Elektrotechnik
Auswahl des richtigen Leitungstyps
ep3/2006, 2 Seiten
LESERANFRAGEN Anschluss von NV-Halogenlampen ? Zu meinen Arbeiten gehört auch die Installation von NV-Halogenanlagen in Wohn- und Büroräumen. Welcher Leitungstyp ist für den Anschluss an die Trafos zulässig (wenig Anschlussraum für die Adern und minimale Zugentlastung, bei immer kleiner werdenden Trafos), und sind die einzelnen Leuchtenleitungen nicht flexibel auszuführen (für Reparaturzwecke usw.)? Ist dafür normale NYM-Leitung richtig? ! Leider lässt sich Ihre Anfrage nicht durch einen Blick in die Normen beantworten. Eine entsprechende Norm soll aber in Vorbereitung sein. Niedervolt(NV)-Beleuchtungsanlagen sind alles andere als ungefährlich. Immerhin fließt durch eine NV-Halogenglühlampe im Vergleich zu einer Ausführung für 230 V ein Strom von etwa 20-facher Größe, und am Lampenkolben entstehen Temperaturen von etwa 500 °C. Die zugeführte Elektroenergie wird zu 90 % in Wärme umgewandelt. Unter diesen Bedingungen kommt dem Schutz gegen elektrisch gezündete Brände eine besondere Bedeutung zu. Das sei vorangestellt, weil es auch beim Beantworten Ihrer Frage mit zu bedenken ist. Zum Teil geben Ihnen die VdS-Richtlinien 2302 [1] und 2324 [2] eine Antwort. Sie können sowohl Leitungen für feste Verlegung als auch flexible Leitungen verwenden. Es ist z. B. der Einsatz von NYM-Leitungen statthaft. Aderleitungen sind in EI-Rohren nach EN 50 086-1 (VDE 0605-1) [3] aus flammwidrigem Kunststoff zu installieren, die entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Sofern nicht flammwidrige Ausführungen eingesetzt werden, müssen sie mit nicht brennbaren Baustoffen allseitig überdeckt sein. Selbstverständlich müssen die Leiter in der Lage sein, den Betriebsstrom führen zu können, ohne sich unzulässig zu erwärmen. Als Mindestquerschnitte sind vorzusehen: · 1,5 mm2 Cu bei fester Verlegung, · 1 mm2 Cu bei flexiblen Leitungen, die nicht länger als 3 m sein dürfen, · 4 mm2 Cu bei frei hängenden flexiblen Leitungen. Bedenken Sie bitte bei der Querschnittsbemessung auch, dass bei 12 V der Spannungsfall von 0,5 V nicht überschritten werden sollte, um den Leuchtenwirkungsgrad möglichst voll nutzen zu können. Welcher Leitungstyp aber wirklich in Betracht kommt hängt davon ab, mit welcher Umgebungstemperatur bei der Leitungseinführung und in der Umgebung der Leuchte selbst zu rechnen ist. Hier wird vorausgesetzt, dass am Einbauort die dort bei den vorhandenen Baustoffen zulässigen Leuchten eingesetzt werden. Da der Errichter gemäß DIN VDE 0100-510 und dem Nationalen Vorwort Abschnitt 511 zu dieser Norm Betriebsmittel auswählen muss, die den DIN-Normen und VDE-Bestimmungen entsprechen, sollten Sie sich an den Hersteller wenden [4]. Leuchten sollten das GS-Zeichen tragen. Aus den Herstellerangaben muss alles zu entnehmen sein, was in Normen nicht erfasst, für den fach- und sachgerechten Einsatz aber von Bedeutung ist. Dazu gehören Angaben über die zu erwartenden Temperaturen am Leitungseinführungspunkt und dessen Umgebung, sofern nicht gleich der Leitungstyp vorgeschrieben wird. Es ist dann ein Leitungstyp zu wählen, dessen maximal zulässige Betriebstemperatur nicht unter den dort angegebenen Werten liegt. Auch zu anderen Fragen, z. B. zur Realisierung der Zugentlastung müssen dort Angaben vorhanden sein. Im übertragenen Sinne gelten die genannten Ausführungen auch für Transformatoren, die nach DIN VDE 0551-1 kurzschlussfest sein und das dafür vorgesehene Kennzeichen tragen müssen. Für Konverter gilt, dass sie zusätzlich zum Kurzschlussschutz mit einem Überhitzungsschutz versehen sein müssen und das dafür vorgesehene Kennzeichen tragen (110 in einem auf der Spitze stehenden Dreieck). Literatur [1] VdS 2302/02.99 Niedervoltbeleuchtung. [2] VdS 2324/09.98 Niedervoltbeleuchtungsanlagen und -systeme. [3] DIN EN 50086 Teil 1 (VDE 0605-1):1994-05 Elektroinstallationsrohrsysteme für elektrische Installationen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen. [4] DIN VDE 0100-510:1997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen. H. Senkbeil Auswahl des richtigen Leitungstyps ? Immer wieder gibt es in unserem Unternehmen Unklarheiten bezüglich des zu wählenden Leitungstyps für RWA-Anlagen. So bestehen unter anderem folgende Fragen: · Müssen für Rauch- und Handmelder E-90-Leitungen verwendet werden? · Sind für die akustische Warnung z. B. in Bürogebäuden die Hupenleitungen in E90 auszuführen? Erfüllt der Leitungstyp JE-H(St)H diese Voraussetzung? · Ist für die Notbeleuchtung bzw. die Fluchtwegbeleuchtung ein besonderer Leitungstyp zu verwenden? ! Leitungen für Rauch und Handmelder. Nein. Verlangt wird in der MLAR 03/2000 [1] ein Funktionserhalt E30 für Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsanlagen. Ausgenommen sind: · Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden, sowie · Leitungsanlagen in Räumen ohne automatische Brandmelder, wenn bei Kurzschluss oder Leitungsunterbrechung durch Brandeinwirkung in diesen Räumen alle an diese Leitungsanlage angeschlossenen Brandmelder funktionsfähig bleiben. Auf Funktionserhalt kann also verzichtet werden, wenn die Primärleitungen für Melder und Übertragungseinrichtungen in Bereichen verlaufen, die durch automatische Melder überwacht werden. Liegen im Leitungsverlauf nicht überwachte Bereiche, so sind entweder an deren Grenzen Trenner zu setzen (nur bei Ringbustechnik möglich) oder innerhalb dieser Bereiche ist die Verlegung in E30 erforderlich. Leitungen für die akustische Warnung. Die von Ihnen gestellte Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt darauf an, wie die Anlage zur Signalisierung konzipiert ist. In DIN VDE 0833-2 [2] verlangt Abschnitt 4.3, dass die Übertragungswege zwischen der Zentrale und „bestimmten Signalgebern“ überwacht, also so genannte Primärleitungen sein müssen. Ob in Ihrem Fall die Hupen zu den „bestimmten Signalgebern“ gehören, legt das Konzept der Brandmeldeanlage fest (nicht zu verwechseln mit dem Brandschutzkonzept!). Grundlage für diese wichtige Unterlage ist Abschnitt 5 der DIN 14 675 [3]. Sollten die Signalgeber zu den „bestimmten“ gehören, lassen sie sich über powerloops (Brandmelder und Signalgeber in einem Ring) oder eigene Ringe versorgen, für deren Installation Antwort 1 gleichermaßen gilt. Im Stich versorgte Signalgeber müssen bis in den Brandabschnitt hinein über eine E-30-Leitungsanlage angesteuert werden. Wird eine Gefahrenmel-Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 3 163 LESERANFRAGEN Fragen an Liebe Abonnenten! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann suchen Sie unter www.elektropraktiker.de (Fachinfo/Archiv). Finden Sie dort keine Antwort, richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion ELEKTRO PRAKTIKER EP-0306-163-169-sr 17.02.2006 15:42 Uhr Seite 163 Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 3 164 LESERANFRAGEN deanlage im Sinne einer elektroakustischen Anlage (ELA) verlangt, über die auch noch während des Brandes über eine gewisse Zeit Anweisungen erteilt werden können, ist die Installation nach DIN VDE 0828 [4] sowie nach MLAR in Funktionserhalt E 30 auszuführen. Geeignet ist u. a. auch der erwähnte Leitungstyp JE-H(St)H bei zulassungsgemäßer Montage. An dieser Stelle möchte ich zu bedenken geben, dass konventionelle Hupen zur Alarmierung oft nicht ausreichen. Insbesondere in Gebäuden, in denen sich Besucher, Käufer oder Gäste, Betriebsfremde also, aufhalten, werden einfache Hupensignale oft ignoriert oder missverstanden. In solchen Fällen sind Sprachanweisungen erforderlich. Inzwischen bieten die Hersteller von Brandmeldezentralen auch Multisensormelder mit integrierter Sprachfunktion an, die in der bewährten Ringbustechnik installiert und betrieben werden. Die aufwändige ELA nach [4] ist dann entbehrlich, und der Aufwand für Funktionserhalt bleibt gering (s. Antwort 1). Einige Angaben dazu finden Sie in [5]. Leitungen für die Not- und Fluchtwegbeleuchtung. Es ist kein besonderer Leitungstyp vorzusehen. Die Leitung muss natürlich den elektrischen, thermischen und mechanischen Einsatzbedingungen genügen. Sollten Sie aber mit der Frage den Funktionserhalt im Blick haben, muss die Leitungsanlage gemäß MLAR in E30, in Hochhäusern gemäß Hochhausbaurichtlinie in E90 ausgeführt werden. Erleichterungen gibt es nur innerhalb der Brandabschnitte (hier sind „normale“ Leitungen zulässig). Die Ausführung in Funktionserhalt erfolgt nach Verwendbarkeitsnachweis, z. B. nach einer Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung ABZ, einem Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ABP oder einer Zustimmung im Einzelfall durch die Oberste Baubehörde. Literatur [1] Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie in der Fassung vom März 2000. [2] DIN VDE 0833-2:2004-02 Gefahrmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Festlegung für Brandmeldeanlagen (BMA). [3] DIN 14675:2003-11 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb. [4] DIN VDE 0828-1:1999-05 Elektroakustische Notfallwarnsysteme. [5] Bemba, M.: Notfallalarmierung - Nutzen und Einsparpotentiale von Sprachalarmierungssystemen. Elektropraktiker, Berlin 60(2006)1, S. 44-46. F. Schmidt Belastbarkeit von Leitungen ? In einer Werkstatt wurde eine Kabelpritsche (200 x 60) mittels Deckenstielen etwa 30 cm unterhalb der Decke montiert. Im Raum verteilt befinden sich diverse Kraft- und Schukosteckdosen, die alle über die Kabelpritsche angefahren werden. Bei der heutigen Abnahme wurde beanstandet, dass die Zuleitungen zu den Kraftsteckdosen 32 A mit NYM 5 x 4 mm2 falsch ausgelegt seien. Unser Verweis auf die Belastbarkeitstabelle des aktuellen Tabellenbuches, nach der drei- und vieradrige Kabel mit Nennquerschnitt 4 mm2 mit 32 A belastbar sind, wurde entgegen gehalten, wir hätten die Umrechnungsfaktoren für die Kabelhäufung u. a. Bedingungen nicht berücksichtigt. Es wird gefordert, die 32-A-Steckdosen mit NYM 5 x 10 mm2 zu verkabeln. Ist dieses tatsächlich notwendig? ! Gemäß DIN VDE 0298-4:2003-08 finden sich empfohlene Werte für die Strombelastbarkeiten von NYM-Leitungen in den Tabellen 3 und 4 dieser Norm. Beim Verlegen auf Pritschen ist nach Tabelle 9 die Verlegeart E, F oder G zu wählen, d. h. für mehradrige Leitungen kommt nur Verlegeart E in Frage. Für die Häufung von mehradrigen Leitungen auf Pritschen können die entsprechenden Reduktionsfaktoren aus Tabelle 22 herangezogen werden. Damit ergäbe sich für jeweils drei belastete Adern, einer angenommenen Lufttemperatur von 25 °C, einer Häufung mit von sechs sich berührenden Systemen folgende Belastbarkeit: · Belastbarkeit NYM 5 x 4 ohne Reduktionsfaktoren: 34 A · Korrekturfaktor wegen erhöhter Temperatur: 1,06 · Korrekturfaktor wegen Häufung: 0,79 eine resultierende Strombelastbarkeit von 28 A. Bei anderen Betriebs- und Installationsbedingungen sind aus den Tabellen die entsprechenden Korrekturfaktoren anzuwenden. Neben der Ermittelung der Strombelastbarkeit aus den vorliegenden Tabellen erlaubt die Norm auch Nachweise durch Rechnung, d. h. Berechnung der elektrischen Verluste und Wärmeflüsse nach anerkannten Rechenverfahren, z. B. IEC 60287, oder Nachweise durch Messungen. Diese alternativen Wege sind im Allgemeinen aber nur für sehr spezielle Systeme sinnvoll. H. Eckstein Notstromaggregat unter Last zuschalten ? Durch das EVU wurde ein Trafo zur Einspeisung ins Ortsnetz gewechselt. Weil diese Arbeiten länger dauerten, erfolgte der Anschluss eines Notstromaggregats. Beim „Aufschalten“ des Aggregats war ich zufällig dabei und konnte beobachten, wie der Monteur unter voller Last (alle Sicherungen in der Trafostation war eingelegt) das Aggregat einschaltete. Wegen Überlast schaltete das Aggregat sofort wieder ab. Darauf zog der Monteur alle Sicherungen, schaltete das Aggregat wieder ein und sicherte einen Stromkreis nach dem anderen. Ich stellte darauf hin fest, dass meine Telefonanlage (Auerswald ETS 4308i) nicht mehr funktionierte. Wir reklamierten dies sofort beim Monteur, der uns an die Regionalstelle des EVU verwies. Das EVU leitete den Schaden an die Allianz-Versicherung weiter. Diese wiederum lehnte eine Kostenerstattung ab, weil nur bezahlt wird, wenn Monteure vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Es entstand ein reger Briefwechsel zwischen mir und der Allianz-Versicherung, weil ich der Meinung bin, dass der Monteur von vornherein einen Stromkreis nach dem anderen hätte aufschalten müssen. Gibt es eine Vorschrift, in der geregelt wird, wie beim Zuschalten eines Notstromaggregats vorzugehen ist, bzw. gibt es bereits Gerichtsurteile über solche Streitigkeiten? ! Das von Ihnen geschilderte Problem ist in den einschlägigen Normen nicht geregelt. In DIN EN 50 110-1 (VDE 0105-1) bzw. DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), die sich mit dem „Betreiben elektrischer Anlagen“ befassen, gibt es diesbezüglich keine Festlegungen. Auch in der VDEW-Richtlinie „Notstromaggregate“ gibt es diesbezüglich keine einschränkenden Festlegungen. Eine solche Einschränkung dürfte auch nicht sinnvoll sein, da es in vielen EVU-Netzen gar nicht möglich ist, Verbraucherabgänge einzeln zuzuschalten. Meist ist im Trafo-Bereich nur ein gemeinsamer Leistungsschalter vorhanden, mit dem die gesamte Versorgung zugeschaltet wird. Aufgrund Ihrer Schilderung kann ich daher auch eine grobe Fahrlässigkeit durch den Monteur diesbezüglich nicht erkennen. Normalerweise dürfte es - sofern der Generator eine ausreichende Leistung hat - nicht zu einer Abschaltung durch die gemeinsame „Zuschaltung“ kommen. Etwas seltsam ist allerdings die Vorgehensweise. Normalerweise wird der Generator hochgefahren und mit der normalen Versorgung synchronisiert (insbesondere, um das Drehfeld der angeschlossenen Verbraucher zu gewährleisten), dann erst wird der Trafo abgeschaltet. In diesem Falle hätte es keinesfalls zu einer Abschaltung kommen können, es sei NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. EP-0306-163-169-sr 17.02.2006 15:42 Uhr Seite 164
Autor
- F. Schmidt
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