Elektrotechnik
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Kabel und Leitungen
Kennzeichnungsfarbe für Aderleitungen
ep12/2007, 1 Seite
mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden." Die Erläuterungen zum Abschnitt 5.2 lauten weiterhin: „Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind.“ Bei dem Anfragenden sind die Verhältnisse nach der Schilderung dagegen eindeutig. Für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und eventuell auszuführende Instandsetzungsarbeiten an den Geräten erfüllt er die fachlichen Voraussetzungen von seiner Ausbildung her und hat durch seine bisherige praktische Tätigkeit die notwendigen Erfahrungen für seine künftige Tätigkeit erwerben können. Literatur [1] BGV A 3 - Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift; Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; aktualisierte Fassung 1998. [2] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):1995-05 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. W. Kathrein Kennzeichnungsfarbe für Aderleitungen ? In der DIN EN 60204-1:2007-06 ist die Kennzeichnungsfarbe für die nach dem Abschalten der Anlage noch unter Spannung stehenden Adern unter 5.3.5 sowie 13.2.4 mit Orange festgelegt. Wir liefern unsere Anlagen auch in andere EU-Länder, konkret nach Belgien. Laut Pflichtenheft gibt es dort keine Normenvorgaben oder Festlegungen zu den Aderfarben. Daher verdrahten wir nach den bekannten Normen. In den belgischen Musterplänen ist jedoch die Fremdspannung Blau gekennzeichnet. Ich gehe aber davon aus, dass die DIN EN 60204-1 auch für alle anderen EU-Staaten gilt, sodass die Adern für Fremdspannung mit Orange zu kennzeichnen sind. Ist dies korrekt? ! Die farbliche Kennzeichnung von Leitern ist in dem Abschnitt 13.2.4 der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 [1] festgelegt. Diese Festlegungen sind jedoch nur als Empfehlungen zu verstehen, von denen nach Vereinbarung mit dem Auftragnehmer auch abgewichen werden kann. Dies gilt für alle Leiterfarben mit Ausnahme der grün-gelben Farbenkombination sowie für für die Farben Grün und Gelb, die wegen der Verwechslungsgefahr nicht verwendet werden sollten. Diese Aussagen galten sinngemäß ebenfalls für die inzwischen zurückgezogene Vorausgabe der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) vom November 1998. Anwendung und Gültigkeit der Normen. Die Normen der Reihe DIN EN 60204 (VDE 0113) sind Europäische Normen. Daher gelten sie nicht nur in Deutschland, sondern ebenso in allen anderen EU-Ländern, also z. B. auch in Belgien. Da die Aussagen zu der Kennzeichnung von Leitern durch Farben einen empfehlenden Charakter besitzen, sollte die endgültige Ausführung möglichst mit dem Auftragnehmer geklärt werden (siehe auch Anhang B der Norm „Fragebogen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen“, Punkt 10). Grundsätzlich ist für die Stromkreise, die nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet werden, vorzugsweise gemäß der Angaben in der Norm die Farbe Orange anzuwenden. Literatur [1] DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen. W. Baade LESERANFRAGEN
Autor
- W. Baade
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