Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Basisschutz durch Abdeckung aus Metall
Wie wird bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Windenergieanlagen der Berührungsschutz ermöglicht, insbesondere wenn dieser aus Metall besteht? Was ist darüber den Normen und Vorschriften zu entnehmen?
Frage:
Unser Unternehmen betreut Windenergieanlagen und führt an diesen Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben durch. In einem Energieverteiler sind die Reiheneinbaugeräte hinter einem Berührungsschutz verbaut (Wie bei einem Installationsverteiler). Dieser Berührungsschutz ist jedoch aus Metall (verzinkt) gefertigt. Für die Demontage ist zusätzliches Werkzeug notwendig. Der Schrank selbst verfügt zusätzlich über eine Doppelbartschließung. Eine Einbindung des Berührungsschutzes in den Potentialausgleich wird nur über die Verschraubung mit dem geerdeten Korpus des Schrankes realisiert (konstruktive Verbindung). Es gibt keine zusätzliche Erdungsleitung. Aus unserer Sicht stellt dies ein Risiko für das Wartungspersonal dar, da beim Abnehmen der Abdeckung unbeabsichtigt aktive Teile brüht werden könnten. Wie ist dieses Thema aus normativer Perspektive zu betrachten?
Antwort:
Organisatorische Maßnahmen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Personen die elektrotechnische Arbeiten verrichten, hinreichend über die Gefahren des elektrischen Stroms geschult sind. Sie müssen in der Lage sein, mögliche Gefahren zu erkennen, Gefahren abzuwehren und gefährliches Handeln zu vermeiden. Zudem müssen diese Personen in ausreichendem Maße sowohl mit der jeweiligen elektrischen Anlage als auch mit den für die jeweilige elektrische Anlage anzuwendenden einschlägigen technischen Regeln, Normen, Unfallverhütungsvorschriften und betrieblichen Anweisungen vertraut sein.
Die frontseitige Schaltschranktür ist mit einem Schloss gesichert. Der Betreiber muss sicherstellen, dass dieser Schlüssel sicher verwahrt wird und nur für berechtigte Personen zugänglich ist. Durch diese Maßnahme macht der Betreiber deutlich, dass ein Öffnen der Schaltschranktür durch elektrotechnische Laien – ohne Beaufsichtigung durch elektrotechnische unterwiesene Personen (EUP) oder durch Elektrofachkräfte (EFK) – nicht zulässig ist.
Die für elektrotechnische Laien zugänglichen Bereiche von Schaltgerätekombinationen müssen mindestens der Schutzart IPXXC entsprechen. Der Buchstabe „C“ bedeutet: Schutz gegen das Berühren mit Werkzeug ≥ 2,5 mm Durchmesser und ≥ 100 mm Länge.
Der Betreiber des Schaltschranks muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine mit Schloss gesicherte Schaltschranktür nur durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP), durch Elektrofachkräfte (EFK) oder durch elektrotechnische Laien unter Aufsicht einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK) geöffnet wird.
Hinter der „elektrischen Schutzabdeckung“ können gefährliche aktive Teile berührbar sein. Der Betreiber des Schaltschranks muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die mit Schrauben befestigte Schutzabdeckung nur von durch elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) oder durch Elektrofachkräfte (EFK) geöffnet wird.
Technische Maßnahmen. Alle Geräte und die Stromkreise in einer Schaltgerätekombination müssen so angeordnet werden, dass sowohl Betrieb als auch Wartung leicht möglich sind und während Betrieb und Wartung der erforderliche Schutz sichergestellt ist (s. a. DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [1] Abschnitt 8.4.1).
Um ein möglichst hohes Maß an Schutz bei Erprobung, Wartung, Inspektion oder bei der Fehlersuche zu ermöglichen, ist es empfehlenswert – wenn immer technisch und organisatorisch möglich und sinnvoll – gefährliche aktive Teile so hinter einer Schutzabdeckung (Zwischenabdeckung) anzuordnen, dass Fingersicherheit (Mindest-Schutzgrad IPXXB) erreicht wird. Der Buchstabe „B“ bedeutet: Schutz gegen Berühren gefährlicher aktiver Teile mit dem Finger (s. a. DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [1] Abschnitt 8.4.2.3c).
Alle leitfähigen berührbaren Teile des Körpers eines Betriebsmittels der Schutzklasse I, die im Fehlerfall berührgefährliche Spannungen annehmen könnten, müssen in den Schutzpotentialausgleich eingebunden werden. Die Einbindung in den Schutzpotentialausgleich muss dauerhaft wirksam sein, und die leitfähige Verbindung (Schutzerdungsleiter) muss so niederohmig (niederimpedant) sein, dass die für das jeweilige Betriebsmittel anzuwendenden Schutzmaßnahmen im Fehlerfall wirksam sind (s. a. DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2], DIN VDE 0100-540 [3], DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) [1]).
Die verschiedenen Körper einer Schaltgerätekombination müssen wirksam mit dem Anschluss des ankommenden Schutzleiters verbunden sein. Der Widerstand des Teil-Stromkreises zwischen Körpern einer Schaltgerätekombination darf 0,1 Ω nicht überschreiten (s. a.: DIN EN 61439-1 Abschnitt 10.5.2)
Bei einer mit Schrauben befestigten leitfähigen „elektrischen Abdeckung“, die zum Zweck der Erprobung, Wartung, Inspektion oder Fehlersuche entfernt werden darf, kann eine Verschraubung nicht als sichere Verbindung zum geerdeten Korpus einer Schaltgerätekombination gewertet werden. Begründung: Schrauben sind u. U. nicht angezogen oder fehlen.
„Elektrische Schutzabdeckungen“ dienen zum Schutz gegen direktes Berühren von gefährlichen aktiven Teilen. Solche Schutzabdeckungen können aus isolierenden aber auch aus elektrisch leitfähigen Werkstoffen bestehen.
Elektrisch leitfähige „elektrische Schutzabdeckungen“ sollten stets so konstruiert sein, dass sie beim Entfernen oder Heranführen an den Einbauort keine gefährlichen aktiven Teile berühren können oder andere gefährliche Zustände verursachen können. Bei leitfähigen „elektrischen Schutzabdeckungen“ kann dieses Ziel z. B. durch das Anbringen von geeigneten Scharnieren und mechanischen Anschlägen erreicht werden.
Ein Scharnier ist im Regelfall nicht als Verbindung zum Zwecke des Schutzpotentialausgleichs geeignet.
Eine Tür oder eine leitfähige „elektrische Schutzabdeckung“, die mit Hilfe eines Scharniers mit anderen Körpern einer Schaltgerätekombination verbunden ist, muss dauerhaft mit dem ankommenden Schutzleiter verbunden werden. Hierfür eignen sich z. B. flexible Erdungsleiter oder sogenannte Erdungsbänder. Diese Schutzleiterverbindung muss so errichtet werden, dass ihre Funktion nicht von den mechanischen Belastungen beeinträchtigt wird, denen sie während der zu erwartenden Lebensdauer der jeweiligen Schaltgerätekombination ausgesetzt ist.

