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Sicherheitstechnik

Einbruchmeldeanlagen - Teil 16: Rechtliche Aspekte

ep4/2013, 3 Seiten

Immer mehr rechtliche Vorgaben und zu beachtende Regelwerke führen dazu, dass eine simple Einbruchmeldeanlage (EMA) nicht nur eine technische Angelegenheit ist. Vielmehr ist eine EMA auch im rechtlichen Sinne zu betrachten. Wer hierbei unaufmerksam auftritt, kann sich selbst Schaden zufügen. Dieser kann unter Umständen bis hin zum Existenzverlust des Unternehmens führen. Das betrifft nicht nur Errichter, sondern gilt vom Planer bis zum Revisor der fertigen Anlage.


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Autor
  • A. Kraheck
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