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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeiten an Schaltanlagen mit teilweisem Berührungsschutz

ep7/2010, 2 Seiten

Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Aufzugsanlagen (Neuanlage) bitte ich um Stellungnahme zu folgender Frage: Im Fall einer Störung muss die Personenbefreiung durch eine eingewiesene Person bei geöffneter Schaltschranktür durchgeführt werden. Ist es möglich, Bedienvorgänge in der Nähe spannungsführender Teile (Verdrahtung mit Basisisolierung und Schaltgeräte in fingersicherer Ausführung) durch für die Personenbefreiung eingewiesene Personen (elektrotechnische Laien) durchführen zu lassen oder ist für derartige Tätigkeiten mindestens eine Qualifikation als Elektrofachkraft, elektrotechnisch unterwiesene Person oder als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten notwendig?






„Diese Norm gilt für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen mit Bemessungsspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V. Sie zeigt zusätzliche Maßnahmen, die für den Schutz gegen elektrischen Schlag bei direkter Berührung mit berührungsgefährlichen aktiven Teilen für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen anzuwenden sind, wenn es erforderlich ist, von Hand Betätigungen in der Schaltgerätekombination vorzunehmen ... Diese Einrichtungen sind nur zugänglich über eine Tür oder Abdeckung mit Schlüssel oder Werkzeug oder die Schaltgerätekombination ist in einem Bereich angeordnet, der nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen zugänglich ist. Die innerhalb einer solchen Schaltgerätekombination untergebrachten Betriebsmittel sind entsprechend der Norm fingersicher bzw. handrückensicher auszuführen oder die aktiven Teile sind von dem Bedienelement so weit entfernt unterzubringen, dass eine Berührung nicht zu erwarten ist.“

Bezogen auf den vorliegenden Fall

Literatur

DIN EN 50274 (VDE 0660-514):2002-11 Niederspannungs- Schaltgerätekombinationen – Schutz gegen elektrischen Schlag – Schutz gegen un - absichtliches direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile.

BGV A3 – Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979; aktualsierte Nachdruckfassung 2005.

BGG 944 – Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom Juli 2002.

Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89, des Gesetzes vom 5. Februar 2009.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.

Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) „Befähigte Personen“ vom 12. Mai 2010.


Autor
  • H. H. Egyptien
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