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Elektrotechnik

Rechte und Pflichten der verantwortlichen Elektrofachkraft

ep12/2002, 2 Seiten

Durch den Leiter eines mittleren metallverarbeitenden Betriebes wurde mir beim Einstellungsgespräch mitgeteilt, dass für mich als Betriebselektriker und verantwortliche Elektrofachkraft eine kleine Elektrowerkstatt mit Prüftafel, Bohrmaschine usw. sowie die nötigen Arbeitsschutzausrüstungen zur Verfügung steht. Alle für Elektroarbeiten nötigen Arbeitsmittel (Schraubendreher usw.) sowie Mess- und Prüfgeräte wären jedoch von mir selbst bereit zu stellen. Bei Bedarf von speziellen teuren Geräten solle ich eine entsprechende Fremdfirma mit den Arbeiten beauftragen oder mir das jeweils benötigte Gerät ausleihen. Ich habe dieser Regelung zugestimmt, um die Arbeiststelle zu erhalten. Trotzdem interessiert mich die Rechtslage. Inwieweit muss der Arbeitgeber die zur Ausübung der vereinbarten Tätigkeit nötigen Geräte zur Verfügung stellen? Verantwortung für elektrische Arbeitsmittel.


   

Autor
  • J. Schliephacke
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