Elektrotechnik
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Kabel und Leitungen
Kabelverlegung auf Kabelrinnen
ep10/1999, 1 Seite
Leseranfragen Ergänzung zur Anfrage Kabelverlegung auf Kabelrinnen ? Im ep 6/99, Seite 514, veröffentlichten Sie eine Anfrage zur Verlegung von Kabeln auf Kabelrinnen. Zur Antwort möchte ich gern einige Ergänzungen machen. ! Leider ist zur Art der Kabelbelastung nichts ausgesagt. Ist die Last in einem gewissen Ausmaß unsymmetrisch oder unlinear oder gar beides, so wird der dargestellte PEN-Leiter nicht stromlos sein. In diesem Fall ist die Ursache für abweichende Meßwerte in den L-Leiterbündeln eindeutig in deren unterschiedlichen Abständen vom PEN-Leiterbündel zu suchen. Die folglichen Unterschiede der Reaktanzen dürften nach meiner Einschätzung einen wesentlich größeren Einfluß haben als die in der Antwort genannten Toleranzen. Je nach Art der Last kann der zur Verfügung stehende PEN-Leiter ohnehin viel zu schwach ausgelegt sein. St. Fassbinder Selbstverständlich hat Herr Fassbinder recht. Über die Last wurde jedoch nichts ausgesagt. Insofern war eine entsprechende Beurteilung nicht möglich. Wer hierzu nähere Details erfahren möchte, dem empfehle ich den Sonderdruck des Deutschen Kupfer-Instituts mit der Bestell-Nr. S.182 (Deutsches Kupfer-Institut, Postfach 300262, 40402 Düsseldorf). J. Pietsch Parallelverlegung von Starkstrom- und Fernmeldekabeln ? Wir haben für die Starkstrom- und Fernmeldeanlagen bisher getrennte Kabelwannen eingesetzt und uns dagegen gewehrt, die Kabel NYY und Leitungen NYM auf der gleichen Bahn zu installieren, um jegliche Beeinflussung und Störungen in diesen Netzen zu vermeiden. Diese strikte Trennung erleichtert nach unserer Auffassung dem Betreiber außerdem die Wartung und Instandhaltung. Immer häufiger wird von uns gefordert (vor allem aus Kostengründen), für die Installation eine gemeinsame Kabelwanne zu benutzen. Hierzu haben wir folgende Fragen: 1. In welchen Vorschriften gibt es Festlegungen und Hinweise, die zur Klärung beitragen? 2. Ist das Benutzen einer gemeinsamen Kabelwanne oder -bahn für das Verlegen zulässig, und welche technischen Forderungen sind dabei einzuhalten? ! Vorschriften Für das Verlegen von Kabeln und Leitungen in Gebäuden ist DIN VDE 0100-520:1996-01 [1][2] verbindlich. Sie enthält als Europanorm die sicherheitstechnischen Festlegungen zu den Arten von Kabel- und Leitungssystemen (-anlagen). Unter anderem sind Festlegungen enthalten zur Auswahl und Errichtung entsprechend den Umgebungseinflüssen und der Nähe zu anderen technischen Anlagen - einschließlich der Fernmeldeanlagen, mit denen Schäden an den Anlagen und Gebäuden verhindert werden sollen. Durch [1][2] wurde die bisherige Norm DIN VDE 0100 Teil 520:1985-11 [3] abgelöst. Für Anlagen, die sich am 1. Januar 1996 in Planung oder im Bau befanden gilt eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2000. Obwohl das Spektrum der Anforderungen in [1][2] wesentlich erweitert wurde - bei den Umgebungsbedingungen u. a. um das Vorhandensein von Pflanzen, Schimmelbewuchs und Auswirkungen von Erdbeben - fehlen in dieser Norm zumindest teilweise Aussagen zu konkret zu treffenden Maßnahmen. Deshalb ist zu empfehlen, auch künftig die Forderungen in [3] zu beachten, sofern sie nicht zu [1][2] im Widerspruch stehen. Beim parallelen Verlegen von Kabeln und Leitungen für Starkstrom- und Fernmeldeanlagen gilt das insbesondere für die Festlegungen im Abschnitt 12 „Kreuzungen und Näherungen“ in [3], die vor allem die Festlegungen im Abschnitt 528.1 „Nähe zu elektrischen Anlagen“ in [1][2] ergänzen und untersetzen. Mit [2] wurden einige Unklarheiten bei der Prüfung von Starkstrom- und Fernmeldeleitungen beseitigt. Aus der Sicht der Fernmeldetechnik sind bei einer gemeinsamen Trassenführung von Fernmelde- und Starkstromanlagen in Gebäuden die Festlegungen im Abschnitt 7.6 von DIN VDE 0800 Teil 4 [4] zu beachten. Inhaltlich besteht Übereinstimmung mit den technischen Forderungen in [3]. Ausführung der Trassen Es wird davon ausgegangen, daß für die genannten Anlagen prinzipiell getrennte Kabel- und Leitungssysteme mit getrennten Dosen und Kästen für die ggf. notwendige Verbindung innerhalb der Trassenführung verwendet werden. Eine parallele Kabel- und Leitungsführung innerhalb einer Leitungstrasse ist nach den Normen allerdings möglich. Folgende Lösungen kommen hierbei in Betracht: 1. Kabel und Mantelleitungen beider Anlagensysteme dürfen unmittelbar nebeneinander ohne Abstand verlegt werden. Das ist z. B. auf Kabelwannen, Kabelpritschen und in offenen Leitungsführungskanälen statthaft, wenn sie für das gleiche Spannungsband, z. B. Spannungsbereich II ausgelgt sind (zwischen Außenleitern 50 V < U 1000 V [2]). Inhaltlich stimmt das mit [3][4] überein. Bei dieser Festlegung wird nur von der sicheren elektrischen Trennung ausgegangen! Auch wenn das nicht gefordert ist, sollte wegen der Übersichtlichkeit die Zuordnung der Kabel und Leitungen zum jeweiligen Anlagensystem - durch Einhaltung eines Abstands, Verwendung eines Trennsteges usw. - erkennbar bleiben. Das erleichtert in jedem Fall die Wartung und Instandhaltung. Zwischen Leitungen unterschiedlicher Spannungsbereiche ist ein Trennsteg vorzusehen [2]. 2. Von Ausnahmen abgesehen sollten aber Starkstrom- und Fernmeldeleitungen in Kanälen mit Trennsteg zur jeweils zwar parallelen, aber getrennten Installation in separaten Zügen verlegt werden. Zwischen Leitungen der Bänder I und II ist das vorgeschrieben. 3. Eine Verlegung von Kabeln/Leitungen beider Anlagensysteme in einem gemeinsamen Installationsrohr ist nicht statthaft, wenn sie unterschiedlichen Spannungsbändern angehören. Es sind getrennte Rohre zu verwenden, sofern diese Installationsart gewählt wird. Sie dürfen beim Einsatz von Mantelleitungen und Kabeln unmittelbar nebeneinander liegen. Unabhängig von diesen Festlegungen ist zu bedenken, daß es sich bei der parallelen Verlegung von Kabeln und Leitungen um ein sehr komplexes Thema handelt, auf das hier nicht umfassend eingegangen werden kann. So müssen z. B. zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit, der störungsfreien Datenübertragung und ähnlicher Anforderungen zusätzliche Maß- Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 10 882 Liebe Elektrotechniker/innen! Wenn Sie mit einem schwierigen technischen Problem kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder einfach eine Information brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de oder Internet: www.elektropraktiker.de Wir werden Sie umgehend beraten. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort hier in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Eine Sammlung von über 200 Fragen und Antworten finden Sie auf unseren Internetseiten. Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
Autor
- St. Fassbinder
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