Elektrotechnik
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Installationstechnik
Bestandsschutz bei Anlagenänderungen
ep10/2001, 1 Seite
Leseranfragen Bestandsschutz bei Anlagenänderungen ? Wir sind mit der Planung eines Erweiterungsbaus einer alten Schule beauftragt. Ein Teil des bestehenden Gebäudes wird abgerissen und an dessen Stelle ein Neubau errichtet. Im bestehenden Gebäude befindet sich eine alte NS-Hauptverteilung, die nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht (z. B. keine FI-Schutzschalter). Insgesamt sind im Neubau vier Unterverteilungen vorgesehen. 1.Können diese vier Unterverteilungen an der bestehenden, mittlerweile nicht mehr VDE-gemäßen NS-Hauptverteilung angeschlossen werden, wenn hier ausreichend Platz- und Leistungsreserven vorhanden sind? 2.Inwieweit greift man hier in den Bestandsschutz der vorhandenen NS-Hauptverteilung ein? 3.Kann man sich auf den Bestandsschutz berufen, wenn man die vorhandene Zuleitung zum abzureißenden Gebäudeteil für den Neubau wieder nutzt? ! Zu 1.: Vorausgesetzt wird, dass die Beibehaltung und Ausführung der NS-Hauptverteilung am jetzigen und auch künftigen Einbauort den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der zutreffenden Landesbauordnung und anderen Richtlinien und Verordnungen entspricht, die hier in Betracht zu ziehen sind. In den Bundesländern können diese unterschiedlich sein oder im Detail voneinander abweichen. Außer den Landesbauordnungen sind hier die „Richtlinien für brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ (RbALei) bzw. die „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) und ggf. auch die „Richtlinie für den Bau und Betrieb von Schulen“ (Schulbaurichtlinie) zu nennen. Aus der Sicht der DIN-VDE-Normen ist ein Anschluss des Neubaus mit den vier Unterverteilungen an die vorhandene Hauptverteilung wie in allen anderen Fällen möglich, wenn · die zum Zeitpunkt der Errichtung der alten Anlage geltenden Normen eingehalten worden sind · keine normwidrigen Veränderungen vorgenommen wurden · keine sicherheitstechnischen Mängel vorliegen · die Raumart und Raumnutzung nicht geändert wurde und · Anpassungsforderungen nicht vorliegen. Nur eine eingehende Prüfung kann Aufschluss darüber geben, ob die vorgenannten Bedingungen in Ihrem Fall zutreffen und ggf. bestehende Mängel und Schwachpunkte mit vertrebarem Aufwand beseitigt werden können. Hierbei sollte gleichzeitig bedacht werden, dass alte Anlagen natürlich einem Alterungsprozess unterliegen und verschleißen. So kann z. B. ein sich verschlechterndes Isoliervermögen die Elektrosicherheit nachteilig beeinflussen und im Extremfall elekrisch gezündete Brände verursachen. Es ist zu bedenken, dass die allgemein als Bestandsschutz bezeichnete Erhaltung alter Anlagen und Anlagenteile bei der Errichtung und beim Betreiben als eine Möglichkeit anzusehen ist. Dieses Herangehen hat dort seine Grenzen, wo die Elektrosicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die in der Frage enthaltene Formulierung „nicht mehr VDE-gemäße NS-Hauptverteilung“ ist schwer verständlich und lässt unterschiedliche Auslegungen zu. Erfüllt der Verteiler die Anforderungen der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Norm, so darf er weitergenutzt werden, wenn ausreichend Platz- und Leistungsreserven, auf die Sie ja auch hinweisen, zur Verfügung stehen. Es müssen dann aber auch die neuen Anlagenteile unter Einhaltung der nach den neuen DIN-VDE-Normen einzuhaltenden Forderungen, insbesondere der Normenreihe DIN VDE 0100 angeschlossen werden können. Auf die Realisierung der Schutzmaßnahmen einschließlich des Überlast- und Kurzschlussschutzes, den Schutz gegen thermische Einflüsse und unzulässige Erwärmung sei hier besonders hingewiesen. Ein nicht VDE-gerechter Verteilersolltedemnachdemontiertwerden. Zu 2.: Wenn der Hauptverteiler den unter Frage 1 genannten Grundsätzen entspricht, dann kann man sich selbstverständlich auch auf den Bestandsschutz berufen. Das gilt allerdings nur für die bestehende Anlage. Bei der Nachrüstung von Stromkreisen, dem Einbau von Betriebsmitteln, insbesondere von Überstromschutzeinrichtungen, FI-Schutzschaltern usw. handelt es sich um Veränderungen, die auch auf vorhandene Einbauten Einfluss haben und sich in unterschiedlicher Weise bemerkbar machen. Hier sei z. B auf Temperaturerhöhungen infolge von Leistungserhöhungen verwiesen. Das muss der Ändernde, in der Regel ist das der Errichter, natürlich berücksichtigen, worauf unter der Frage 1 bereits hingewiesen wurde. Dafür ist er selbstverständlich auch voll verantwortlich und kann sich bei möglichen Fehlentscheidungen natürlich nicht auf den Bestandsschutz berufen. Zu 3.: Die Demontage eines Kabels ist einer Beseitigung gleichzusetzen und die Neuverlegung einer Neuerichtung. Ein Bestandsschutz ist deshalb im rechtlichen Sinne wohl kaum zu rechtfertigen. Ob trotzdem eine vorhandene Zuleitung erneut verlegt werden kann, lässt sich nur nach Prüfung der technischen Parameter entscheiden. Immerhin muss ein solches für die Leistungsübertragung unentbehrliches Betriebsmittel, das noch dazu für eine feste Verlegung vorgesehen ist, nach möglicherweise jahrzehntelanger Verweildauer in einem Gebäude erst einmal diese Prozeduren heil überstehen, bevor es dann erneut zum Einsatz kommt. Es ist fraglich, ob unter Abwägung des Aufwand-Nutzens-Verhältnisses nicht von vorn herein die Verlegung einer neuen Zuleitung als zweckmäßigere Lösung in Betracht zu ziehen ist. H. Senkbeil Richtwerte für Betriebstemperaturen ? In unserer Firma gibt es unterschiedliche Meinungen über die Betriebstemperaturen in Niederspannungsanlagen. Gibt es hierfür Richtwerte? Die lufttechnische Anlage in diesem betreffenden Schalthaus ist auf 35 °C eingestellt, die Isttemperatur beträgt 43 °C. ! Die zulässige Umgebungstemperatur für typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (TSK) beträgt gemäß VDE 0660 Teil 500 Punkt 6.1.1 35 °C. Dieser Wert ist der Mittelwert für 24 Stunden. Kurzzeitige Temperaturerhöhungen bis 40 °C sind unter Beachtung des Mittelwertes gestattet. Grundsätzlich gilt die Temperatur von 35 °C für die Umgebungstemperatur der äußeren Hülle der Niederspannungs-Schaltgerätekombination im geschlossenem Zustand. Die zulässige Temperatur im Inneren der Niederspannungs-Schaltgerätekombination ist abhän-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 10 794 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 4 21 51-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
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- H. Senkbeil
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