Gerätedaten für die Wiederholungsprüfung
- sich nach diesen Angaben richten müsste, auch wenn er sie für falsch/veraltet hält,
- in der ihm durch die Betriebssicherheitsverordnung [1] gesetzlich zugesprochenen Freizügigkeit wieder eingeschränkt würde,
- sein Prüfgerät vielfach von Messung zu Messung neu einzustellen hätte und
- die Geräte ohne das Vorlegen der dazugehörigen Dokumentation nicht prüfen dürfte.
- die Sicherheit gewährleisten,
- Art, Umfang, Ort und einen Termin der dafür notwendigen Prüfungen festlegen sowie
- sich alle dafür nötigen, z. B. in Technischen Regeln gesammelten Informationen (Stand der Technik) beschaffen.
Rechtssicherheit hat der Prüfer dann
- zunächst die Messung des Schutzleiter - widerstands und dann
- auch die Messung des Isolationswiderstands (berührbares Teil; aktive Teile)
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.
BGV A3/GUV V A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte; Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Bödeker, K.; Egyptien, H.-H.: Verantwortung der Fachkraft beim Umsetzen der Normen. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2; S. 138141.
- K. Bödeker
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunter