Elektrotechnik
Solarstromanlagen: Alles rund ums Geld
ep7/2002, 4 Seiten
1 Neuer Boom Heiße Tage kommen jetzt auch für kühle Rechner: Mit einem ausgesprochen sonnigen Frühling startete die Solarbranche in ein spannendes Jahr. Doch wann sinken die Preise für PV-Anlagen? Eine Trendwende deutete sich immerhin bereits an. Waren die Preissteigerung bei Solarstrom-Modulen im vergangenen Jahr durch Kostensenkungen bei der übrigen Systemtechnik (Montagesysteme und Wechselrichter) und engere Margen gerade noch aufgefangen worden, rechnen Marktbeobachter bis zum Sommer mit sinkenden Preisen. Die Modulknappheit des vergangenen Jahres ist erst einmal passé - alle Hersteller stocken ihre Kapazitäten auf und aus Fernost drängen jetzt auch japanische Produzenten auf den boomenden europäischen Markt. Ausgelöst wurde der Boom durch das am 1. April 2000 in Kraft getretene „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, kurz EEG. Es schreibt bundesweit einheitliche Mindestvergütungssätze für netzgekoppelte Solarstromanlagen vor und verpflichtet die Stromnetzbetreiber sowohl zum Netzanschluss als auch zur Abnahme und Bezahlung des Solarstroms, und das über den Zeitraum von 20 Jahren. So erhalten Anlagenbetreiber, die ihr Solarkraftwerk bis zum 31.12.2002 ans Netz bringen, in diesem und in den folgenden 20 Kalenderjahren 48,1 Cent für jede vom Dach gewonnene Kilowattstunde (Bild ). Für Anlagen des Baujahres 2003 sinkt die Vergütung um 5 % und danach jährlich um weitere 5 %. Mit dieser Vorgehensweise wird der erwarteten Kostensenkung Rechnung getragen. Frühzeitiges Investieren lohnt sich deshalb umso mehr! 2 Solarstrom macht sich bezahlt Für den Anlagenbetreiber kann sich die Solarstromanlage auf diese Weise sogar von selbst bezahlt machen. Um auch Bauherren mit knappem Budget und wenig Eigenkapital das private „E-Werk“ schmackhaft zu machen, gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Frankfurt) billiges Geld aus dem „100000-Dächer-Programm“. Die Zinsen dieses Solarstrom-Kredits werden vom Bund weitgehend subventioniert. Jeder Privatmann oder Gewerbetreibende kann auf diese Weise sein Solarkraftwerk für z. Zt. nur 1,91 % effektiver Jahreszins 10 Jahre lang vorfinanzieren und braucht erst im dritten Jahr mit der Tilgung zu beginnen. Leicht bürokratisch wird das Programm durch die Festlegung differenzierter Obergrenzen für den maximalen Kreditbetrag. Für Anlagen bis 5 kWp (Kilowatt peak), wie sie im privaten Bereich üblicherweise installiert werden, finanziert das Darlehen 6230 Euro pro kWp. Für die Leistungsanteile über 5 kWp bekommt der Bauherr maximal 3115 Euro Kredit je kWp. Um die Anlage vollständig fremd zu finanzieren, können private Bauherren ergänzend das CO2-Minderungsprogramm in Anspruch nehmen und gewerbliche Anlagenbetreiber bis zu 75 Prozent der Anlage mit einem KfW-Umweltprogramm finanzieren. Zuständig für den Kreditantrag ist die jeweilige Hausbank. Leider hat der KfW-Kredit einen Haken: Da die jährlichen Einspeisevergütungen bei einer vollständigen Kreditfinanzierung nicht ausreichen, um die Tilgungsraten des Darlehens zu bestreiten, muss der Bauherr zum Ende der 10jährigen Laufzeit einen erheblichen Anteil (bis etwa 40 % der Investitionssumme) kurzfristig zwischenfinanzieren oder aus Eigenmitteln bezahlen. Besser ist es deshalb, von Anfang an eigenes Geld beizusteuern. Oder man greift in Hessen oder Thüringen auf das Alternativangebot der örtlichen Landesbausparkasse LBS zurück. Deren Solarstromkredit ist zwar nicht ganz so zinsgünstig, dafür aber völlig unbürokratisch und hat bei stabilem Zins eine an die EEG-Vergütungslaufzeit angepasste Finanzierungsdauer von 20 Jahren. Die pfiffige Umsetzung als Bauspardarlehen ermöglicht eine minimale monatliche Belastung und sogar die Einbeziehung der Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie und der vermögenswirk-Regenerative Energien Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 7 564 Solarstromanlagen: Alles rund ums Geld T. Seltmann, Nürnberg Das noch immer weit verbreitete Vorurteil, Solarstromanlagen seien unrentabel, bröckelt. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 20 000 solare Kleinkraftwerke auf deutschen Dächern installiert. Der Deutsche Fachverband Solarenergie rechnet auch in diesem Jahr mit einem Wachstum von 25 %. Wir geben Tipps zu Finanzierung (Tafel ), Steuervorteilen, Versicherung und Einspeiseverträgen und zeigen, wie sich Solarstromanlagen heute rechnen. Thomas Seltmann, Nürnberg, befasst sich seit über 10 Jahren mit Solarstrom und arbeitet z. Zt. als freiberuflicher Berater, Autor und Referent Autor Solarpolitik und Rechtsfragen: Solarenergie-Förderverein (SFV, Aachen) www.sfv.de; Tel.: (0241) 511 616 Muster-Einspeisevertrag: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS, Berlin-Brandenburg) www.dgs-berlin.de; Tel.: (030) 757 023-10 Solar-Rechtsexpertin: Dr. Christina Bönning, Aachen www.raeboenning.de Tel.: (0241) 51 52-114 Die aktuellen Konditionen und Richtlinien des 100000-Dächer-Programmes erfahren Sie bei der KfW unter www.kfw.de; Tel.: (01801) 33 55 77 Interaktiver Solarförderberater unter www.solarfoerderung.de Technikinfo und Anbietersuche unter www.solartechnikberater.de weiteres Infomaterial: · Fotovoltaik: Strom ohne Ende, ISBN 3-934 595-02-2, Solarpraxis-Verlag Berlin, 19 Euro, www.solarpraxis.de · Beratungspaket Photovoltaik, ISBN 3-934595-13-8, Solarpraxis-Verlag Berlin, 59 Euro, www.solarpraxis.de · Strom aus Sonnenenergie: Vertragsfragen, Steuerfragen, Förderfragen. Broschüre des Solarenergieförderverein Bayern (SEV, München), 1. Auflage 1/2001, Einzelexemplare kostenlos unter www.sev-bayern.de, Tel.: (089) 278 134 28 · Praxis-Seite für Solarstrom: www.strom-ohne-ende.de Info und Beratung Die Solarstromanlage speist über einen zweiten Zähler ins öffentliche Netz. Der Betreiber kassiert über 20 Jahre lang 48,1 Cent pro Solar-Kilowattstunde Quelle: Solarpraxis samen Leistungen des Arbeitgebers. Dem vorbildlichen Angebot würde man viele Nachahmer wünschen, auch in den anderen Bundesländern neben Hessen und Thüringen. 3 Finanzamt zahlt Umsatzsteuer zurück Die Investitionskosten der Anlagen, die seit Anfang der neunziger Jahre schon um fast 50 % gesunken waren, sind seit dem letzten Jahr stabil geblieben, wie das Solarstrom-Magazin Photon in einer Markterhebung ermittelte. Eine schlüsselfertige 2-Kilowatt-Standardanlage kostet demnach im Schnitt rund 15000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Letztere können sich auch private Betreiber übrigens relativ einfach als Vorsteuer wieder zurückerstatten lassen. In einem Schreiben stellte das Bundesfinanzministerium am 4. Dezember vergangenen Jahres klar, dass gemäß EEG voll einspeisende Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und daher sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Für die Praxis bedeutet das: Der Anlagenbetreiber meldet die Anlage bei seinem Finanzamt an und gibt Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Gleichzeitig teilt er seinem Stromnetzbetreiber (von dem er die Einspeisevergütung erhält) mit, dass dieser zusätzlich zur gesetzlichen Vergütung von 48,1 Cent künftig noch 16 % Mehrwertsteuer zu überweisen habe. Diese Mehrwertsteuer reicht er - als Durchlaufposten - ans Finanzamt weiter und bekommt mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung die gesamte bezahlte Mehrwertsteuer, immerhin fast 14% der Investitionssumme, sofort vom Finanzamt zurückerstattet. Wer im Laufe von 20 Jahren, der offiziellen Abschreibungsdauer nach AfA-Tabelle des BMF (Bundesministerium für Finanzen), einen sogenannten „Totalüberschuss“ erwirtschaftet (Bild ), muss die jährlichen Gewinne versteuern, kann im Gegenzug aber in den Anfangsjahren mögliche Verluste steuermindernd geltend machen (Tipp: degressive Abschreibung wählen!). 4 Tückische Vertragsfragen Überhaupt stecken die Tücken bei netzgekoppelten Solarstromanlagen meistens gar nicht in der längst ausgereiften und höchst zuverlässigen Technik, sondern eher in rechtlichen Detailfragen. So schikanieren manche Stromnetzbetreiber die solaren Kleinkonkurrenten durch komplizierte Verträge oder unzulässig hohe Anschlussgebühren und verstoßen damit gegen geltendes Recht, wie zahlreiche Verfahren und Urteile bestätigen. Die Aachener Rechtsanwältin Dr. C. Bönning, die schon Hunderte von Einspeiseverträgen geprüft hat, kann ein Lied davon singen. „Die Anlagenbetreiber sollten keine Verträge blind unterschreiben“, empfiehlt sie aus leidvoller Erfahrung. Regenerative Energien Standardanlage mit 2 kWp: Investitionskosten abzüglich MwSt.-Erstattung Einspeisevergütung 20 Jahre (Durchschnittswert) Betriebskosten 20 Jahre 15 000 - 2 069 - 12 931 + 15 873 - 2 700 Zwischenergebnis nach 20 Jahren + 242 + 2 942 (Lebenserwartung 30...40 Jahre) MwSt. (MwSt.) Beispielrechnung zur Amortisation einer Solarstromanlage: Der Nettoinvestition von 12931 Euro steht die durchschnittliche Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren in Höhe von insgesamt 15873 Euro gegenüber. Von den 2942 Euro Überschuss sind die angefallenen Betriebskosten in Höhe von 2700 Euro abzuziehen, so dass sich nach 20 Jahren ein positives Zwischenergebnis von 242 Euro ergibt. Regenerative Energien Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 7 566 Tafel Übersicht der Förder- und Finanzierungsprogramme für Solarstromanlagen Quelle: Thomas Seltmann, 28. 05. 2002 Wer fördert? Wer ist antragsberechtigt? Welche Förderung? Wieviel? Bundesweit Stromnetzbetreiber alle Betreiber netzgekoppelter Solarstrom- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bj. 2002: 48,1 Cent/kWh anlagen, außer für Anlagen, die zu über 25% Baujahrbezogene Mindest-Einspeise- Bj. 2003: 45,7 Cent/kWh dem Bund oder einem Bundesland gehören vergütung über 20 Jahre plus Bj. 2004: 43,4 Cent/kWh Inbetriebnahmejahr Finanzamt Eigenheimzulage-berechtigte Käufer von Ökozulage, 8 Jahre lang 2 % der selbstgenutztem Wohneigentum zusätzlich zur Eigenheimzulage Investitionssumme, (Fertigstellung vor 2000) oder Neubauten max. 2048 Euro (Bauantragstellung vor 1.2.2002), Fertigstellung der Anlage vor Einzug und vor 1.1.2003 Finanzamt Investitionszulage-berechtigte Gewerbetreibende, Investitionszulage nach Investi- abhängig von detaillieten Eigentümer von Mietwohngebäuden und tionszulagengesetz von 1999 Fördervoraussetzungen selbstgenutzten Wohngebäuden in den neuen 5 % bis 27,5 % der Bundesländern und Berlin Investitionssumme Bundesamt für Wirtschaft Schulträger, Zuschüsse für Anlagen ab 1 kWp, 3000 Euro und Ausfuhrkontrolle, Errichter von Solarstromanlagen auf Schulen nicht mit 100000 Dächer-Solar-Eschborn strom-Programm kombinierbar www.bafa.de Kreditanstalt für alle Betreiber von Solarstromanlagen, zinsermäßigte Darlehen: Wiederaufbau KfW, außer Unternehmen ab bestimmten Größen 100000 Dächer-Solarstrom- Zins z.Zt. 1,91% eff., Frankfurt und durch Beteiligungen ab 25% mit Programm; Voraussetzung: Darlehenshöhe bis 5 kWp www.kfw.de diesen verbundene Unternehmen Einspeisevergütung nicht höher je 6230 Euro/kWp, als entsprechend EEG, darüber 3115 Euro/kWp, Antragstellung über Anlagen ab 1 kWp max. 500000 Euro Hausbank Eigentümer von Wohngebäuden CO2-Minderungsprogramm Zins z.Zt. 5,34 % eff., 100 % der Investitionssumme, max. 5 Mio Euro Unternehmen, Freiberufler KfW Umweltprogramm Zins z.Zt. 5,96 bis 6,35 % eff., 2/3 bzw. 3/4 der Investitionssumme, max. 5 Mio Euro Deutsche Ausgleichsbank Unternehmen und Freiberufler zinsermäßigte Darlehen: DtA, Frankfurt (mit z. T. unterschiedlichen Grenzen) ERP - Umwelt- und Zins z.Zt. 5,61 % eff. www.dta.de Energiesparprogramm (neue Bundesländer: 5,35 %), 50 % der Investitionssumme, Antragstellung über max. 0,5 Mio Euro (1,0 Mio) Hausbank DtA Umweltprogramm Zins z.Zt. 6,29 bis 6,39 % eff., (Ergänzung zu ERP) bis zu 75 - 100 % der Invest.- summe, max. 5 Mio Euro BMU Programm zur Förderung Zins z.Zt. 5,88 % eff. von Demonstrationsvorhaben abzüglich 5 % Förderabzug (in Ausnahmefällen über 5 Jahre, bis 30 % Zuschuss) 70 % der Investitionssumme Regional Bayern, Zuschuss für „technisch innovative, bis 30 %, in Ausnahmefällen Wirtschaftsministerium, risikoreiche und wirtschaftlich bis 50 % der www.stmwvt.bayern.de sinnvolle Entwicklungs- Investitionssumme und Pilotvorhaben“ Brandenburg, Antragsteller, die im KfW 100000 Dächer- Zuschuss bis 50% der Invest.-summe Zukunfts Agentur Programm nicht antragsberechtigt sind (die bis max. 7669,38 www.zab-brandenburg.de (z. B. Kommunen) Euro/kWp berücksichtigt wird), max. 383468,91 Euro je Anlage Bewag Berlin Kunden der Bewag Zuschuss für Anlagen ab 1 kWp 1000 Euro/kWp, www.bewag.com (Mindestertrag 700 kWh pro kWp) max. 5000 Euro Hessen, Antragsteller, die im KfW 100000 Dächer- Zuschuss bis 30 % der Investitionssum-Landestreuhandstelle, Programm nicht antragsberechtigt sind me (berücksichtigt werden www.lth-hessen.de (z. B. Kommunen) maximal 7500 Euro/kWp, bei Vorsteuerabzugsberechtigten 6465,52 Euro/kWp), max. 10000 Euro je Anlage Nordrhein-Westfalen, Privatpersonen, Vereine, Zuschüsse für Anlagen ab 2 kWp 750 Euro/kWp, bei Gebäude-Landesinstitut für kleine und mittlere Unternehmen integration 1000 Euro/kWp, Bauwesen, bei Multiplikatorenanlagen bis www.lb.nrw.de 1200 Euro/kWp, max. 20 kWp bei Einzelanlagen und 50 kWp bei Gemeinschaftsanlagen ab 10 Beteiligten Thüringen, alle Antragsteller, außer große Unternehmen Zuschüsse für Anlagen ab 1 kWp 1000 Euro/kWp, max. Thüringer Aufbaubank 10000 Euro, www.th-online.de nicht Antragsberechtigte im KfW-100000-Dächer-Programm: 3000 Euro/kWp,max.30000Euro 5 Versicherungen „Augen auf“ heißt es für den Betreiber auch beim Versicherungsschutz. Immerhin geben viele Betreiber mehr Geld für die eigene Solarstromanlage aus, als für den privaten PKW. Gehört bei diesem die Haftpflicht-und Kaskoversicherung zum Standard, vernachlässigen viele Berater dieses Thema beim Solarkraftwerk. Die einfachste Form der Absicherung geschieht über die bestehenden Versicherungsverträge: In der Regel können Privathaftpflicht, Feuer- und Gebäudeversicherung Betreiber und Anlage für wenige Euro pro Jahr vor den wichtigsten Risiken schützen. Auf eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsumfangs bei den jeweiligen Gesellschaften sollte man unbedingt bestehen. Noch umfassender ist der finanzielle Schutz durch eine spezielle Elektronikversicherung, wie sie beispielsweise von „Fairsicherungsläden“ (z. B. Münster) oder der Zürich-Agrippina bzw. der Mannheimer Versicherung angeboten werden. Selbst Vandalismus, Diebstahl und Ertragsausfall sind in diesen „Vollkasko-Varianten“ für 20 bis 25 Euro Jahresprämie pro kWp Anlagenleistung abgedeckt, wobei für Anlagen bis 5 kWp meistens etwa 85 Euro Mindestprämie zu zahlen sind. 6 Geringe Betriebskosten dank hoher Zuverlässigkeit Neben der Versicherung schlagen als Betriebskosten regelmäßig nur die Zählergebühren mit etwa 30 Euro pro Jahr zu Buche. Bei kleinen Anlagen kann dieser Betrag durch den Einsatz eines Wechselstromstatt Drehstromzählers bei einphasiger Einspeisung nochmals auf etwa die Hälfte reduziert werden. Im Laufe von 20 Jahren läppert sich das immerhin auf rund 300 Euro Ersparnis zusammen. Ansonsten wird empfohlen, eine jährliche Rücklage von 0,5 % der Investitionssumme für spätere Reparaturen zu bilden. Zwar treten bei qualitativ hochwertigen Anlagen mindestens in den ersten 10 Betriebsjahren kaum Störungen auf. Doch gerade bei den Wechselrichtern kann man Reparaturen oder Ausfälle im Laufe der langen Betriebszeiten kaum ausschließen. Auch ein regelmäßiger Anlagencheck nach spätestens 3 bis 4 Jahren könnte sich lohnen, weil er hohe Energieerträge und damit Vergütungserlöse sichert. Gute Anlagen an idealen Standorten (verschattungsfrei, Dachneigung 30 bis 40 Grad, Ausrichtung Südwest bis Südost) erzielen in Norddeutschland durchschnittlich rund 770 Kilowattstunden pro kWp installierter Leistung, in Süddeutschland kann man sogar mit 880 Kilowattstunden Jahresertrag rechnen. Die Erträge schwanken etwa 10 Prozent um diese Mittelwerte. Eine Standardanlage mit 2 kWp Spitzenleistung bringt so Jahr für Jahr bis zu 850 Euro Einspeisevergütung - so viel wie ein Durchschnittshaushalt für seinen Stromverbrauch bezahlt. Viele Installateure bieten hierzu inzwischen Wartungsverträge oder sogar Ertragsgarantien an. Gerade bei kleinen Anlagen scheiden sich jedoch angesichts der Aussagekraft und Praxisrelevanz dieser bei Großanlagen längst üblichen Gewährleistungsoptionen noch die Geister, weil diese Anlagen bisher schwer zu überwachen waren. Neuartige Überwachungsmethoden per Internet und Datenfernübertragung sollen diesen Angeboten jetzt zum Durchbruch verhelfen. Über die damit vielleicht sogar noch steigenden Erträge freut sich nicht nur das Herz, sondern auch der Geldbeutel des Anlagenbetreibers. Regenerative Energien
Autor
- T. Seltmann
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