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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Innungen und Verbände

Fachkraft, unterwiesene Person, Laie

ep11/2003, 2 Seiten

Als Elektrofachkraft bin ich mit folgenden Regelungen in unserem Unternehmen nicht einerverstanden: • Kein E-Antrieb ist mit einem Reparaturschalter ausgestattet. • Der Produktionsbereich, in dem sich die Eantriebe befinden, ist Ex-Bereich Zone 0. • Im räumlich mehr als 10 m vom Antrieb entfernten elektrischen Betriebsraum befinden sich der Hauptschalter des zugehörigen E-Antriebs in einem Schaltschrank und die gesamte für den Produktionsprozess notwendige NS-Schaltanlage. Dieser Raum (elektrischer Betriebsraum/ Schaltanlage) soll nun auf Anweisung des Vorgesetzten (nichtelektrische Fachkraft) weiteren nichtelektrischen Fachkräften zugänglich gemacht werden, die auch Schalthandlungen (Ein-/Aus-Schalten) der Antriebe zu Reparaturzwecken vornehmen dürfen. Auf Einwände meinerseits wurde der grundsätzliche Verschluss dieses Raums mit dem Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Reparaturschaltern in der Anlage verneint. Welche Vorschriften kann ich nutzen, um den Zutritt für zu verwehren (VBG4 ... VDE)? Wie und in welcher Art sollte sich eine eventuelle Einweisung nichtelektrotechnischer Fachkräfte gestalten, um diese zu befähigen?


   

Autor
  • W. Kathrein
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