aktivseite der Bilanz. Ein solcher Betrieb ist überschuldet (Tafel ). Das ist bei einer Einzelunternehmung oder Personengesellschaft rechtlich zulässig, kann bei einer Gmb H aber ein Insolvenzgrund sein. Hier wäre zu prüfen, ob der Betrieb weiter bestehen kann und ob beim Ansatz von Verkehrswerten (= „tatsächliche“ Werte) anstelle von historischen Anschaffungswerten der Immobilien das Eigenkapital immer noch negativ ist. Das Eigenkapital der Gmb H ergibt sich aus den Positionen gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Rücklagen (aus versteuerten Gewinnen oder aus Einzahlungen von Gesellschaftern), Gewinnvortrag/Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Das gezeichnete Kapital einer Gmb H muss zur Zeit 50.000 DM betragen. Bei Gründung durch einen Gesellschafter muss dieses Kapital in voller Höhe, bei Gründung durch mehrere Gesellschafter in Höhe von mindestens 25.000 DM (= 50%) als Bar-oder Sacheinlage aufgebracht werden. Je größer der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme (die Eigenkapitalquote) ist, desto krisensicherer ist die Finanzierung des Betriebes und desto unabhängiger von Einflüssen der Kreditgeber können unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Die wichtigsten Gründe für eine im Einzelfall unbefriedigend niedrige Eigenkapitalquote sind schlechte wirtschaftliche Ergebnisse, hohe Entnahmen, die „Jugend“ des Unternehmens, hohes fremdfinanziertes Anlagevermögen und ein aufgeblähtes Umlaufvermögen. Rückstellungen Rückstellungen dienen der periodengerechten Abgrenzung und sind in einer Höhe anzusetzen, die einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung entspricht. Die bekanntesten Beispiele sind Rückstellungen für Gewerbesteuer, Steuerberatungshonorare, Gewährleistungsaufwendungen und für Pensionsverpflichtungen (bei der Gmb H). So wird durch die Zuführung zur Gewerbesteuerrückstellung richtigerweise das Wirtschaftsjahr mit einem Aufwand belastet, in dem diese Gewerbesteuer zwar noch nicht gezahlt, wohl aber verursacht wurde. Und die Gewerbesteuerrückstellung auf der Passivseite der Schlussbilanz signalisiert, dass hier noch eine Zahlungsverpflichtung auf den Betrieb zukommt. Bei den Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen gibt es branchenbezogen Erfahrungssätze, die i.d.R. von der Finanzverwaltung anerkannt werden. Rückstellungen sind nicht an eine bestimmte Unternehmensform gebunden. Sie sind aus Gründen der Vorsicht für ganz bestimmte Zwecke, z. B. ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste, zu bilden. Dabei müssen zwar die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen am Bilanzstichtag erkennbar sein, der Höhe und Fälligkeit nach aber sind sie noch ungewiss. Rückstellungen zählen zum Fremdkapital. Eine gebildete Rückstellung ist aufzulösen, sobald und soweit die Voraussetzung für ihre Bildung (die „Ungewissheit“) entfallen ist. Da der Rückstellungsbetrag auf einer Schätzung beruht, weicht der später tatsächlich anfallende Aufwand in der Regel von der ursprünglich geschätzten Höhe ab. Der Differenzbetrag ist dann buchungsmäßig im Jahr der Beseitigung der Ungewissheit über die Konten „a.o. Aufwand/Ertrag“ zu erfassen. Subunternehmer - Leiharbeiter Unter Subunternehmern/Nachunternehmern versteht man rechtlich und wirtschaftlich selbständige Betriebe, die für den Auftraggeber Leistungen erbringen, die dieser aus handwerklich-rechtlicher Sicht nicht erbringen kann/darf (Beispiele: ein Gerüstbauer für einen Maler, ein Isolierer für einen Heizungsbauer oder ein Verzinker für einen Metallbauer) oder die dieser aus Zeitgründen (Beispiel: Terminüberschneidung) nicht erbringen kann. Ein Leiharbeiter dagegen wird wie ein eigener Mitarbeiter (zeitlich begrenzt) in die Organisation des Betriebes eingegliedert und unterliegt den Weisungen im ausleihenden, nicht im verleihenden Betrieb. Unter kostenrechnerischen Gesichtspunkten werden Subunternehmerleistungen dem eigentlichen Hauptauftraggeber dadurch weiterverrechnet, dass man sie i.d.R. mit einem Aufschlag versieht, mit dem die Kosten abgedeckt werden sollen, die durch die Vergabe der Subunternehmerleistung entstehen, wie Verhandlungen, Überwachung, Abnahme und Image-Risiko. Dagegen wird der Leiharbeiter gegenüber dem Auftraggeber wie ein eigener Mitarbeiter mit dem betrieblichen Stundenverrechnungssatz verrechnet. Gleichzeitig erhöhen die (zugekauften) Leiharbeiterstunden die Kapazität des Betriebes. Die Aufwendungen für Leiharbeiter sollten daher in der Buchhaltung auf einem Unterkonto des Personalaufwandes gebucht werden. A. Jürgensen Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = ......% Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 2 114 Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe (2) Für den Erfolg eines Unternehmens ist die Liquidität eine wichtige Kenngröße. Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe werden daher u.a. die Begriffe Eigenkapital und Rückstellungen erläutert. Eigenkapital am 1.1. ..............60.000 DM + Einlagen .............................10.000 DM - Entnahmen ........................100.000 DM + Gewinn oder - Verlust........110.000 DM = Eigenkapital am 31.12. ......80.000 DM Aktiva Passiva Anlagevermögen 150.000 DM Eigenkapital 80.000 DM Umlaufvermögen 350.000 DM Fremdkapital 420.000 DM Gesamtvermögen 500.000 DM Gesamtkapital 500.000 DM Aktiva Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Fremdkapital Eigenkapital Gesamtvermögen Gesamtkapital Tafel Bei Überschuldung wird das negative Eigenkapital zu Aktiva Tafel Entwicklung des Eigenkapitals Tafel Verhältnis Aktiva zu Passiva
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- A. Jürgensen
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