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Betriebsführung

Steuerliche Änderungen

ep2/2010, 2 Seiten

Der Weg aus der Finanzmarktkrise ist noch immer mit Risiken behaftet. Besonders die restriktive Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Betriebe könnte eine sich selbst tragende Konjunktur gefährden. Deshalb ist vor allem diesen Betrieben zu helfen, zeitweilige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Bundesregierung hat dazu einige Gesetzespakete geschnürt, die steuerliche und finanzielle Vorteile bewirken sollen.


Entlastungen für mittelständische Unternehmen Für Klein- und mittelständische Betriebe der Elektrohandwerke sollen insbesondere das Bürger-Entlastungsgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sowie spezielle Förderprogramme Erleichterungen bringen. Bürger-Entlastungsgesetz Das Bürger-Entlastungsgesetz (BEG ) - seit dem 1. Januar 2010 in Kraft - sieht z. B. bessere steuerliche Abzugsmöglichkeiten der Ausgaben für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Für die Steuererklärungen 2008 und 2009 gilt noch die alte Regelung - für Arbeitnehmer maximal 1500 Euro, für Selbständige 2400 Euro (die wichtigsten Neuregelungen - siehe IM ÜBERBLICK). Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Ebenfalls zu Beginn des Jahres 2010 in Kraft getreten ist dieses Gesetz. Insgesamt beabsichtigt man, mit dem Gesetz Familien, Erben und Unternehmen jährlich um 8,5 Mrd. Euro zu entlasten. Geplant sind u. a. folgende Maßnahmen, die neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung setzen sowie wirksame und zielgerichtete steuerliche Entlastungen für die produktiven Kräfte der Wirtschaft bringen sollen. Beschlossene Maßnahmen: · Die Kinderfreibeträge werden pro Kind von 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben. · Da Familien mit geringem Einkommen von der Erhöhung der Freibeträge nichts haben, wird zum Ausgleich das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat ab 2010 monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. · Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen - „Zinsschranke“ - werden gelockert. Die bisher gültigen strengeren Bestimmungen hatten vor allem in der Wirtschaftskrise die Unternehmen stark belastet. Jetzt wird diese höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft eingeführt. · Alternativ zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro wird die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro wieder eingeführt. Bisher mussten geringwertige Wirtschaftsgüter über das Unternehmensteuerreformgesetz bei Nettopreisen ohne Umsatz-Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2 Steuerliche Änderungen Der Weg aus der Finanzmarktkrise ist noch immer mit Risiken behaftet. Besonders die restriktive Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Betriebe könnte eine sich selbst tragende Konjunktur gefährden. Deshalb ist vor allem diesen Betrieben zu helfen, zeitweilige Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Bundesregierung hat dazu einige Gesetzespakete geschnürt, die steuerliche und finanzielle Vorteile bewirken sollen. WISSEN, WO ES LANG GEHT. DIE FACHMESSE FÜR SANITÄR, HEIZUNG, KLIMA UND ERNEUERBARE ENERGIEN 10. - 13. MÄRZ 2010 Infos unter: phone +49(0)1805.221514 www.shkessen.de steuer bis 150 Euro beim Erwerb zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. · Die Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich des Grunderwerbs wird erleichtert. · Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter von bisher 65 auf 50 % herabgesetzt. · Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge werden krisenfester, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet. Die Zeiträume von 7 bzw. 10 Jahren, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, werden rückwirkend ab 2009 verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen abgesenkt. · Die Belastung bei der Erbschaftsteuer wird in der Steuerklasse II, besonders für Geschwister und Geschwisterkinder, durch einen Steuertarif von 15 bis 43 % gesenkt. · Auch Firmenerwerber kommen besser weg. Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer sind zwar weiterhin an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt, doch die einzuhaltende Frist wird gekürzt und die Mindestlohnsumme verringert. Bislang müssen Erben den Betrieb sieben Jahre lang fortführen und auf eine addierte Lohnsumme von 650 % kommen, um nur 15 % der sonst fälligen Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Künftig reichen fünf Jahre und 400 %. · Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe wurde von 19 % auf 7 % abgesenkt. Das Bundesministerium für Finanzen hat bisher keine neuen Pauschalen für Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen für im Inland tätige Arbeitnehmer festgesetzt. Aber solange die Hotelliers nicht ihrem Versprechen nachkommen, die Übernachtungspreise teilweise zu senken, wird man wohl als Unternehmer mit dementsprechend höheren Übernachtungskosten kalkulieren müssen. Überdies sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz weitere Änderungen vor - so soll es u. a. für Firmen einfacher werden, Verluste steuerfrei geltend zu machen. Förderprogramme für den Mittelstand Zur finanziellen Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Existenzgründern bietet die KfW-Mittelstandsbank auch im Jahr 2010 zahlreiche Förderprogramme an. Es geht dabei allerdings nicht darum, Not leidende Betriebe vor dem Ruin zu retten, sondern solchen zu helfen, die strukturell gesund und zukunftsfähig sind. Gerade viele dieser Betriebe sind aufgrund ihres geringen Eigenkapitals sowie der restriktiven Kreditpolitik der Banken in Schwierigkeiten geraten. Mithilfe der Förderprogramme können Liquiditätsengpässe zeitweilig überbrückt werden. KfW-Sonderprogramm. Zusätzlich zu dem KfW-Sonderprogramm 2009, das bereits 15 Mrd. Euro enthält, wurde ein weiteres Maßnahmenpaket - Konjunkturpaket II - in Höhe von insgesamt 100 Mrd. Euro bereitgestellt. Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm „Wirtschaftsfonds Deutschland“ besteht aus drei Einheiten, von denen das KfW-Sonderprogramm und das Bürgschaftsprogramm auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten sind. Das KfW-Sonderprogramm wird bis Ende 2010 fortgeführt. Vergeben werden sowohl Betriebsmittel- als auch Investitionskredite sowie Kredite zur Finanzierung eines Immobilienkaufs. Im Rahmen des Bürgschaftsprogramms dürfen die Bürgschaftsbanken jetzt für ein Kreditvolumen von 2 Mio. Euro (bisher 1 Mio. Euro) bürgen - vgl. dazu auch Beitrag: „Bürgschaftsbanken fordern Sicherheitenpaket“, ep 5/2009, S. 383-384. Weitere KfW-Förderprogramme: · Startergeld. Gefördert werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und nicht mehr als 50000 Euro finanzieren müssen. Die Hausbank wird bis zu 80 % von der Haftung freigestellt. Hier gibt es ab dem 12.01.2010 weitere Zinssenkungen. · Unternehmerkapital. Die KfW-Mittelstandsbank hält für Existenzgründer, Freiberufler und junge etablierte Unternehmen langfristige Nachrangdarlehen bereit mit einer 100%igen Haftungsfreistellung der Hausbank. · Unternehmerkredit. Dieser Kredit ist zugeschnitten auf Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmer für Investitionen und Betriebsmittel. Im In- und Ausland können somit Betriebsmittel finanziert oder vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. · Daneben sieht das ERP-Regionalprogramm günstige ERP-Mittel für Investitionen in strukturschwachen Gebieten vor. Weitere Förderprogramme der KfW unterstützen die Aktivitäten von Unternehmen und auch Privatpersonen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien - vgl. dazu Ausführungen unter www.kfw-mittelstandsbank.de, beispielsweise im Programmteil „Standard“ zur Finanzierung von · Strom aus Sonnenenergie (Photovoltaik) · Biomasse, Biogas, Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme · Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Expertenrat einholen Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen - Nutzung von Steuervergünstigungen oder Fördermöglichkeiten zum finanziellen Anschub von neuen Vorhaben - ist Expertenrat gefragt. Ein guter Steuer- oder Finanzberater seines Vertrauens ist zu wählen, um geeignete Möglichkeiten, Antragswege, erforderliche Unterlagen, Sicherheiten und Konditionen ausführlich auszuloten. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2 120 BETRIEBSFÜHRUNG IM ÜBERBLICK · Umgestaltung. Der Sonderausgabenabzug für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen wird in einen Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge umgestaltet. · Abzugsverbot. Die Umgestaltung führt dazu, dass für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen) der steuerliche Abzug verboten ist. · Beiträge zur Krankenversicherung. Der Steuerpflichtige kann Beiträge zugunsten einer Krankenversicherung für sich und seine Familienangehörigen in Höhe der so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Beiträge, die über die Basisabsicherung hinaus gehen, wie z. B. Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus, sind nicht abzugsfähig. Auch Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung, soweit sie der Finanzierung des Krankengeldes dienen, sind nicht abzugsfähig. · Beiträge zu Pflegeversicherungen. Diese sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. · Günstigerprüfung. Um Schlechterstellungen gegenüber der alten Rechtslage zu vermeiden, erfolgt bis zum Jahr 2019 eine so genannte Günstigerprüfung. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die bisherige oder die neue Rechtslage für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Hätte der Steuerpflichtige nach der noch geltenden Rechtslage höhere Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können, kann er den höheren Beitrag bis zum Jahr 2019 auch weiterhin absetzen. · Vorsorgepauschale. Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge können in pauschalierter Form berücksichtigt werden. · Realsplittung. Die vom Unterhaltsverpflichteten tatsächlich geleisteten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsberechtigten werden im Rahmen des so genannten Realsplittings - soweit sie für die Erlangung einer Sozialhilfe gleichen Vorsorgeniveaus erforderlich sind - durch entsprechende Erhöhung der jeweiligen Höchstbeiträge berücksichtigt Bürger-Entlastungsgesetz

Autor
  • K. Linke
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