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Installationstechnik | Wartung und Instandhaltung | Elektrotechnik

Bestandsschutz und Anpassung elektrischer Anlagen

ep8/2001, 2 Seiten

Im ersten Beitrag wurde erläutert, wann eine elektrische Anlage Bestandsschutz hat, aus welchen Gründen er möglicherweise aufgehoben werden muss und, dass die jeweils verantwortliche Elektrofachkraft – fachlich gesehen – das letzte Wort hat. Wie aber soll sie ihre Meinung begründen, ohne umfangreiche Recherchen über die jeweils zu

beurteilende Anlage anstellen zu müssen?


1 Beurteilung des Bestandsschutzes Wird eine bestehende elektrische Anlage einer Wiederholungsprüfung unterzogen, verändert oder erweitert, so wird möglicherweise festgestellt, dass sie nicht den gegenwärtig geltenden Normen entspricht. Trotzdem aber darf ihr Sicherheitsniveau ganz offiziell als „noch“ ausreichend angesehen werden, weil das zuständige Normengremium es nicht für erforderlich hält, diese nach einer früheren Ausgabe der Norm errichtete Anlage den aktuellen, schärferen Sicherheitsvorgaben anzupassen. Die zuständige Elektrofachkraft kann diese offizielle Empfehlung zum Bestandsschutz akzeptieren. Sie kann aber auch sagen: „Bestandsschutz? Schön und gut, mir ist die Anlage aber trotzdem nicht sicher genug, um sie zum weiteren Betreiben freizugeben“. Ebensoaberhatsiedas Recht,im Gegensatz zur Anpassungsempfehlung in einem konkreten Fall dem Betreiber zu sagen: „Hier kann alles beim alten Zustand bleiben“. Um im Einzelfall zu klären, ob die jeweilige Anlage wirklich unter die vom Komitee ausgesprochene Empfehlung fällt und somit den Bestandsschutz genießt, müssten das Datum ihrer Errichtung und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Normen bekannt sein. Damit wäre in den meisten Fällen eine erhebliche Forschungsarbeit nötig, um diese Informationen zu beschaffen. Besser ist es, bei jeder Prüfung und Beurteilung einer bestehenden Anlage, zunächst den Maßstab der aktuellen Sicherheitsnormen anzulegen und dann für die auf diese Weise erkannten Abweichungen vom üblichen Sicherheitsniveau immer eine Veränderung (Anpassung) vorzuschlagen. Wenn der Betreiber diesen Vorschlag aus gewichtigen Gründen nicht akzeptiert, sollte die verantwortliche Elektrofachkraft für sich selbst entscheiden, ob für sie das Bestehenbleiben des vorhandenen Zustands - gegebenenfalls nach der Instandsetzung - vertretbar ist oder nicht. Erst dann ist über die Annahme des Auftrags zu entscheiden. Nur wenn sie eigene Zweifel ausräumen will, muss geklärt werden, · wann und nach welchen Normen die Anlage errichtet wurde und ob sie somit wirklich unter den Bestandsschutz des Normengremiums fällt und · ob von ihr diese Ansicht (Empfehlung) des Normengremiums unter Beachtung der örtlichen Bedingungen und des Zustands der jeweiligen Anlage mitgetragen werden kann [1]. 2 Anlagen in Räumen mit isolierendem Fußboden Auch in diesem Fall hängt die fachliche Entscheidung über die einzuführende Schutzmaßnahme davon ab, wie die verantwortliche Elektrofachkraft die Umstände des Einzelfalls beurteilt. 2.1 Bestandsschutz Eine elektrische Anlage, deren Ausführung bzw. Schutzmaßnahme im Bild a dargestellt ist, wurde früher als ausreichend sicher angesehen. Die Basisisolierung der aktiven Teile der Anlage und der Geräte schützte gegen das direkte Berühren. Bei einem Isolationsfehler wurden die dort anwesenden Personen durch den isolierenden Fußboden des Raums vor einem elektrischen Schlag bewahrt (Bild b). Auf eine Schutzmaßnahme des Fehlerschutzes mit Schutzleiter, wie sie heute zur Standardausrüstung elektrischer Anlagen gehört, konnte demzufolge verzichtet werden. Es liegt auf der Hand, dass diese Art des Schutzes mit dem Vormarsch der Zentralheizungen und der zunehmenden Anwendung von elektrischen Geräten der Schutzklasse I ihre Existenzberechtigung verloren hat (Bild c). Eine Elektroinstallation nach Bild a hat so lange Bestandsschutz, wie sich kein Teil mit Erdpotential im betreffenden Raum befindet. Es muss eine für die neuen Bedingungen dieses Raums zugelassene Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren nur dann nachgerüstet werden (Bild ), wenn · ein Teil mit Erdpotential (Zentralheizung, Datenleitung o. ä) eingebracht wird · bzw. zwei oder mehr Geräte der Schutzklasse I eingesetzt werden. Darüber hinaus sollte aber heute ganz allgemein von jeder Elektrofachkraft der Standpunkt vertreten werden: Da es nicht verhindert werden kann, dass durch den alltäglichen Lebensablauf der Bewohner auch Teile/Geräte mit Erdpotential oder der Schutzklasse I in einen solchen Raum gelangen, kann dieser „Schutzmaßnahme“ - auch wenn sie möglicherweise zum Zeitpunkt des Besichtigens noch wirksam sein sollte - grundsätzlich kein Bestandsschutz mehr zugebilligt werden. 2.2 Anpassung Durch die Entscheidung des K 221 der DKE wurde für die neuen Bundesländer und Ostberlin befristet bis zum 31. 3. 2002 empfohlen, die im Bild d dargestellte provisorische Schutzmaßnahme anzuwenden, sofern es nicht möglich ist, in diesen Räumen eine der heute nach DIN VDE 0100 Teil 410 zugelassenen Schutzmaßnahmen zu errichten [2][3]. Ergänzend zu diesem Beschluss wurde in einer Interpretation zur DIN VDE 0100 [4][5] von Mitgliedern des gleichen Komitees darauf hingewiesen, dass diese „Schutzmaßnahme“ „ ... wenn überhaupt, nur in außergewöhnlichen Sonderfällen (in eigener Verantwortung)“ zur Anwendung kommen soll. Wie die Praxis zeigt, wurde die Lösung leider - jedoch in dieser und ähnlichen Formen (Bild e, f) häufig angewandt. Nunmehr ist es erforderlich1), dieses Provisorium bzw. die Installation der Räume mit isolierendem Fußboden den aktuellen Vorgaben anzupassen. Das Hinausschieben des Endtermins 31. 3. 2002 ist nicht zu erwarten [6]. Möglichkeiten der Anpassung sind: · Neuinstallation des betreffenden Stromkreises mit der Schutzmaßnahme TN-S-System. Damit wird das heute übliche Niveau der Sicherheit gegen elektrischen Schlag und der Funktionssicherheit (EMV) erreicht (Bild a). · Falls eine Neuinstallation nicht gewollt wird, kann eine „Anpassung“ an das zur Zeit in den elektrischen Anlagen dieser Art „noch“ übliche Sicherheitsniveau er-Installationstechnik Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 8 644 Bestandsschutz und Anpassung elektrischer Anlagen Entscheidung ohne großen Aufwand? K. Bödeker, Berlin Im ersten Beitrag zu diesem Thema [1] wurde erläutert, wann eine elektrische Anlage Bestandsschutz hat, aus welchen Gründen er möglicherweise aufgehoben werden muss und, dass die jeweils verantwortliche Elektrofachkraft - fachlich gesehen - das letzte Wort hat. Wie aber soll sie ihre Meinung begründen, ohne umfangreiche Recherchen über die jeweils zu beurteilende Anlage anstellen zu müssen? Dipl.-Ing. Klaus Bödeker ist freier Fachjournalist, Berlin. Autor 1) Die Beschlüsse des Komitees [2] und auch der genannte Termin sind Empfehlungen [6], von denen in eigener Verantwortung abgewichen werden kann. 2) Siehe DIN VDE 0100:1973-05 oder TGL 200-0602/03, Ausg. 1982-10; diese Vorgabe wird zumeist problemlos erfüllt. Installationstechnik Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 8 645 Möglichkeiten für das Einführen einer derzeit zugelassenen Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren in der elektrischen Anlage eines Raums (Bild ), der seine isolierende Eigenschaft verloren hat b) TN-C-System Anpassung an einen Zustand der Bestandsschutz hat Keine unbedingt endgültige Lösung PEN a) TN-S-System gegebenenfalls mit FI-Schutzschalter Anpassung an die aktuellen Normen Endgültige Lösung PEN RCD folgen, indem die dort meist vorhandene Schutzmaßnahme „Klassische Nullung“ - sie hat Bestandsschutz - auch für diesen anzupassenden Teil der Anlage genutzt wird. Voraussetzungen sind: - ein „nullungsfähiger“ PEN-Leiter, d. h., zumindest muss die seinerzeit vorgegebene Abschaltbedingung (k-Faktor, Ik 3,5 In)2) eingehalten werden, und - ein ordnungsgemäßer Zustand der Gesamtanlage, als wesentliche Bedingung für die Funktion der Schutzmaßnahme. Dieses Nutzen der ausreichenden, wenn auch nicht alle Wünsche erfüllenden, klassischen Nullung mit Bestandsschutz, ist sicher nicht die beste, ein für allemal endgültige Lösung. Es ergibt sich auf diese Weise eigentlich keine echte Anpassung im Sinne der Definition [1]. In Anbetracht der relativ geringen Kosten ist sie aber oftmals als zeitlich nicht konkret begrenzter Übergangszustand vorteilhaft und vertretbar. Eine Anpassungsforderung an die aktuellen Normen wird aus jetziger Sicht für die klassische Nullung nicht zu erwarten sein [6] (siehe folgender Beitrag dieser Serie). Es bleibt somit der zuständigen Elektrofachkraft und dem Betreiber der Anlage überlassen, ob und wann in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten dann doch einmal das TN-S-System eingeführt wird. Dass die hier dargelegte Lösung (Bild b) zulässig ist, wird auch durch die Interpretation zu DIN VDE 0100 [4][5] bestätigt, in der unter Bezugnahme auf den vorliegenden Fall sinngemäß formuliert wurde: „Das Ersetzen von ... Steckdosen ohne Schutzkontakt durch solche mit Schutzkontakt ist keine Neuerrichtung. ... Nachdem die verantwortliche Elektrofachkraft sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Anlage überzeugt hat ... ist zum Schutz durch Abschalten im TN-System der PEN-Leiter in ... Schutzleiter und Neutralleiter aufzuteilen ... Die Aufteilung kann ... im Wohnungsverteiler ... einer Verbindungsdose ... einer Gerätedose oder an der Anschlusstelle selbst, z. B an der Steckdose ...erfolgen.“ (Bild b). Literatur [1] Bödeker, K; Senkbeil, H.: Bestandsschutz und Anpassung elektrischer Anlagen - Verantwortung der Elektrofachkraft. Elektropraktiker, Berlin 54(2001)7, S. 552-553. [2] Entscheidung des Komitees 221 der DKE zur Anpassung bestehender elektrischer Anlagen in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins. Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 Oktober 1992. [3] Anhang 2 zur VBG 4 (BGV A2) zur Anpassung bestehender Anlagen. [4] Rudolph, W.: Einführung in DIN VDE 0100. VDE-Schriftenreihe Band 39. Berlin-Offenbach: vde verlag . [5] Keller, K.; Kathrein, W.; Rudolph, W.; Schulze, B.: Interpretation zur DIN VDE 0100. Elektropraktiker, Berlin 48(1994)7, S. 572-573. [6] Schröder, H.: Verbindlichkeit von Festlegungen der DKE. Elektropraktiker, Berlin 47(1992)9, S. 714-721 Prinzip des Schutzes durch isolierenden Fußboden (Raum) und die sich dadurch ergebenden Konsequenzen Provisorischer Schutz in Anlehnung an d) Vorteil: Vermeidet elektrischen Schlag im Fehlerfall Nachteil: · Schalter im PEN-Leiter (Normenverstoß gegenüber DIN VDE 0100 Teil 460!) · unkontrollierbare Rohrleitungen als Schutzleiter PEN RCD Provisorischer Schutz in Anlehnung an d) Vorteil: Vermeidet elektrischen Schlag im Fehlerfall Nachteil: · Schalter im PEN-Leiter (Normenverstoß gegenüber DIN VDE 0100 Teil 460!) · Abschaltung des RCD, wenn ein Gerät (Skl I) Kontakt mit einem geerdeten Teil erhält RCD PEN PEN Provisorischer Schutz! Im Fehlerfall und einer gleichzeitigen Berührung des defekten Betriebsmittels sind jedoch elektrischer Schlag mit Schock, Sturz und Folgeunfall möglich! d ) PEN PEN RCD PEN PEN Aufheben der Schutzwirkung der Maßnahme isolierender Fußboden (Raum) bei einem defekten Basisschutz durch ein berührbares leitendes Teil mit Erdpotential (Heizkörper o.ä.) Im Fehlerfall sind ein elektrischer Schlag mit Todesfolge sowie ein Schock, Sturz mit Folgeunfall möglich! Schutzwirkung durch die Maßnahme isolierender Fußboden (Raum) bei einem defekten Basisschutz (Isolationsfehler in einem Betriebsmittel) PEN PEN Basisschutz Fehlerschutz a) Prinzip des Schutzes durch isolierenden Fußboden (Raum)

Autor
  • K. Bödeker
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