Im Rahmen einer Produkt-Schulung wurde das Thema allstromsensitiver RCD vom Typ B angesprochen. Muss ein RCD vom Typ A durch Typ B ersetzt werden oder gilt für sie „Bestandsschutz“? Gilt eine Anpassungspflicht für im Betrieb befindliche bzw. in Betrieb genommene Altanlagen und wenn ja, wann? Ab welchem Umfang einer Baumaßnahme (Umbau eines alten Baustromverteilers) muss Typ B verwendet werden?