Elektrotechnik
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Installationstechnik
Ergänzung: Hauptleitung im Kanal kreuzt Abwasserrohr
ep12/2009, 1 Seite
LESERANFRAGEN Ergänzung Hauptleitung im Kanal kreuzt Abwasserrohr ? In der Oktober-Ausgabe des ep wurde eine Leseranfrage zum Thema „Hauptleitung kreuzt Abwasserrohr“ beantwortet [1]. Meines Erachtens nach ist die Anfrage, soweit es das Bild erkennen lässt, falsch beantwortet worden, denn · die Hausanschlussleitung Elektro kommt offenkundig aus der Wand unterhalb der Abwasserrohre, führt in den Installationskanal und wird dann in den Zählerschrank geführt - eine Kreuzung mit der Abwasserleitung liegt nicht vor; · der obere Installationskanal kreuzt zwar eine Abwasserleitung, jedoch keine Hausanschlussleitung für Wasser, sondern nur einen Abfluss (z. B. eines Waschbeckens) und enthält zudem offensichtlich nur von der Verteilung abgehende Leitungen, also nicht die Hausanschlussleitung Elektro. Somit sehe ich hier keinen Verstoß gegen die in der Antwort genannten Vorschriften. ! Herzlichen Dank für diese Stellungnahme zur Antwort auf die betreffende Leseranfrage [1]. In dieser Beantwortung wurde hervorgehoben und auch begründet, weshalb unabhängig von der Art des Energieträgers Hausanschlussleitungen kreuzungsfrei zu verlegen sind. Nach DIN 18012 [2] sind darunter die Verbindungsleitungen der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zu verstehen, mit denen die Anschlussstellen (Übergabestellen) im Hausanschlussraum, in der Hausanschlusswand oder in der Hausanschlussnische versorgt bzw. individuelle Lösungen der Energie-, Gas-, Trinkwasser- und Wärmeversorgung sichergestellt werden. Für die Stromversorgung enden die Leitungen in der Regel am Hausanschlusskasten. Sie führen wie die Hauptleitungen, nach denen eigentlich gefragt wurde, nicht gemessene Energie. Ich muss hier bekennen, dass mir bei der Erarbeitung nicht aufgefallen war, dass es sich bei der im Bild dargestellten Leitung nicht um eine Hausanschlussleitung, sondern um eine Hauptleitung handelt. Ich bedauere, dies übersehen zu haben und bitte um Entschuldigung, zumal auch in der Bildunterschrift eindeutig die Hauptleitung genannt wurde. Beim Verlegen von Hauptleitungen in Anlagen der Hausinstallation sind insbesondere die Festlegungen im Abschnitt 5.2.1 in DIN 18015-1 [3] zu beachten. Danach müssen Hauptleitungen als Strahlennetze ausgeführt und in allgemein zugänglichen Räumen verlegt werden. Bei Kabelanschlüssen ist es zulässig, ab dem Hausanschlusskasten im Kellergeschoss Hauptleitungen auf der Wand zu installieren, wie das im Bild auch dargestellt ist. Das Kreuzen von Hauptleitungen mit anderen Leitungen ist nicht verboten. Dies gilt auch für Rohrleitungen, z. B. Wasserleitungen. Dabei müssen gemäß der DIN VDE 0100-520 [4] schädigende äußere Einflüsse generell ausgeschlossen werden. Nach Abschnitt 522.8 in [4] müssen Kabel- und Leitungsanlagen so ausgewählt und errichtet werden, dass während der Errichtung, des Betriebs oder der Instandhaltung eine Schädigung ihrer Mäntel Isolierungen und Anschlüsse vermieden wird. Deshalb ist zu empfehlen, Leitungen mit Abstand zu verlegen, sodass in einem Kreuzungsbereich eine gegenseitige Berührung, z. B. mit einer Wasserleitung, nicht erfolgen kann. Dies sollte auch bei Anwendung der von dem Anfragenden vorgeschlagenen Lösungsvarianten in [1] bedacht werden. Gegen Vorschriften wird auch nicht verstoßen, wenn die Hauptleitung frei auf der Wand montiert ist und das Wasserrohr gar nicht kreuzt. Literatur [1] Senkbeil, H.: Hauptleitung im Kanal kreuzt Abwasserrohr. Leseranfragen; Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10; S. 762. [2] DIN 18012:2008-05 Hausanschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsgrundlagen. [3] DIN 18015-1:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1: Planungsgrundlagen. [4] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen. H. Senkbeil Antwort HUSS-MEDIEN Gmb H Leserservice ep-Photovoltaik 10400 Berlin 0912 Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Bezugskonditionen ep-Photovoltaik: Jahresabonnement „normal“ nur 36,- zzgl. 6,- Porto und Versand (Inland), Vorteilspreis für ep-Abonnenten, Meisterschüler, Studenten nur 18,- zzgl. 6,- Porto und Versand (Inland)! Meine ep-Kunden-Nummer (siehe Adress-Aufkleber oder letzte Warenrechnung) Firma Name/Vorname Telefon/Fax (bitte unbedingt für Rückfragen angeben) E-Mail Straße/Nr. PLZ/Ort Datum/Unterschrift Fax: 030 42151-232 www.ep-photovoltaik.de Ja, ich bestelle ep-Photovoltaik ab sofort Ja, ich bin Neueinsteiger. Ja, ich bin bereits ep-Abonnent. Meine Kundennummer lautet: (bitte angeben, falls vorhanden) PHOTOVOLTAIK ist unsere Sache! Das Elektrohandwerk. Jetzt bestellen!
Autor
- H. Senkbeil
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