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ep2/2010, 1 Seite

BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Vorsorgebeiträge künftig absetzbar, Kurzarbeitergeld 2010, Positives Fazit der Bürgschaftsbanken, Elektronisches Entgeltnachweisverfahren, Kritik am TÜV-Siegel für Finanzdienstleister


BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Die zum Jahreswechsel vollzogene Fusion der BG Druck und Papierverarbeitung (BGDP) mit der BG Energie Textil Elektro wurde im Januar d. J. vollendet. In dem neuen Unfallversicherungsträger BG ETEM sind nun rund 3,7 Mio. Beschäftigte aus 237000 Betrieben versichert. Hauptsitz der neuen BG ist Köln. Zwei Branchenverwaltungen (Druck und Papierverarbeitung in Wiesbaden, Energie- und Wasserwirtschaft in Düsseldorf) sorgen für eine branchenspezifische Betreuung der Unternehmen. „Wir bündeln unsere Kräfte, um moderne Prävention und Rehabilitation zu einem angemessenen Beitrag leisten zu können“, erklärte Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM anlässlich des Beschlusses zur Fusion. Vorsorgebeiträge künftig absetzbar Ab 2010 sind neben Beiträgen zur Altersvorsorge auch Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar. Bis einschließlich 2009 wurden die Vorsorgeaufwendungen in Altersvorsorgeaufwendungen wie z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und „Rürup-Rente“ und andere Vorsorgeaufwendungen wie z. B. die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Rentenversicherungen - unterschieden. Seit 1. Januar gibt es nun drei Gruppen von Vorsorgeausgaben, die als Sonderausgaben absetzbar sind. Das sind Beiträge: · zur Altersvorsorge · zur Kranken- und Pflegeversicherung · zu anderen Versicherungen. Beiträge zur Altersvorsorge: · Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung · Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskassen · zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen · und „Rürup“-Renten. Die Zahlungen an diese Einrichtungen können 2010 zu 70 % steuerlich geltend gemacht werden bis zu einem Höchstbetrag von 14000 Euro (Ledige) oder 28000 Euro (Verheiratete). Der absetzbare Prozentsatz wird pro Jahr um 2 % und die absetzbaren Höchstbeträge werden jährlich um 400 Euro (Ledige) oder um 800 Euro (Verheiratete) angehoben. Nach dem geltenden Berechnungsverfahren sind aber für Angestellte von ihren Beiträgen nur 40 % abziehbar. Kurzarbeitergeld 2010 Kurzarbeitergeld kann 2010 bis zu 18 Monaten gezahlt werden. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge werden in Höhe von 50 % erstattet, bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer zu 100 %. Bei Kurzarbeit, die bereits 2009 begonnen hat, kann das Kurzarbeitergeld weiterhin bis zu 24 Monaten gewährt werden. Positives Fazit der Bürgschaftsbanken Im Gesamtjahr 2009 haben die deutschen Bürgschaftsbanken nach vorläufigen Zahlen 7735 kleinen und mittleren Unternehmen und Freien Berufen erfolgreich den Zugang zu Finanzierungen über Bürgschaften ermöglicht. Das ist ein Plus von 14,3 % im Vergleich zum Vorjahr und bisheriger Höchststand. Das damit abgesicherte Kreditvolumen stieg um 14,8 % auf über 1,8 Mrd. Euro - so die Vorsitzende des VDB-Vorstands Waltraud Wolf in ihrem Resümee. Durch diese Besicherung wurde kleinen und mittleren Unternehmen ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rund 5 Mrd. Euro ermöglicht. Dieser Zuwachs der Nutzung von Bürgschaften und Garantien durch den Mittelstand und seine finanzierenden Hausbanken ist vor allem auf die erweiterten Möglichkeiten des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ zurückzuführen. Uber 110000 Arbeitsplätze sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken seit dem Start am 06. März 2009 - ein Zuwachs von über 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Gesamtjahr 2009 wurden sogar über 124000 Arbeitsplätze (plus 52,7 %), davon zusätzlich 15000 Arbeitsplätze durch die Absicherung von Existenzgründungsvorhaben, neu geschaffen. Elektronisches Entgeltnachweisverfahren Seit dem 1. Januar müssen Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Sozialversicherungsträger weiterleiten. Behörden und Gerichte greifen bei Bedarf auf die zentral gespeicherten Informationen und die Einkommensdaten der Arbeitnehmer zurück. Ein Unternehmen muss für jeden Mitarbeiter monatlich einen verschlüsselten Datensatz an die zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung übertragen - parallel zur Gehaltsbescheinigung und erhält zur Kontrolle eine Protokollmeldung. Das Verfahren ist, was die Auswahl und den Umfang der Daten anbetrifft, noch sehr umstritten, daher sollen dazu Nachbesserungen erfolgen: www.das-elena-verfahren.de. Kritik am TÜV-Siegel für Finanzdienstleister Unzureichende Prüfungen der Beratungs- und Servicequalität sprechen nach Auffassung von DVR Die Versicherungs- und Rentenberater AG, VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mb H und TÜg Technische Überwachungsgemeinschaft Gmb H gegen die Verlässlichkeit von TÜV-Zertifikaten für Finanzdienstleister - so auch das Ergebnis einer von ihnen beauftragten Studie über die „TÜV-geprüfte Finanzberatung“. Die Konzerne TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland und TÜV Saarland treten praktisch als externe Marketingagenturen der geprüften Finanzdienstleister auf, kritisiert der Verfasser der Studie, Finanzmathematiker und Fachbuchautor Werner Siepe. Das hier verwendete TÜV-Siegel führe eher Anleger, Versicherte und Kreditnehmer in die Irre. Nach Ansicht von namhaften Rechtsanwälten bestehen Haftungsrisiken für die Verwender der TÜV-Siegel sowie die Töchter der TÜV-Konzerne selbst. Zudem fehlt die Einbindung dieser TÜV-Zertifizierungen in die ab Anfang 2010 in Berlin eingerichtete nationale Zertifizierungsstelle. Die Studie führt zahlreiche Beispiele für fragwürdige TÜV-Siegel auf. DVR AG, VERS Versicherungsberater-Gesellschaft und TÜg fordern daher eine grundlegende Revision der bisherigen Zertifizierungspraxis und vertrags- und rechtssichere Verfahren für die Endverbraucher. Interessierte können die 66-seitige Studie über dolejar@dvrag.de als PDF anfordern. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2 114 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT TERMIN 2. Fachtagung Windenergieanlagen Veranstalter: BG ETEM und Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte Linowsee e. V. Termin: 9./10. März 2010 Tagungsort: IFA Hafendorf Rheinsberg Ausgewählte Themen · Analyse des Unfallgeschehens in oder an WEA · Betr Sich V, TRBS 2131 Prüfung von Einrichtungen · Einspeisung von Windenergie in EVU-Netze · Neue Sicherheitsbestimmungen für elektrische Schaltanlagen · Lichtbogenschutzausrüstungen · PSA gegen Absturz und Prüfungen, Aufstiegshilfen/Aufzüge · Steigschutzeinrichtungen und alternative Lösungen Zielgruppen: Errichter, Betreiber, Sicherheitsfachkräfte Anmeldung und Informationen unter www.linowsee.de

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