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Kurz informiert

ep5/2010, 1 Seite

Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm, KfW-Infobus auf Tour, Blitzschutz-Seminar an Gefahrenmeldeanlagen, 15. Vortragsveranstaltung der BG ETEM


Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm Um die Finanzierungssituation mittelständischer und kleiner Unternehmen zu stabilisieren, hat die KfW das im Rahmen der Maßnahmenpakete der Bundesregierung aufgelegte Sonderkreditprogramm nachgebessert. Zinsbindungsfristen und Kreditlaufzeiten wurden verlängert sowie flexiblere Bausteine wie z. B. Sondertilgungsrechte ohne Vorfälligkeitsentschädigungen bei Betriebsmittelkrediten (flexibel) eingeführt. So stehen bis Ende 2010 zusätzlich bis zu 40 Mrd. Euro für Investitionen, zur Liquiditätssicherung und zur Finanzierung von Betriebsmitteln zur Verfügung. Im KfW-Sonderprogramm wird für die Hausbanken optional eine Haftungsfreistellung bei Investitionen von bis zu 90 % und für Betriebsmittel von bis zu 60 % angeboten und damit deren Kreditvergabe erleichtert. Voraussetzung für die Antragstellung ist aber, dass ein Unternehmen nicht bereits zum Stichtag 01.07.2008 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war (EU-Beihilferecht). Höchstbeträge · maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben · Investitionen - max. 150 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe · Betriebsmittel - max. 50 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe · Betriebsmittel - maximal 30 % (Standard) oder 50 % (flexibel) der letzten Bilanzsumme oder des letzten Jahresumsatzes · Finanzierungsanteil - bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen oder Betriebsmittel. Haftungsfreistellung. Es muss mindestens ein Jahresabschluss/eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegen. Optional bietet die KfW für Investitionen eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % oder 50 % für die gesamte Kreditlaufzeit an, für Betriebsmittel 60 %. Bankübliche Sicherheiten sind erforderlich, deren Prüfung sich die KfW vorbehält. Doch bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist die Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen. Weitere Informationen: Telefon 01801-242428 oder www.kfw.de. KfW-Infobus auf Tour Unter dem Motto „Konjunktur auf Tour 2010“ (Bild) schickte die KfW-Bankengruppe ihren Infobus wieder im April auf Deutschlandtour in 19 Städte. Dort können sich Interessierte aus erster Hand über die Förderangebote der KfW für Unternehmer, Bürger und Kommunen informieren und beraten lassen. Flankiert werden die Vor-Ort-Beratungen durch Informationsveranstaltungen für Unternehmer bei den örtlichen Kammern, die die Aktion unterstützen. Den Schwerpunkt bildet das KfW-Sonderprogramm mit 40 Mrd. Euro. Blitzschutz-Seminar an Gefahrenmeldeanlagen Eine neue Schulung „Fachkraft für Blitzschutz und Überspannungsschutz an Gefahrenmeldeanlagen (GMA)“ der ZVEI-Akademie für Sicherheitssysteme findet am 18. Mai 2010 in Frankfurt am Main statt - sowie auch am 31.08. und 11.11.2010. Themenschwerpunkte · Blitze und Überspannungen - Entstehung, Wirkung, Folgen · örtlicher Potentialausgleich, Blitzschutzpotentialausgleich, Blitzschutztragfähigkeit · Normen und Richtlinien: EN 50174, EN 50310, DIN VDE 0100, EN 62305-3, EN 62305-4, VdS- Richtlinie 2833 · Projektierung von Blitzschutzmaßnahmen für GMA · Schutzmaßnahmen · Blitz-Schutzzonen-Konzept nach EN 62305-4. Zielgruppen: Planer, Errichter von GMA, Sachverständige und Behörden für Hochbau und die Technische Gebäudeausrüstung. Mit bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer den Titel „Fachkraft für Blitzschutz und Überspannungsschutz an Gefahrenmeldeanlagen (ZVEI)“. Informationen/Anmeldung: unter www.zvei.org. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 5 394 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT KfW startet Kampagne mit Infobus in 19 Städten Quelle: KfW Bankengruppe 15. Vortragsveranstaltung der BG ETEM Termin/Ort: 1. und 2. Juni 2010 in Kassel Zielgruppen: Planer, Betreiber sowie Betriebs-und Montagepersonal Ausgewählte Schwerpunkte 1. Aktuelles zur Arbeitssicherheit · Prävention in der neuen BG ETEM · Arbeitsschutz und elektrotechnische Normung 2. Neue elektrotechnische Regelungen · Arbeiten unter Spannung (AuS) · Betrieb von elektrischen Anlagen - DIN VDE 0105-100 · Qualitätssicherung bei der Ausbildung unter Anwendung von AuS 3. Errichtung und Prüfung · Errichten von Niederspannungsschaltanlagen gemäß Normenreihe DIN VDE 0100 · Blitz-und Überspannungsschutz gemäß VDE 0185-305-3 · Wiederholungsprüfung elektrischer Arbeitsmittel - BGI 5090 und BGI 5190 4. Besondere elektrische Gefährdungen · Mittelspannungsanlagen - Änderungen zum Störlichtbogenschutz - DIN VDE 0671-200 · Revision der EN 50191/VDE 0104 „Elektrische Prüfanlagen“ 5. Gefahren bei Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen · Schutz gegen Absturz bei der Montage von PV-Anlagen · Gefährdungen an atypischen Telekom-Standorten · Einsatz von Kamerasystemen zur Überwachung von Schutzräumen · Störlichtbogenschutz 6. Verschiedenes · Hochspannungstechnik · Hybridtechnik in der Kfz-Industrie · Mitarbeiterqualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen Anmeldung: elektrotechnik@bgetem oder telefonisch unter 0221 3778-6002 bei Frau Gertrud Pollmann TERMIN

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