Betriebsführung
Folgen der Abgeltungssteuer mindern
ep12/2008, 2 Seiten
Anleger sollten sich jetzt positionieren Was kommt auf Fondsanleger zu? Ab 1.1.2009 werden Kursgewinne aus Aktien und Fondsveräußerungen, Zinsen und Dividenden mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % belegt. Der persönliche Steuersatz des Anlegers ist dann ohne Bedeutung. Mit der Steuerpauschale sind sämtliche Steuern abgegolten - daher der Begriff „Abgeltungssteuer“. Die Finanzinstitute führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab. Für Aktien und Fonds, die noch vor dem 1.1.2009 gekauft werden, gilt weiterhin die alte Regelung, wonach Steuerfreiheit eintritt, sofern sie mehr als 12 Monate gehalten werden. Wer derzeit weniger Steuern zahlt als 25 %, kann sich die zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Ansonsten müssen Kapitalerträge nicht mehr angegeben werden. Es sei denn, es handelt sich um Auslandseinkünfte. Damit ergeben sich für Fondsanleger folgende Fragen: · Welche Anleger werden von der neuen Regelung profitieren? · Welche Anleger werden durch die Abgeltungssteuer benachteiligt werden? · Mit welchen legalen Strategien können Fondsanleger die Auswirkungen der Abgeltungssteuer mildern? Die Banken überschlagen sich derzeit mit Informationen zur Abgeltungssteuer und mit Beratungsangeboten sowie Angeboten verschiedenster Produkte, die die neue Steuer vermeiden oder positiv nutzen. Wichtig: Der Fondsanleger sollte dabei aber stets bedenken, dass steuerliche Aspekte bei der Geldanlage zwar ein wichtiges Kriterium, jedoch keineswegs die alleinige Basis für bestimmte Investmententscheidungen sind. Wer profitiert von der Abgeltungssteuer? Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich nicht jedes Anlageprodukt, dass von der Abgeltungssteuer profitiert, zum Vermögensaufbau eignet. Es mag zwar Steuern sparen oder vermeiden, dieser Effekt wird aber von den Kosten aufgehoben. Auch erzielen manche Produkte nur unterdurchschnittliche Renditen. Im Allgemeinen dürften sicherheitsorientierte Anleger von der neuen Steuer profitieren. Das sind solche, die ihre Erträge über Zinseinnahmen erzielen - von Sparkonten, Sparbriefen, Rentenfonds oder Anleihen. Bisher wurde bei ihnen der persönliche Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent abgezogen, nach Umstellung auf die Abgeltungssteuer bleiben die Abzüge unter 30 Prozent. Profiteure sind mithin Zinsinvestoren, gleichgültig, ob sie Festgeldkonten, Anleihen oder Geldmarkt- oder Rentenfonds bevorzugen. Ihre Kapitaleinkünfte werden nach Ausschöpfung des Sparerfreibetrags mit dem persönlichen Steuersatz belegt, der im breiten Schnitt bei 30 Prozent liegt. Das gilt besonders für Bestverdiener mit einem persönlichen Steuersatz von nahezu 50 Prozent. Wer als Großanleger mit hohem persönlichem Steuersatz nur in Zinspapiere investiert, muss ab 2009 die über den Freibetrag hinausgehenden Zinserträge nur noch mit rund 28 Prozent - Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - und nicht mehr bis zu 42 Prozent versteuern. Im Folgenden sind einige Anlagebeispiele genannt, die nach aller Voraussicht Gewinner der Abgeltungssteuer sein dürften: · Abzinspapiere (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B, Zerobonds, abgezinste Sparbriefe), da der Progressionsanstieg entfällt · festverzinsliche Anleihen, weil sie im Schnitt eine bessere Nachsteuerrendite bringen als vorher · Festgeld, da Kursgewinne hier fehlen - aber wegen geringer Erträge als Langfristanleger ungeeignet · Finanzinnovationen (z. B. Garantiezertifikate oder strukturierte Anleihen), da sie nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz belastet sind · variabel verzinste Anleihen - so genannte Floater, weil sich der verringerte Tarif auf die Coupons positiv auswirkt · Genussscheine, weil sich der geminderte Steuersatz positiv auf die meist üppigen Ausschüttungsbeträge auswirkt · Immobilienfonds, da bei den offenen zumeist ein Teil der Ausschüttungen nicht der Abgeltungssteuer unterliegt · Riester- und Rürup-Renten, weil sie nicht der Abgeltungssteuer unterliegen · Wandelanleihen, weil sie gesicherte Erträge mit der Aussicht auf eine Mehr-Rendite bringen und die Abgeltungssteuer kaum stört · Dachfonds, da die nicht vom Anleger vorgenommenen Umschichtungen steuerfrei erfolgen. Auf der Suche nach der passenden Geldanlage machen nicht wenige Anleger gravierende Fehler. In einer Art „Torschlusspanik“ verlegen sie auf solche Produkte, die vermeintlich Steuern sparen und nehmen dabei erhebliche Risiken in Kauf, die in der Kursentwicklung begründet sind. Wer wird von dieser Steuer benachteiligt? Die Abgeltungssteuer wurde als Teil der Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Erklärtes Ziel war die Entlastung der Unternehmen. Von Anfang an war klar, dass ein Teil der dafür aufzuwendenden Ausgaben gegenfinanziert werden müsste. Ein Teil dieser Gegenfinanzierung soll Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1087 Folgen der Abgeltungssteuer mindern Ab 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Sie belastet sämtliche Kapitalerträge mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bis Ende des laufenden Jahres können Anleger ihre Anlageprodukte so umschichten oder neu wählen, sodass diese „abgabesteuerfest“ sind. Open Source Projekt Das Open Source Projekt Gnu-Cash kann auf eine mehr als ein Jahrzehnt andauernde Entwicklung verweisen. Derzeit beteiligen sich rund ein Dutzend Programmierer aus sechs Ländern an diesem Projekt. Gnu Cash lässt sich kostenlos von der Homepage www.gnucash.org herunterladen und unterliegt der GNU GPL Lizenz. Im Unterschied zu verschiedenen, meist auf Tabellenkalkulationen basierenden Lösungen [1] für die einfache Buchführung, ist Gnu Cash für Firmen geeignet, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Gnu-Cash wurde zunächst für GNU/ Linux und andere Unix-Derivate entwickelt, ist aber inzwischen auch für Mac OS X und Windows verfügbar. Download und Installation Für die verschiedenen Plattformen und Betriebssysteme werden sowohl die Quellen als auch kompilierte Installationsdateien im Netz bereitgestellt. Die Arbeit mit den Quellen und die Installation des Programms auf einem Linux-Rechner setzen detaillierte Programmier- und Betriebssystemkenntnisse voraus. Für Windows-Rechner wird eine Setup-Datei bereitgestellt. Damit ist eine einfache, den üblichen Standards folgende Programminstallation möglich. Anforderungen an die Hardware werden zwar nicht detailliert ausgewiesen, aber wer das Programm einmal ausprobieren möchte, sollte über einen halbwegs aktuellen Rechner verfügen (Tafel ). Die Benutzeroberfläche des Programms wurde bereits in 12 Sprachen übersetzt. Die Spracheinstellung erfolgt beim Installaaus der Belastung der Sparer durch die Abgeltungssteuer aufgebracht werden. Daraus ergibt sich, dass die steuerliche Belastung vieler Anlageformen nach dem 1. Januar 2009 größer ist als vorher. Für manche Anleger hat die Abschaffung der Spekulationsfrist nämlich eine deutliche Renditeschmälerung zur Folge. Als Verlierer der Abgeltungssteuer können u. a. gelten: · Aktien, die als langfristige Vermögensanlage weit weniger attraktiv sind, weil das Risiko steuerlich nicht mehr belohnt wird. Kursgewinne sind künftig zu jeder Zeit steuerpflichtig. Dividenden sind künftig voll zu versteuern, statt bisher nur zur Hälfte. · Aktienfonds, bei denen der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens und der Spekulationsfrist gleichfalls spürbare Renditeeinbußen bringen dürfte. · Anleihen unter pari, weil sie ohne den derzeitigen Steuereffekt ihre Attraktivität verlieren. · Pfandbriefe, weil die Steuerfreiheit der Kursgewinne wegfällt. · Zertifikate, weil künftig sämtliche Wertveränderungen steuerpflichtig werden, und · Derivate - z. B. Futures, Optionen. Fachleute bewerten die Einführung der Abgeltungssteuer als eindeutige Bestrafung von Aktienbesitz in Deutschland. Anleger in Aktien und Aktienfonds können zwar noch die Übergangsfrist nutzen und steuerunschädlich möglichst viel Kapital in Aktien und Fonds investieren, werden aber die Abgeltungssteuer künftig nur dann nicht zu entrichten haben, wenn sie ihr Depot der aktuellen Marktlage nicht anpassen. Neugekaufte Aktien, Fonds oder Zertifikate unterliegen voll der Abgeltungssteuer. Das Gleiche ist bei Umschichtungen - etwa in Renten, Rohstoff- oder Immobilienanlagen - der Fall. MIldern oder Vermeiden der Auswirkungen Die neue Steuer bringt Gewinner und Verlierer hervor. Die Tatsache, dass die Veräußerungsfrist entfällt, bedeutet für die Anleger per Saldo eine Steuererhöhung, die im Einzelfall sehr drastisch ausfallen kann. Strategie wählen Eine Strategie zur Milderung oder Vermeidung der abgeltungssteuerlichen Auswirkungen fußt auf zwei Variablen - Anschaffungszeitpunkt und Haltedauer: Kursgewinne von Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft werden, unterliegen noch den alten Steuerregeln, das heißt, sie sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Auch bei einer Umschichtung innerhalb eines Fonds fallen keine Steuern an - so genannter Steuerstundungseffekt. Folgende Strategien sind grundsätzlich zu empfehlen: · Wertpapiere, die langfristig hohe Kursgewinne erwarten lassen, sollten vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden. Dafür eignen sich aktiv gemanagte globale Aktienfonds oder entsprechende Dachfonds. · Fondsanteile noch in diesem Jahr 2008 kaufen und mindestens 12 Monate behalten; dann sind die Gewinne beim Verkauf der Fondsanteile steuerfrei. Bis Ende 2008 gilt für Dividenden noch das Halbeinkünfteverfahren. · So genannte Dachfonds sind die passende Anlageform, um den Effekt der Abgeltungssteuer zu mildern, weil Umschichtungen, die der Fondsmanager unternimmt, steuerfrei bleiben. Ein Depot, das nach dem 01.01.2009 aufgebaut wird, sollte möglichst lange unangetastet bleiben. Jede spätere Änderung unterliegt der Abgeltungssteuer und kostet mithin Geld. Experten befragen Banken und Versicherungen bieten verstärkt Anlageprodukte an und erwecken nicht selten den Eindruck, als ginge es ausschließlich darum, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Der Anleger muss aber auch die Faktoren Sicherheit und Ertrag bedenken. Ohne den Rat eines Anlagespezialisten - und das ist längst nicht immer der Bankberater - sollte er keine schwerwiegenden Entscheidungen treffen. K. Linke Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1088 BETRIEBSFÜHRUNG Gnu Cash - Komplettlösung zur Finanzverwaltung Das Angebot an Buchführungssoftware ist nahezu unüberschaubar. Das macht die Wahl eines geeigneten Produktes nicht einfacher. Mehr und mehr werden Lösungen als Bestandteil von Branchen- oder Steuererklärungsprogrammen angeboten - und bei den Stand-alone Programmen trifft man zunehmend auf Vertriebsmodelle, die jährlich Kosten verursachen. Hier lohnt es sich durchaus die Offerten der Open Source Szene zu prüfen. Tafel Wichtige Funktionen im Überblick · Doppelte Buchführung · Buchführung für Kleinbetriebe · HBCI Online-Banking · QIF/OFX/MT940-Import · Berichte, Diagramme · Verwaltung von Kunden, Lieferanten, Aufträgen und Rechnungen · Terminierte Buchungen · Aktienkonten, Währungskonten · Finanzrechner Tafel Systemvoraussetzungen CPU ab Pentium IV/1 GHz Betriebssystem Windows 2000/XP RAM min. 512 MByte Festplattenplatz etwa 200 MByte Sonstiges Grafik min. 1024x780, Drucker, Internetzugang
Autor
- K. Linke
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