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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Brandschutz bei "geringer Nutzung"

ep6/2004, 3 Seiten

In der MLAR (Stand März 2000) steht unter Absatz 3.5.4 die Definition "geringe Nutzung". Für mich stellt sich dabei die Frage, bis zu welchem Personendurchsatz pro Tag ist ein Flur oder ein Treppenraum gering genutzt? Im konkreten Fall geht es um den Flur in einem knapp 400 m2 großen Büro. In den Büroräumen arbeiten etwa 20 Personen, es ist kein Publikumsverkehr vorhanden. Das Büro liegt im ersten Stock. Nun sollen neue EDV-Leitungen verlegt werden. Vom Aufwand ginge es im abgehängten Deckenbereich vom Flur am einfachsten. Um den Flur brandlastfrei zu halten, stellt sich die Frage, ob hier der Abschnitt 3. 5.4 der MLAR angewendet werden kann. Das Büro wurde vor dem März 2000 errichtet, in der Decke sind schon Brandlasten in Form von isolierten Wasserleitungen vorhanden und die Unterverteilung wurde seinerzeit in den Flur gesetzt. Muss diesbezüglich nachgearbeitet werden?


   

Autor
  • N. Sudkamp
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