Ist der durch die EMV-Beschaltung verursachte Anteil des Ableitstroms eines Erzeugnisses nicht bekannt, so ist nach dem Beitrag "Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 - Teil 4" (ep 8/2008), Abschnitt 2.3, wie folgt vorzugehen: „In diesem Falle bleibt dem Prüfer nichts anderes übrig, als sich diesen Kennwert ‘Ableitstrom der EMV-Beschaltung’ selbst zu beschaffen. Lösungsweg: • Eingangsprüfung und Erfassen des Wertes des Schutzleiterstroms (Ableitstrom der Beschaltung) bzw. • Vergleich mit gleichen oder gleichartigen Geräten.“ Es gibt jedoch viele Geräte, die schon Jahre im Bestand sind. Hier kann eine Eingangsprüfung nicht mehr erfolgen. Außerdem gibt es in vielen Firmen keine Elektrofachkraft. Soll also jedes Betriebsmittel nach dem Kauf einem Meisterbetrieb zugeführt werden oder im Internet und anderswo nach Adressen von Herstellern gesucht werden, um diese anzuschreiben? Was sind „gleichartige“ Geräte und darf z. B. der Wert eines PCs auch für einen anderen PC angenommen werden? Müssen Geräte aufgeschraubt werden, um weitere Messungen oder Sichtprüfungen durchzuführen, und sind Geräte, bei denen der Wert des Ableitstroms nicht festgestellt werden kann, sogar auszusondern?