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Elektrotechnik | Normen und Vorschriften | Installationstechnik

Bestandschutz im Einfamilienhaus

ep4/2003, 5 Seiten

Im Zuge einer Kundenanfrage ergab sich nach einer Inspektion eines Einfamilienhauses folgendes Bild: Die Installation der Stromkreise erfolgte in den 60er Jahren. Es wurde generell 2-adrige Imputzleitung verlegt (klassische Nullung an allen Steckdosen, rote Ader als PEN). Fingersicherheit in der Verteilung ist nicht gegeben. Es sind drei Bäder vorhanden (alle ohne FI-Schutzschalter). Fragen die sich daraus ergeben: Gilt hier noch ein Bestandsschutz, und muss keine Nachrüstung eines RCD erfolgen? Offensichtlich sind seit der Errichtung der Anlage keine Erweiterungen oder Änderungen vorgenommen worden. Ist die Klassische Nullung in dieser Art noch zulässig, oder sollte aufgrund welcher Verordnung, DIN-VDE-Norm usw. dem Kunden eine komplette Neuinstallation empfohlen werden? Kann der Kunde als Eigentümer dieser Anlage auch auf den Bestandsschutz verweisen und die Anlage so bestehen bleiben? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für den Installateur, der die Besichtigung durchgeführt hat? Nur eine Hinweispflicht oder weitergehende Forderungen?


   

Autor
  • H. Senkbeil
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