Interoperabilität und Standardisierung
Da sich universelle Interoperabilität in der Praxis nicht realisieren lässt, bedarf es der Festlegung von Mindestanforderungen und damit um folgende Fragestellung: Welches Angebot soll mit welchem Endgerät an welcher Stelle im Übertragungssystem in welchem Umfang bezüglich Empfang, Speicherung und Wiedergabe interoperabel sein? Dabei gilt es auch, die interaktiven Dienste zu berücksichtigen.
Bei den Endgeräten ist im Rahmen der Interoperabilität auch die als Kompatibilität (compatibility) bezeichnete Verträglichkeit von Bedeutung. Dabei handelt es sich um das Leistungsmerkmal, auch Übertragungsverfahren verarbeiten zu können, die höhere oder niedrigere Wertigkeit aufweisen. Hier sind folgende Arten zu unterscheiden:
Abwärtskompatibilität: Das Endgerät kann gegenüber dem aktuell genutzten Übertragungsverfahren auch solche mit geringeren Leistungsmerkmalen verarbeiten.
Aufwärtskompatibilität: Das Endgerät kann gegenüber dem aktuell genutzten Übertragungsverfahren auch solche mit höheren Leistungsmerkmalen verarbeiten.
Im Regelfall ist Abwärtskompatibilität gegeben, was Flexibilität bei der Beschaffung neuer Endgeräte bedeutet.
Schnittstellen als Systembestandteile
Alle Übertragungssysteme bestehen aus Geräten, Baugruppen und sonstigen Komponenten, die als Hardware funktionsbezogen miteinander verbunden werden müssen. Dafür stehen stets jeweils entsprechende Anschlüsse als Schnittstellen (interfaces) zur Verfügung. Die Verbindung zwischen ihnen erfolgt durch elektrische oder optische Leitungen, es ist aber auch die Nutzung von Funkverbindungen mit Hilfe elektromagnetischer Wellen möglich. Bei diesem „drahtlosen“ Konzept gilt auch die Bezeichnung Luft-Schnittstelle.
Es gibt in der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) eine Vielzahl von Schnittstellen, die stets durch entsprechende Spezifikationen für die dort auftretenden bzw. geforderten Signale und deren Verarbeitung gekennzeichnet sind. Es handelt sich meist um eine Kombination von Hardware und Software. Einen Spezialfall stellen die als API (application programming interface) bezeichneten Software-Schnittstellen dar. Diese anwendungsbezogenen Programmierschnittstellen ermöglichen bei Endgeräten den Update der vorhandenen Software, aber auch das Aufspielen neuer Software-Versionen.
Sollen unterschiedliche Schnittstellen miteinander verbunden werden, dann ist eine entsprechende Anpassung erforderlich, um Interoperabilität zu erreichen. Diese erfolgt durch Adapter in Hardware- oder Software-Ausführung. Werden bei Hardware-Adaptern keine aktiven Komponenten verwendet, dann handelt es sich um passive Adapter. Ansonsten liegen aktive Adapter vor, für die allerdings stets auch eine Betriebsspannung erforderlich ist (Bild 4). Software-Adapter sind Datenpakete in Form der bereits aufgezeigten APIs.
Empfangbarkeit von Diensten
Für die Interoperabilität ist auch die Empfangbarkeit der Inhalte von Bedeutung. Unabhängig von der Übertragungstechnik lassen sich folgende Arten unterscheiden:
Freie Dienste (free services): Empfang der Inhalte ist entgeltfrei möglich (z. B. Free-TV).
Bezahldienste (pay services): Empfang der Inhalte ist nur gegen Entgelt möglich (z. B. Pay-TV).
Frei empfangbare Inhalte bieten dem Nutzer den Vorteil, dass er vorhandene Endgeräte in folgenden Fällen unverändert weiter nutzen kann:
Wechsel des Wohnortes
Umstieg auf eine andere Empfangsart
Wechsel des Plattformbetreibers/Netzbetreibers
Sonstige Veränderungen der Empfangssituation.
Weitere Bilder
- U. Freyer
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