In unserem Betrieb befindet sich eine Leitwarte, von der aus 30-kV-Schalthandlungen durchgeführt werden. • Genügt es, wenn ein Schaltauftrag für eine Freischaltung für Reparaturzwecke vom Vor-Ort-Betrieb telefonisch erfolgt, oder muss dieser in schriftlicher Form erfolgen, z. B. per Fax? • Welche Personen sind überhaupt berechtigt, Anweisungen zu Schalthandlungen durchzuführen?