Installationstechnik
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Elektrotechnik
Unzureichende Elektrische Sicherheit in Physiotherapien
ep5/1999, 2 Seiten
Im Beitrag von DKE-Obmann Dipl.-Ing. Thomas Flügel zur „Installation in medizinisch genutzten Räumen nach DIN VDE 0107“ (ELEKTROPRAKTIKER Hefte 8 und 9/1998) wurde unter anderem auf die besondere Bedeutung bei der Installation und dem Betrieb von elektrischen Anlagen in medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern hingewiesen. Das Ergebnis einer stichprobenartigen Kontrolle zur elektrischen Sicherheit beim Betrieb von medizin-technischen Geräten in Physiotherapien bestätigt die Vermutung von Herrn Thomas Flügel, daß oft fahrlässig mit diesen Bestimmungen umgegangen wird. Als Gründe hierfür wurden vor allem Kostengründe genannt. Durch das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Dessau wurden 1998 in Sachsen-Anhalt im Regierungsbezirk Dessau 70 physiotherapeutische Praxen überprüft. Bei der Kontrolle wurde davon ausgegangen, daß zum sicheren Betrieb elektrisch betriebener Behandlungsgeräte die Sicherheit der stationären elektrischen Anlagen (Elektrosicherheit) und die Sicherheit der medizintechnischen Geräte (medizintechnische Gerätesicherheit) gewährleistet sein muß. Rechtsgrundlagen Elektrosicherheit. Elektrische Anlagen in Räumen einer physiotherapeutischen Praxis, in denen medizintechnische Geräte an Patienten betrieben werden sollen, zählen zur Anwendungsgruppe 1 der DIN VDE 0107 und sind entsprechend zu errichten und zu betreiben. Die Erst- und Wiederholungsprüfungen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift UVV VBG 4 sowie seinen Durchführungsanweisungen und unter zusätzlicher Beachtung der DIN VDE 0107 vorzunehmen. Medizin-technische Gerätesicherheit. Die Pflichten des Betreibers von medizin-technischen Geräten wurden mit dem Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes und seiner Verordnungen geregelt. Die Prüfungen (sicherheitstechnische Kontrollen) der medizin-technischen Geräte hat nach den Angaben des Herstellers oder unter Beachtung der DIN 0750 und DIN 0751 zu erfolgen. Untersuchungsergebnisse Im Aufsichtsbereich (Regierungsbezirk) des GAA Dessau wurden von 147 in Betrieb befindlichen physiotherapeutische Praxen 70 im Rahmen dieser Kontrolle aufgesucht. Dies bedeutet, daß 48 % aller Praxen einbezogen wurden. Bei den kontrollierten Praxen werden im Durchschnitt fünf (4,8) elektrische medizintechnische Geräte betrieben. Bei den Kontrollen wurde festgestellt, daß nur 36 Praxen keine Mängel aufwiesen. Bei etwa der Hälfte der Praxen wurden sicherheitstechnische Mängel bei der Elektrosicherheit und/oder der Medizingerätesicherheit vorgefunden. Elektrosicherheit. Am Häufigsten wurden Mängel in der Wartung und den wiederkehrenden Prüfungen der stationären elektrischen Anlagen festgestellt. In 23 Praxen (entspricht 33 % der kontrollierten) konnten keine Prüfnachweise vorgelegt werden. Obwohl von den 23 Betreibem zwölf angaben, daß die elektrischen Anlagen regelmäßig gewartet werden, konnten jedoch keine Nachweise erbracht bzw. erst später nachgereicht werden. In den neuen Bundesländern stellt sich noch zusätzlich die Problematik der Umstellung der elektrischen Anlagen von DDR-Standard auf DIN VDE-Recht. Bei den nach dem Zufallsprinzip ausgesuchten Praxen wurden nur Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 5 450 Report Unzureichende Elektrische Sicherheit in Physiotherapien Die Untersuchung der elektrischen Sicherheit in knapp der Hälfte aller Physiotherapien in Sachsen-Anhalt gibt Anlaß zur Besorgnis. Fehlendes Wissen um die gesetzlichen Vorschriften oder ein fahrlässiger Umgang mit diesen waren die häufigsten Ursachen für grobe Nachlässigkeiten. Der Beitrag gibt Einblick in die häufigsten Verstöße und verweist auf Konsequenzen. Der Elektrofachkraft kommt hier eine hohe Verantwortung zu. zwei Praxen vorgefunden, die bereits vor dem 3.10.1990 (Vereinigungsdatum) eingerichtet wurden. In diesen waren jedoch die elektrischen Anlagen erneuert worden und hatten keine Mängel. In vier neuen Praxen waren die elektrischen Anlagen mit der Einrichtung der physiotherapeutischen Praxis nicht erneuert worden. In einer davon fehlte die Fehlerstromschutzschaltung. In den anderen drei Praxen waren die elektrischen Anlagen vorher nach dem 3.10.1990 unter einer anderen Nutzungsart erneuert worden, so daß die Forderungen der DIN VDE 0107 nicht beachtet wurden. Dies betraf insbesondere eine WBS-70 Wohnung, die als physiotherapeutische Praxis umgestaltet wurde. Uber die Nutzungsänderungen hatte das GAA Dessau und das Bauordnungsamt keine Kenntnis. In einer anderen neuen Praxis mit erneuerten elektrischen Anlagen fehlte ebenfalls die Fehlerstromschutzschaltung. Auch bei einem Betreiberwechsel der Praxis von einem Physiotherapeuten zu einem anderen ist der Installationsfehler nicht aufgefallen. In drei Praxen befanden sich die Unterverteilungen nicht außerhalb von medizinisch genutzten Räumen. In einer Praxis war die Unterverteilung der elektrischen Anlage mit dem Fehlerstromschutzschalter so installiert, daß der Betreiber keinen Zugang zur Verteilung hatte, um die Funktionsprüfung durchführen zu können. Solche Installationsfehler entstehen, wenn die Nutzung der Räume unklar ist oder geändert wird, ohne die Folgen zu bedenken. Die Betreiber wurden zur kurzfristigen Um- bzw. Nachrüstung aufgefordert. Eine Funktionsprüfung der Fehlerstromschutzschaltung mußte in etwas mehr als 10% der Praxen angemahnt werden. Medizintechnische Gerätesicherheit. Obwohl Physiotherapeuten im Umgang mit medizin-technischen Geräten ausgebildet sind, mußten bei 20 % der kontrollierten Praxen Mängel beim Betreiben der Geräte festgestellt werden. In neun Praxen (13 %) konnten die Nachweise der sicherheitstechnischen Kontrollen/Funktionsprüfungen an den Geräten nach den Betreibervorschriften zum Medizinproduktegesetz nicht erbracht werden. Bei der Beurteilung wurden alle elektrisch betriebenen Geräte unabhängig von ihrer Einstufung einbezogen. Eine Differenzierung nach sicherheitstechnischen Kontrollen und Prüfungen nach DIN 0750/0751 erfolgte nicht, da ein nicht geprüftes Gerät immer eine Gefährdung darstellen kann. Dies zeigt, daß bei einer fehlerhaften elektrischen Anlage die Sicherheit nicht unbedingt durch die internen Sicherheitseinrichtungen der medizintechnischen Geräte gewährleistet ist. In vier Praxen wurden gleichzeitig sicherheitstechnische Mängel an den elektrischen Anlagen und beim Betreiben der medizintechnischen Geräte ermittelt. Da diese Mängelkombination ein größeres Gefährdungspotential beinhaltet, kann man solche Zustände nicht dulden. Die Betreiber wurden zur freiwilligen Nichtnutzung der Geräte bis zur Beseitigung mindestens einer Mängelart aufgefordert. Eine Anordnung zur Stillegung von Geräten mußte erfreulicherweise nicht getroffen werden. Schlußfolgerungen Auch wenn bei der Kontrolle nur einfache Sachverhalte von unterwiesenen Personen geprüft wurden, muß bei den Betreibem das Verantwortungsbewußtsein zur technischen Sicherheit erhöht werden. Die Kontrolle hat aber auch gezeigt, daß es für den Elektro-Installationsbetrieb wichtig ist, sich vor der Auftragsübernahme über die künftige Nutzung der Arbeitsräume unterrichten zu lassen. Wenn die Nutzung der Arbeitsräume noch nicht feststeht, sollte im Übergabeprotokoll vermerkt werden, für welche Nutzungen die elektrische Anlage geeignet oder nicht geeignet sind, um im Schadensfall keine Haftungsansprüche erfüllen zu müssen. Da die Betreiber mit medizinisch orientierter Qualifikation die Sicherheitsanforderungen an ihre technischen Anlagen unterschätzen, sollten die Elektro-Installationsbetriebe sich um die von ihnen errichteten Anlagen auch nach der Fertigstellung kümmern und die Betreiber über die Notwendigkeit einer regelmäßigen Wartung aufklären. Da das Kontrollergebnis auch in der regionalen Fachzeitschrift der Physiotherapeuten ausgewertet wird, dürfte so ein gegenseitiges Interesse an einer Erhöhung der Ordnung und Sicherheit für Bediener und Patienten geweckt werden. B. Herrmann Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 5 451 Report
Autor
- B. Herrmann
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