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Betriebsführung

Sicherheitsleistungen im neuen Licht

ep6/2009, 2 Seiten

Mit dem Forderungssicherungsgesetz sind vor allem die Sicherheitsleistungen des Handwerks gegenüber dem Auftraggeber neu geregelt. Der private Verbraucher ist nun bei Neu- oder Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks danach berechtigt, fünf Prozent Sicherheitsleistung einzubehalten und bereits bei einer An- oder Abschlagszahlung in voller Höhe zu berücksichtigen. Demgegenüber sind gemäß VOB/B einzelvertragliche Vereinbarungen zu treffen.


   

Autor
  • D. Ohmer
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