Gerätedaten für die Wiederholungsprüfung
- sich nach diesen Angaben richten müsste, auch wenn er sie für falsch/veraltet hält,
- in der ihm durch die Betriebssicherheitsverordnung [1] gesetzlich zugesprochenen Freizügigkeit wieder eingeschränkt würde,
- sein Prüfgerät vielfach von Messung zu Messung neu einzustellen hätte und
- die Geräte ohne das Vorlegen der dazugehörigen Dokumentation nicht prüfen dürfte.
- die Sicherheit gewährleisten,
- Art, Umfang, Ort und einen Termin der dafür notwendigen Prüfungen festlegen sowie
- sich alle dafür nötigen, z. B. in Technischen Regeln gesammelten Informationen (Stand der Technik) beschaffen.
Rechtssicherheit hat der Prüfer dann
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.
BGV A3/GUV V A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte; Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Bödeker, K.; Egyptien, H.-H.: Verantwortung der Fachkraft beim Umsetzen der Normen. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2; S. 138141.
- K. Bödeker
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