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Elektrotechnik

Gutachtertätigkeit

ep12/2002, 2 Seiten

Nach einem Blitzschaden hat uns der Betreiber der betroffenen Anlage mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt. Fachlich und personell sind wir dazu in der Lage. Sind Fachfirmen überhaupt zur Erstellung von Gutachten berechtigt, die auch von der Versicherung anerkannt werden?


   

Autor
  • F. Schmidt
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