Die Prüfung unserer ortsveränderlichen Geräte führt ein externes Elektrounternehmen durch. Nun habe ich festgestellt, dass ortsveränderliche Geräte ein Prüfsiegel bekommen haben, die einen 32-A-CEE-Stecker sowie eine fünfadrige bewegliche Anschlussleitung mit einem Nennquerschnitt von 1,5 mm2 oder 2,5 mm2 aufweisen. Nach meiner Meinung ist dies nicht zulässig, da ein solcher Stecker auch in eine 32-A-CEE-Steckdose eingesteckt werden kann, die mit 32 A abgesichert ist. Somit würde die bewegliche Anschlussleitung im Fehlerfall übermäßig erwärmt werden. Ist die genannte Kombination aus Stecker und beweglicher Anschlussleitung zulässig?