Messen und Prüfen
|
Elektrotechnik
Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert künftig Prüfprotokolle
ep3/2001, 1 Seite
Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 3 Report Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert künftig Prüfprotokolle Gewerbeaufsichtsämter werden künftig den Hinweisen von Betreibern elektrischer Anlagen nachgehen. Dazu werden Prüfprotokolle in den Elektrobetrieben mit denen der Betreiber verglichen. Das hohe Gefährdungspotential durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist allgemein bekannt. Deshalb untersuchte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Dessau im letzten Jahr stichprobenartig die Einhaltung von Fristen und den technischen Zustand an elektrischen Anlagen. Dabei wurden schwerpunktmäßig die Metallerzeugnis herstellenden Unternehmen unterschiedlicher Größe überprüft. Untersuchungsergebnis Folgendes Ergebnis wurde festgestellt: · Zwei von fünf Betrieben konnten keine Angaben zur Prüfung der ortsfesten Anlage bei Inbetriebnahme machen. · Die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage wurde bei 38 % nicht innerhalb der Fristen durchgeführt. · Über ein Viertel der Betriebe konnte weder die Prüfung bei Inbetriebnahme noch eine fristgemäße Wiederholungsprüfung nachweisen. · Die ortsveränderlichen Betriebsmittel wurden in 16 % der untersuchten Betriebe nicht regelmäßig überprüft. · Bei 28 % der Firmen fanden sich technische Mängel an den ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln. Auffällig ist dabei, dass bei wiederkehrenden Prüfungen ortsfeste Betriebsmittel vernachlässigt werden (z. B. Maschinen werden keiner Kategorie zugeordnet und so von keiner Prüfung erfasst). · Mängel an ortsveränderlichen Betriebsmitteln wurden bei rund einem Drittel der geprüften Betriebsstätten festgestellt. Dem Unternehmer waren die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der ortsveränderlichen elektrotechnischen Betriebsmittel bekannt. Sie werden jedoch mit unterschiedlicher Qualität umgesetzt (Nachweise und Nachvollziehbarkeit). Für Erweiterungen und Änderungen an den elektrischen Anlagen beauftragt die Mehrzahl der überprüften Firmen Fachbetriebe. Dabei werden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen vergeben. Das bedeutet, dass bei der überwiegenden Zahl der beschriebenen, mit Mängeln behafteten elektrischen Anlagen während des mehrjährigen Betriebes Fachfirmen bzw. Fachkräfte tätig wurden. Gerade auf diesen Sachverhalt wurde vom Betreiber teilweise extra hingewiesen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird künftig den Hinweisen der Anlagenbetreiber nachgehen. Hierbei soll festgestellt werden, ob die Angaben der Betreiber mit denen der Elektrofirmen übereinstimmen und wie die Elektrofirmen ihrer Fachverantwortung nachgekommen sind. Gegebenenfalls werden weitere Kontakte zu den jeweiligen Handwerkerinnungen aufgenommen. Forderungen Der Betreiber elektrischer Anlagen - mehrheitlich elektrotechnischer Laie - sollte von der Fachkraft unabhängig vom konkreten Auftrag immer auf rechtliche Bestimmungen (notwendige Prüfungen, notwendige Um- und Nachrüstungen) und insbesondere auch auf bei den beauftragten Arbeiten „nebenbei“ festgestellte Defizite nachweislich hingewiesen werden. Die Übergabe ausführlicher Protokolle über durchgeführte Prüfungen an den Betreiber sollte selbstverständlich sein. Der Umfang durchgeführter Reparatur-und Instandsetzungsarbeiten, realisierter Veränderungen und Erweiterungen an Anlagen oder durchgeführter Wiederholungsprüfungen sollte mit - beim Auftraggeber - betriebsüblichen Bezeichnungen beschrieben und genau abgegrenzt werden. Ungenau formulierte „Unternehmererklärungen“ erschweren einerseits die Nachweisführung und erfordern ggf. Nacharbeiten, andererseits können sie aber auch dem Betreiber eine falsche Sicherheit suggerieren. O.Pischke
Autor
- O. Pischke
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?
