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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Ex-Dokument trotz beseitigter Ex-Gefahr

ep2/2008, 1 Seite

Als Elektrofachbetrieb arbeiten wir im Rahmen eines Wartungsvertrages für eine Tischlerei. Dort sollen nun die Leuchten einer Farbspritzkabine gewechselt werden. Uns ist bekannt, dass dort bisher mit Nitrofarben umgegangen wurde. Auf unsere Anfrage nach der Ex-Einstufung sagt der Auftraggeber nun, es würden nur noch Wasserlacke gespritzt, wofür ein Ex-Dokument nicht notwendig sei. Unser Widerspruch wurde mit dem Argument abgewiesen, dass Wasser ja nicht brennt, sondern löscht und für ein Löschwasserbecken würde ja auch kein Ex-Dokument verlangt. Müssen wir uns damit zufrieden geben?


   

Autor
  • J. Pester
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