In einem öffentlichen Bereich wurde eine bestehende Beleuchtungsanlage (10 A) aus dem Jahre 2001 um weitere Leuchten und Schutzkontaktsteckdosen erweitert. Ist ein Zusammenlegen von Beleuchtung und Steckdosen in diesem Falle ratsam? Die Schalter dürfen ja nur bis max. 10 A abgesichert und die Steckdosen, die bis 16 A abgesichert werden können, dürfen wegen der Schalter nur mit 10 A abgesichert werden. Firmen, die in diesem Bereich arbeiten, gehen ja immer davon aus, dass Steckdosen mit 16 A abgesichert sind.