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Forderungen absichern

ep5/2005, 1 Seite

Mit einem schriftlichen Auftrag zu allen wichtigen Punkten kann der Handwerker späteren streitigen Fragen bei der Bezahlung seines Kunden vorbeugen. Darüber hinaus gibt es für ihn verschiedene Möglichkeiten, seine Forderungen abzusichern (§§ 648, 648a BGB). Nach aktueller Rechtslage kann vom Kunden jetzt auch eine Sicherheit nach Abnahme oder Kündigung des Vertrages beansprucht werden.


   

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Autor
  • F. Eichhorn
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