Erstprüfung steckerfertiger elektrischer Betriebsmittel
- die völlig selbstständig entscheiden, auch über den Einkauf und Gebrauch der Elektrogeräte (diese werden sich Einschränkungen verbitten),
- denen beim Einkauf usw. und auch beim Gebrauch (montieren der Weihnachtbaumbeleuchtung) geholfen werden muss (für den Betreuer ist das elektrische Gerät dann so gut wie ein Arbeitsmittel),
- die nicht in der Lage sind, mit elektrischen Geräten richtig umzugehen (dann muss organisiert werden, dass sie die Geräte nur unter Aufsicht erhalten, anwenden usw.).
Literatur
Bödeker, K.; Melzer, E.: Besonderheiten beim Prüfen in Seniorenheimen. Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 5; S. 382386.
Bürgerliches Gesetzbuch BGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).
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- K. Bödeker
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