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ep11/2009, 2 Seiten
Lohnnachweis für Unfallversicherung Bereits seit Anfang 2009 werden die Entgeltdaten zur Unfallversicherung zusammen mit den üblichen Meldungen für die Kranken- und Rentenversicherung abgegeben. Aus diesen Daten erstellt die Rentenversicherung ab 2010 einen maschinellen Lohnnachweis und übermittelt diesen an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Nun könnte man annehmen, dass damit der vom Arbeitgeber zu erstellende jährliche Lohnnachweis entfällt. Dem ist jedoch nicht so. Die Arbeitgeber müssen auch weiterhin für die Jahre 2009 und 2010 den Lohnnachweis erstellen, um diesen mit den von der Rentenversicherung gelieferten Daten abzugleichen. Für den Unternehmer ist es wichtig, den Lohnnachweis abzugeben, da ansonsten die BG die Entgelte schätzt und auf dieser Basis einen - zumeist höheren - Beitragsbescheid erlässt. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Kostenvoranschlag und Schlussrechnung Nicht selten werden Bauarbeiten teurer, als im Kostenvoranschlag des Bauunternehmers angekündigt. Doch bei einer Verteuerung von 10 % muss der Bauherr trotzdem voll bezahlen - so entschied das Landgericht (LG) Coburg - Urteil vom 20. Mai 2009, Az: 12 O 81/09; nicht rechtskräftig - und gab der Zahlungsklage einer Baufirma in Höhe von rund 5200 Euro statt. Aus dem Umstand, dass der Endpreis für den Einbau von Fenstern um rund 2400 Euro über den veranschlagten 22400 Euro lag, ergab sich demnach kein Kürzungsrecht der Bauherrin. Noch dazu beruhten die in der Schlussrechnung abgerechneten Arbeiten im Wert von 2300 Euro auf Zusatzaufträgen der Bauherrin. Bei der Frage, ob eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorlag, die einen Schadensersatzanspruch der Bauherrin hätte begründen können, hatten diese zusätzlichen Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 862 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT Jetzt bestellen! HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de Kommentar mit Anwendungsempfehlungen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) Enthält den Richtlinientext der MLAR und den Hinweis zu den abweichenden Richtlinientexten der baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR/RbALei) in den Bundesländern Die Kommentierung bezieht sich auf die einzelnen Absätze mit Praxisempfehlungen und die grafische Interpretation durch Zeichnungen und Maßangaben. Ausführliche Praxisempfehlungen und Praxisbeispiele helfen die Leitungsanlagen-Richtlinien bei bundesweiten Baustellen in die Praxis umzusetzen. Lippe/Wesche/Rosenwirth, Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei), 3., akt. u. erw. Aufl. 2007, 260 S., mit zahlr. Abb. u. Tab., Broschur, Bestell-Nr. 586 881 4, 96,00 Die Geltungsbereiche: - Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen - Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken - Deckenabschottungsprinzip für Leitungsanlagen und Bodenabläufe - Installationsschachtprinzip nach DIN 4102-4 und -11 - Elektrischer Funktionserhalt von Leitungsanlagen - Systemböden-Richtlinie - Elt Bau-Verordnung für elektrische Betriebsräume TIPP Firma/Name, Vorname Branche/Position z. Hd. Telefon Fax E-Mail Straße, Nr. Postfach Land/PLZ/Ort 0911 ep Ich bestelle zur Lieferung gegen Rechnung zzgl. Versandspesen zu den mir bekannten Geschäftsbedingungen beim huss-shop HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Expl. Bestell-Nr. Titel /Stück 586 881 4 Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zur Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR / RbALei) 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2007 96,00 KUNDEN-NR. (siehe Adressaufkleber oder letzte Warenrechnung) Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten Datum Unterschrift Deutscher Solarpreis 2009 verliehen Die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien Eurosolar vergab am 17. Oktober in Karlsruhe wieder die Deutschen Solarpreise - www.eurosolar.de. In der Rubrik Ausbildung gewann diesmal das Forschungsprojekt Sun Area: Mithilfe hochauflösender Flugzeugscannerdaten werden optimale Standorte für Photovoltaik- und thermische Solaranlagen ausfindig gemacht und ihr Energiepotential automatisch berechnet. Jede dafür geeignete Dachfläche stellt man über ein Solarkataster dar. Um das genaue Solarpotential zu ermitteln, werden Dachneigung, -ausrichtung und -verschattung festgestellt. Für jede Teilfläche eines Daches werden sogar die solare Eignung, der potentielle Stromertrag, die CO2-Einsparung sowie das Investitionsvolumen berechnet. Die Ergebnisse stehen dann Bürgern und Behörden in einer interaktiven Internetkarte zur Verfügung. Diese innovative Methode wurde von einem jungen Forscherteam unter der Leitung von Prof. Dr. Martina Klärle, Fachhochschule Frankfurt/M., entwickelt. Arbeiten unberücksichtigt zu bleiben. Die maßgebliche Preiserhöhung belief sich insgesamt auf 2400 Euro oder rund 10 %. Darin sah das Gericht aber keine wesentliche Überschreitung und kürzte den Klagebetrag lediglich geringfügig um den Teil der in Rechnung gestellten und nicht nachgewiesenen Stunden. Das Urteil wäre voraussichtlich anders ausgefallen, wenn schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart worden wäre. „Da ein Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung Vertragsgrundlage wird, empfiehlt es sich, ausschließlich realistische Angaben zu machen und nicht über dem eigenen Limit zu pokern“, lautet der eindeutige Rat der D.A.S.- Rechtsschutz-Experten. Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen im Betriebsalltag erhalten Unternehmer im D.A.S.-Ratgeber „Recht für Handwerk und Gewerbe“ - Vorbestellungen unter: ratgeber@hartzcommunication.de. Ahnungsloser Verkäufer Wer hierzulande etwas verkauft, muss dem Erwerber vor Vertragsabschluss schwerwiegende, so genannte offenbarungspflichtige Mängel des Objekts mitteilen. Ansonsten drohen ihm Regressforderungen. Was aber, wenn der an sich zu erwähnende Fehler schon so lange zurückliegt, dass sich der Betreffende gar nicht mehr erinnern kann? Doch die oberste deutsche Revisionsinstanz zeigte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein gewisses Verständnis - vgl. auch Bundesgerichtshof (BGH), Aktenzeichen V ZR 14/00. Der Fall. Gut 15 Jahre, nachdem er selbst ein Grundstück erworben hatte, veräußerte es der Eigentümer wieder. Im Vertrag versicherte er ausdrücklich, dass ihm „erhebliche verborgene Mängel nicht bekannt“ seien. Später stellte sich allerdings heraus, dass es sich um teils verunreinigtes Aufschüttgelände gehandelt hatte. Der Käufer forderte Schadensersatz, denn er hatte die Fundamente seiner Immobilie wegen der Bodenbeschaffenheit mit viel Aufwand tiefer gründen müssen und fühlte sich daher arglistig getäuscht. Das Urteil. Die Richter des BGH glaubten den Argumenten des ursprünglichen Eigentümers. Der geforderte Schadensersatz in Höhe von rund 50000 Euro war daher nicht zu leisten. Quelle: LBS Prospekt schützt nicht vor Beratungsfehlern Ein Urteil des LG Frankfurt/Main stärkte die Position geschädigter Anleger in geschlossenen Fonds bei fehlerhafter Anlageberatung - Urteil vom 25.09.2009, Az. 227 O 455/08. Im vorliegenden Fall informierte die Commerzbank zwar im Gespräch und Prospekt über das vorhandene Anlagemodell. Jedoch vermied sie es, den Kunden über die eigenen finanziellen Rückvergütungen aufzuklären. Gemäß Urteil des LG ist die Informationspflicht der Bank nicht allein durch die Übergabe des Fondsprospekts erfüllt. Sie ist verpflichtet, den Anleger über die genaue Höhe der ihr zukommenden Beträge zu unterrichten. Der Anleger muss sich diese nicht selbst aus den Angaben im Prospekt errechnen. Vielmehr forderten die Richter mehr Transparenz hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Fonds sowie der damit verbundenen Konditionen. Nur daraus könne man ableiten, ob es sich um ein Beratungs- oder Verkaufsgespräch handele. Quelle: Fonds professionell Auch Sparkassen dürfen Kredite veräußern Mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 - Az. XI ZR 225/08 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass mit dem Verkauf des Darlehensvertrags nicht gegen das Bankgeheimnis verstoßen werde. Damit wehrte das oberste deutsche Zivilgericht nicht nur die Klage eines Ehepaars aus Schleswig-Holstein gegen die Abtretung ihres Darlehens inkl. eingetragener Grundschuld durch die Sparkasse an ein anderes Kreditinstitut ab, sondern weitete auch seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 auf die öffentlichrechtlichen Sparkassen aus - vgl. dazu auch Beitrag: „Wenn Banken Kredite weiterverkaufen“, ep 7/2008, S. 606-607). Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 Die neue Familie für die professionelle Installation 8h Schutzart T 25 mit IP 65 und Klemmdeckel, T 40 mit IP 55 und Klemmdeckel, T 60 bis T 350 mit IP 66 und Deckel mit Drehverschluss 8h Nennspannung 400V 8h Nennquerschnitt von 2,5 mm2 bis 35 mm2 8h Seitenwände offene und geschlossene Ausführungen 8h Einsteckdichtungen für Kabel von 0 bis 34 mm 8h Einführöffnungen von 4 bis 24, auch für Kabelverschraubungen M25, M32 und M40 8h Farben Lichtgrau, Elfenbein, Reinweiß und Lichtgrau mit rotem Deckel 8h Halogenfrei ohne Chlor, Fluor und Brom 8h Flammwidrig 650°C oder 960°C Eine Familie für alle Fälle Die neue T-Serie von OBO T 25 T 40 T 60 T 100 T 160 T 250 T 350 T-Baby T-Boy T-Girl T-Man T-Woman T-King T-Queen Sieben Größen, sechs Varianten, eine Familie. OBO BETTERMANN Gmb H & Co. KG Kundenservice Deutschland Tel. 02373/89-1500 · Fax 02373/89-7777 Postfach 1120 · D-58694 Menden E-Mail: info@obo.de · www.obo.de
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