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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Erstprüfung steckerfertiger elektrischer Betriebsmittel

ep12/2010, 2 Seiten

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, besonders bezüglich der Erstprüfung, habe ich die folgende Frage: In einer größeren Behinderteneinrichtung werden elektrische Betriebsmittel (z. B. Mehrfachsteckdosen, Bügeleisen, Wasserkocher, Stereoanlage, Weihnachtsbaumbeleuchtung) von dem jeweiligen Betreuungspersonal auf Rechnung des Hauses oder für die Betreuten beschafft. Zum Teil bekommen die Betreuten auch von ihren Angehörigen elektrische Verbrauchsmittel geschenkt. Sind diese steckerfertigen elektrischen Betriebsmittel als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung anzusehen, sodass jeweils vor der Inbetriebnahme eine Erstprüfung durch eine befähigte Person erfolgen muss? Dem betroffenen Personenkreis kann nur schwer vermittelt werden, dass bei einem Neugerät eine Erstprüfung erfolgen muss.


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  • die völlig selbstständig entscheiden, auch über den Einkauf und Gebrauch der Elektrogeräte (diese werden sich Einschränkungen verbitten),
  • denen beim Einkauf usw. und auch beim Gebrauch (montieren der Weihnachtbaumbeleuchtung) geholfen werden muss (für den Betreuer ist das elektrische Gerät dann so gut wie ein Arbeitsmittel),
  • die nicht in der Lage sind, mit elektrischen Geräten richtig umzugehen (dann muss organisiert werden, dass sie die Geräte nur unter Aufsicht erhalten, anwenden usw.).









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Literatur

Bödeker, K.; Melzer, E.: Besonderheiten beim Prüfen in Seniorenheimen. Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 5; S. 382–386.

Bürgerliches Gesetzbuch – BGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).


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Autor
  • K. Bödeker
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