Skip to main content 
Elektrotechnik | Installationstechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Bestandsschutz für Sicherheitsbeleuchtung

ep12/2011, 1 Seite

In einem Hochhaus mit 18 Etagen ist die in einem separaten Raum (sogenannter Elektroraum) untergebrachte Anlage für Sicherheitsbeleuchtung durch einen Brand irreparabel beschädigt worden. Sowohl der Batterie als auch der Steuerungsschrank stammen aus den frühen 1990er Jahren. Die Verkabelung der Sicherheitsleuchten in den Etagen (jeweils eigene Brandabschnitte) mit Leitungen vom Typ NYM erfolgte vertikal entsprechend einer Stromkreisaufteilung durch die übereinander liegenden Elektroräume. In jedem Elektroraum wurde die horizontale Verkabelung ebenfalls mit Leitungen vom Typ NYM vorgenommen. Die vertikale und horizontale Verkabelung wurde über PVC-Abzweigdosen verbunden. Diese Installation ist ab dem 1. OG nicht vom Brand beschädigt. Greift für die beschriebene, vorhandene Verkabelung Bestandsschutz? Wir denken, dass gemäß MLAR eine neue vertikale Verkabelung mit E-30-Leitungen und neuer Stromkreisaufteilung erfolgen muss. Die Anbindung an die unter Putz verlegte, vorhandene Horizontal-Verkabelung in der Etage müsste nach unserer Auffassung über E-30-Anschlussdosen an die jeweiligen Zuleitungen für die Sicherheitsleuchten erfolgen. Ein Mitanbieter möchte jedoch die vorhandene Verkabelung belassen und die NYM-Leitungen in dem neuen Schrank der Zentralbatterieanlage anbinden. Ist diese Vorgehensweise zulässig?


Weiterlesen mit epPlus oder epDIGITAL
Nie waren verlässliche Informationen wichtiger.

Testen Sie jetzt epPLUS oder epDIGITAL für
60 Tage kostenlos
Sie können auch nur den
Artikel für 2,00 € kaufen
Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, loggen Sie sich ein und achten Sie darauf, dass Ihr Abonnement mit Ihrem Profil verknüpft ist. Sollten Sie Abonnent sein und noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses hier anlegen.

Autor
  • F. Schmidt
Sie haben eine Fachfrage?