Regenerative/Alternative Energien
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Elektrotechnik
Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm läuft an
ep4/1999, 2 Seiten
Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 4 340 Report Mit dem 100.000-Dächer-Programm unterstützt der Bund in den Jahren 1999 bis 2004 den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt werden. Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp (Nennleistung nach Herstellerangaben). Die Investitionskosten einschließlich der Kosten für Wechselrichter, Installationen, Meßeinrichtungen sowie Planungen können in die Förderung einbezogen werden. Keine Finanzhilfe gibt es für: · Eigenbauanlagen, · Prototypen und · gebrauchte Anlagen. Obwohl sich das Programm in seiner Grundtendenz auf die Errichtung von netzgekoppelten Anlagen bezieht, können auch Anträge für Inselbetriebanlagen gestellt werden. Allerdings gilt das nur bei ihrer wohnwirtschaftlichen Nutzung. Wer darf Kredite beantragen? Seit 1. Januar können Privatpersonen Darlehens-Anträge bei ihren Hausbanken stellen. Zu den „Privatpersonen“ gehören auch Vereine, private Stiftungen, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften als Träger der Investitionsmaßnahmen. Selbständige Handwerker, die Wohnung und Betrieb in einem Gebäude haben, können als Privatperson ebenfalls solche Mittel beantragen. Der Handwerksbetrieb verfügt damit gleichzeitig über eine Muster- bzw. Demonstrationsanlage für Kunden. Darüber hinaus macht sich der Errichter mit der neuen Technik an der eigenen Anlage vertraut und kann mit entsprechendem Fachwissen auftreten. Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Photovoltaik-Anlagen oder deren Komponenten. Kredit-/Förderleistungen In welchem Umfang kann mitfinanziert werden? Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Investitionsbetrages Kreditbetrag: i.d.R. maximal 500.000 Euro oder 977.915 DM Für größere Anlagen werden aber auch höhere Beträge gefördert. Kreditbedingungen · Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. · Zinssatz: 0% p.a. (Effektivzinssatz gem. Preisangaben-Verordnung PAng V: 0 % p.a.) Stand: 01.01.99. Dieser Wert gilt, sofern die marktüblichen Zinsen max. 4% betragen. Erreichen sie einen höheren Betrag (z.B. 6%), zahlt der Kreditnehmer die Differenz von 2%. · Auszahlung: 100%. · Zusageprovision: 0,25% p.M., beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge · Restschulderlaß: Nach Ablauf von 9 Jahren, sofern der fortge-Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm läuft an Dieses Förderprogramm der Bundesregierung zielt darauf ab, endliche Energieressourcen sowie Umwelt und Klima zu schonen. Die Serienfertigung von Photovoltaik-Anlagen wird angekurbelt. Damit verbunden sind Kostensenkungen. Für Planer und ausführende Handwerksbetriebe erwächst ein Markt, auf dem es Anteile zu sichern gilt. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Postfach 11 11 41 60046 Frankfurt am Main Tel.: (069) 74 31-43 40 Fax: (069) 74 31-29 44 Internet: www.kfw.de Bürgerinformation neue Energietechniken (BINE) Mechenstr. 57 53129 Bonn Tel.: (02 28) 92 37 9-0 Fax: (02 28) 92 37 9-29 E-Mail.: bine@fiz-karlsruhe.de Homepage: bine.fiz-karlsruhe.de INFO führte Betrieb der Anlage auf dem Formular KfW 140530 nachgewiesen wird und die Bedienung des Kredits nicht im Rückstand ist. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Zusätzlich kann die letzte Tilgungsrate erlassen werden. Antragsverfahren Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Hausbanken. Sie übernehmen für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung. Der Antrag ist also bei einem Kreditinstitut zu stellen; seine Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Anträge sind auf den vorgesehenen Vordrucken zu stellen, die bei den Banken vorrätig sind. Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn der Kreditantrag vor ihrem Beginn gestellt wird. Ausgeschlossen ist damit die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung von Investitionsvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluß eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Kurze Bearbeitungszeiten für die Anträge wurden von der KfW zugesagt. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, z.B.: · Grundschulden, · Bürgschaften oder · Sicherungsübereignungen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren der Investor und seine Hausbank im Rahmen der Kreditverhandlungen. Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Abzahlung der Schuld in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die gegebenenfalls fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Im übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden. Auf Antrag erfolgt eine 50 %ige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts für die gesamte Kreditlaufzeit. In diesem Fall ist keine Blankokreditvergabe möglich. Den Antrag nimmt mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW 141660) vor Beginn der Investition die Hausbank entgegen. Für die Bearbeitung bei der KfW genügen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben. Als Programmnummer ist 127 anzugeben. Die KfW stellt der durchleitenden Hausbank frei, statt der Gewährung von Darlehen die Zinssubvention als Festbetrag auszuzahlen und die Darlehensabwicklung intern vorzunehmen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Fördermittel besteht nicht. Nutzung anderer Förderprogramme Mittel aus dem 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm sind grundsätzlich mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar, sofern die Gesamtförderung den Investitionsbetrag nicht übersteigt. Dazu zählen Fördermaßnahmen einzelner Bundesländern und von privaten Trägern, z.B. Energieversorger wie die BEWAG in Berlin. Z.T. bestehen allerdings über die Kombinierbarkeit noch verzögernde Unklarheiten, die im Einzelfall auszuräumen sind. Bei netzgekoppelten PV-Anlagen zahlen die EVU für eine mit Solarstrom erzeugte Kilowattstunde (kWh) eine Stromeinspeisevergütung. Vorhaben, die eine Vergütung bis zu einer Höhe von 0,30 DM pro kWh erwirtschaften, sind uneingeschränkt förderbar. Bei höheren Zahlungen pro kWh reduziert sich der maximale Kreditbetrag. So läßt sich verhindern, daß die Anlage zu 100 % gefördert und anschließend mit der erhöhten Rückspeisevergütung Geld verdient wird. Auftretende Finanzierungslücken können Mittel aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung schließen. S. Wagner Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 4 341 Report Augenfällige Werbung eines Handwerksbetriebs für die regenerativen Energien
Autor
- S. Wagner
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