Betriebsführung
Nachgefragt: Bürgschaftsbanken fordern Sicherheitenpaket
ep5/2009, 2 Seiten
Im Fokus des VDB: Kleine und mittlere Betriebe Die Vorsitzende des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) Waltraud Wolf formulierte unlängst dazu den eindeutigen Standpunkt und das gegenwärtige Hauptanliegen aller VDB-Mitglieder: „Das Besicherungsbedürfnis der Hausbanken ist seit Beginn der Finanzkrise besonders ausgeprägt. Dies gilt auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Deshalb halten die deutschen Bürgschaftsbanken eine deutliche Stärkung ihres Bürgschaftsinstrumentariums für notwendig, das ausschließlich diesen Unternehmen zugute kommt.“ ep: Herr Stumpp, bereits in der Hamburger Erklärung vom 21.10.2008 hatten die deutschen Bürgschaftsbanken angesichts der Finanzkrise an die Bundesregierung appelliert, das Umfeld für die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen wesentlich zu verbessern. Wie sehen diese Forderungen im Einzelnen aus? U. Stumpp: Es hat sich im Laufe des Jahres 2008 abgezeichnet, dass die Kreditgewährung der Hausbanken an kleine und mittlere Unternehmen immer stärker davon abhängt, in welchem Umfang die Unternehmen Sicherheiten zur Verfügung stellen können. Wir haben deshalb ein klares Bekenntnis der öffentlichen Hand zur Stärkung des Bürgschaftssystems für notwendig erachtet. Die Bürgschaftsbanken sind von der Finanzmarktkrise nicht unmittelbar betroffen. Sie bieten auch in der Krise dem Mittelstand Sicherheiten in Form von Bürgschaften an, die den Hausbanken die Kreditvergabe erst möglich machen. Im Herbst 2008 hatten wir deutliche Erleichterungen im Beihilfe-Recht der EU gefordert mit dem Ergebnis, dass die zu geringen Beihilfen-Obergrenzen für einen befristeten Zeitraum gelockert wurden (bis zu 500 TEuro bei der Kleinbeihilfenregelung). ep: Inzwischen wurden seitens der Bundesregierung Konjunkturpakete geschnürt sowie ein 100-Milliarden-Euro-Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt. Was konnten Sie mit Ihren Forderungen bisher konkret für das Handwerk erreichen? U. Stumpp: 2009 rechnen die Bürgschaftsbanken mit einer verstärkten Nachfrage nach Bürgschaften und Garantien; denn zum einen werden Hausbanken höhere Anforderungen an die Sicherheiten stellen und deshalb verstärkt Bürgschaften nachfragen. Zum anderen hat die Politik Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 5 Nachgefragt Bürgschaftsbanken fordern Sicherheitenpaket Die Finanzkrise hat mittlerweile verheerende Auswirkungen für viele Unternehmen gebracht. Deshalb fordern die deutschen Bürgschaftsbanken auch entscheidende Verbesserungen für die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen bei der Bundesregierung ein. Was die Bürgschaftsbanken dabei für eine bessere Absicherung von Unternehmerkrediten bisher erreichen konnten, erfuhren wir von Ulrich Stumpp, Geschäftsführer des VDB. Ulrich Stumpp, GF des VDB, fordert eine bessere Absicherung von Unternehmerkrediten Im Internet auffallen. Das will ich auch mit meiner neuen Firmen-Website. Das beste Aushängeschild für ein Unternehmen ist ein eindrucksvoller Internet-Auftritt. Mit unseren Homepage-Lösungen können Sie diesen jetzt selbst gestalten: Erstellen und pflegen Sie ganz einfach Ihre eigene professionelle Firmenhomepage und stellen Sie so Ihr Geschäft perfekt nach außen dar. Jetzt bestellen: www.t-home.de/meine-homepage Individuelle Beratung unter der kostenlosen Geschäftskundenhotline 0800 33 01682 oder in Ihrem Telekom Shop. die Bedingungen für die Bürgschaftsvergabe ab März 2009 - befristet bis Ende 2010 - verbessert. So kann künftig ein Unternehmen Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. Euro anstelle von bisher 1 Mio. Euro erhalten und der Verbürgungsgrad wurde von bisher 80 % auf 90 % erhöht. Die Bürgschaftsbedingungen für Betriebsmittelkredite sind ebenfalls verbessert worden. Im Rahmen dieser Verbesserungen hat der Bund in stärkerem Umfang Rückbürgschaften übernommen, wodurch die Bürgschaftsbanken erst in die Lage versetzt werden, mehr und höhere Kredite abzusichern. ep: Wie können sich heute die Unternehmer aus dem Handwerk bei ihren regionalen Bürgschaftsbanken absichern lassen und welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? U. Stumpp: Existenzgründer und bestehende Unternehmen können für einen befristeten Zeitraum für ihre Kredite Bürgschaften bis zu 90 % erhalten. In der Praxis wurden bisher die Kredite durch Bürgschaften durchschnittlich in Höhe von 70 % abgesichert. Für eine Bürgschaft ist eine jährliche Provision zwischen 1 bis 1,5 % zu entrichten. Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften gegenüber den Hausbanken für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art, z. B. für · Investitions- und Wachstumsfinanzierungen sowie Betriebsübernahmen · Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen) · Avale und Garantien (auch Kreditrahmen, z. B. für Durchführungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Bürgschaften dürfen für ein einzelnes Unternehmen bis zur Höhe von 2 Mio. Euro übernommen werden. Grundvoraussetzung ist, dass das zu finanzierende Vorhaben wirtschaftlich vertretbar ist. ep: Was raten Sie den Unternehmern, um so schnell wie möglich an neue finanzielle Mittel zu kommen? U. Stumpp: Entsprechend dem Motto der Bürgschaftsbanken „Kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben soll an fehlenden Sicherheiten scheitern!“, müssen die Unternehmen ihr Konzept nachvollziehbar aufarbeiten. Eine immer größere Rolle spielt die Persönlichkeit des Unternehmers selbst. Je früher die Unterlagen (Beschreibung des Vorhabens, Finanzierungsplan) der Bürgschaftsbank in vollständiger Form vorgelegt werden, desto schneller kann die Bürgschaftszusage erteilt werden. Der Handwerker sollte auch die Beratungsangebote der Kammern und Verbände nutzen. ep: Bieten die Bürgschaftsbanken dabei auch Unterstützung an, falls sich die Hausbanken ggf. bei den Finanzierungsvorhaben querstellen? U. Stumpp: Existenzgründer und bestehende Unternehmen haben auch die Möglichkeit, direkt bei der Bürgschaftsbank einen Bürgschaftsantrag zu stellen - die so genannte Bürgschaft (vorerst) ohne Bank oder BoB. Diese Möglichkeit des direkten Antragsweges gibt es nur für kleinere Vorhaben bis ca. 200 TEuro - je nach Bundesland. Im Fall einer Bürgschaftszusage ist es dann für den Handwerker leichter, sich die Finanzierung bei einer Hausbank zu beschaffen. ep: Wie sehen Sie die künftige Rolle der Bürgschaftsbanken, vor allem falls die schwierige Situation weiter andauern sollte? U. Stumpp: In der wirtschaftlich schwierigen Phase stellen die Hausbanken höhere Anforderungen an die banküblichen Sicherheiten. Deshalb werden sie verstärkt Bürgschaften der Bürgschaftsbanken als Sicherheiten hereinnehmen. Diese vollwertigen Banksicherheiten führen zu geringeren Eigenkapitalanforderungen bei den Hausbanken und reduzieren deshalb die Risikokosten. Die Bürgschaftsbanken stehen aktuell dem Mittelstand unverändert zur Seite, um notwendige Vorhaben mit Bankkrediten finanzieren zu können. ep: Wir bedanken uns für das Gespräch. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 5 384 BETRIEBSFÜHRUNG Betriebliche Altersvorsorge: Unterstützungskasse Vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ist es generell ratsam, sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Dabei gilt es, Musterberechnungen des Versicherers zur Rendite auf Richtigkeit zu prüfen. Zum Beispiel bei Abschluss einer Lebensversicherung mit einer Unterstützungskasse, sollten die Vorsorgeaufwendungen im Insolvenzfall so abgesichert sein, dass diese nicht plötzlich in der Insolvenzmasse verschwinden. Rückdeckung fällt in Insolvenzmasse Diese Fälle treten immer wieder auf, obwohl dazu einschlägige aktuelle Gerichtsurteile existieren, die dazu eine eindeutige Aussage treffen. Bereits durch Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 02.07.2008 (Az. 7 O 212/06) und 11.12.2007 (Az. I-4 U 205/06) ist entschieden worden, dass Geschäftsführer und sonstige Mitarbeiter gegen den Insolvenzverwalter der Unterstützungskasse regelmäßig keinen Anspruch auf Herausgabe der von einer Unterstützungskasse abgeschlossenen Lebensversicherung haben. Dieses Vermögen fällt in die Insolvenzmasse. Unterstützungskassen Unterstützungskassen (Kasten) unterliegen keiner Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Vorstände, Geschäftsführer und Vermittler solcher „Konstrukte“ müssen keine Sachkunde nachweisen. Daher kann es durch kleine steuerliche „Irrtümer“ bei der U-Kasse rasch zur Insolvenz kommen. Die Einholung von Wirtschaftsauskünften offenbart, dass die Initiatoren häufig weder Bonität noch guten Leumund besitzen. Risiken Das Risiko für Arbeitgeber besteht auch darin, dass wiederholt das zur Altersversorgung angesparte Vermögen einfach in ein Steuerparadies überwiesen wurde. Es ist auch sicher ein Signal, dass Versicherungsgesellschaften für die von ihnen gegründeten U-Kassen keine Patronatserklärung oder Garantie abgeben wollen. Für betroffene Arbeitgeber, denen damit die Doppelzahlung des Altersvorsorgeaufwands droht, ist dies nicht gerade ein Signal zur Vertrauensbildung. Die Unterstützungskasse (U-Kasse) · rechtsfähige und rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung für die betriebliche Altersversorgung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt · kann als Gmb H, eingetragener Verein oder Stiftung organisiert sein · wird von einem oder mehreren Arbeitgebern, so genannten Trägerunternehmen (Gruppenunterstützungskasse), getragen · gewährt im Auftrag des Arbeitgebers den Arbeitnehmern ihrer Trägerunternehmen einmalige o. laufende Versorgungsleistungen · finanziert sich aus freiwilligen Zuwendungen ihrer Trägerunternehmen und aus den Erträgen aus der Anlage ihres Vermögens · eine Möglichkeit der Vermögensanlage ist beispielsweise der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen - rückgedeckte Unterstützungskasse · finanziert man mit den Zuwendungen Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe wie die Versorgungszusage, handelt es sich um eine kongruent oder deckungsgleich rückgedeckte U-Kasse.
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