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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Blitz- und Überspannungsschutz

Erder neuer Einfamilienhäuser

ep9/2013, 2 Seiten

Als Auftragnehmer eines Hausverkaufsunternehmens errichten wir in neuen Einfamilienhäusern die Elektroanlagen als TN-System. An der Herstellung der Gebäudeerder, die vom Rohbauunternehmen in der Bodenplatte angeordnet werden, sind wir nicht beteiligt. Wenn wir aktiv werden, finden wir nur die Anschlussteile innerhalb der Gebäude vor. Der Hersteller des Erders übergibt jeweils nur ein Dokument über dessen (angeblich) ordnungsgemäße Errichtung entsprechend der DIN-Vorschrift. Dokumentationen über die Ausführung der Erder sowie Berichte über Prüfungen und Messungen liegen nicht vor. In der allgemeinen Baubeschreibung steht, dass die Fundamente einschließlich Bodenplatte aus WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton) gefertigt werden. Aus meiner Sicht ist dieser Beton jedoch völlig ungeeignet. Die von uns errichteten Anlagen prüfen wir abschließend entsprechend den Vorschriften. Den Erdungswiderstand des Gebäudeerders messen wir bei Anlagen mit TN-System nicht. In einem Fall wurden wir nun gebeten, den Erdungswiderstand zu messen. Die Messung ergab 23,1 Ohm bei völlig durchnässtem und vermutlich sandigem Erdreich. Wir wurden um eine Bewertung des Messergebnisses gebeten. Bei meiner Bewertung habe ich mich davon leiten lassen, dass bei Erdern für Blitzschutzanlagen die Einhaltung eines Erdungswiderstands von 10 Ohm angestrebt wird. Die Energieversorger realisieren noch deutlich niedrigere Erdungswiderstände. Ich habe nun folgende Fragen: 1. Darf der Erder in WU-Beton eingebettet werden? 2. Welcher Erdungswiderstand muss eingehalten werden? 3. Welche Forderungen gelten allgemein zu Gebäudeerdern?


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Autor
  • E. Hering
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