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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen - Stromschlag an defekter Strahlkabine

ep3/2009, 1 Seite

Die Sandstrahlkabine einer Maschinenbaufirma war defekt und konnte nicht weiter benutzt werden. Sie war jedoch noch am elektrischen Versorgungsnetz angeschlossen. Da die Firma über keinen Betriebselektriker verfügte, beauftragte sie einen Schlosser aus eigenem Hause mit der Fehlersuche. Aufgrund seiner Feststellungen sollte dann ein Angebot zur Reparatur eingeholt werden.


Wert soll heruntergeschraubt werden. Immerhin gelten Arbeitsplätze mit mehr als 85 Dezibel als „Lärmarbeitsplätze“. Experten raten, nicht länger als zehn Minuten laut Musik zu hören und dann wieder leiser zu drehen - das schont nicht nur die Ohren, sondern auch die Nerven der Mitmenschen. Film ab - Schach dem Risiko Der Napo-Film „Schach dem Risiko“ erklärt den Unterschied zwischen Gefahr und Risiko. Es wird gezeigt, wie Gefahren beseitigt und Risiken verringert werden können. Ziel des Films ist es, anhand von alltäglichen Situationen zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Napo und seine Kollegen wollen Beschäftigte motivieren, sich auch bei ihren Vorgesetzten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzusetzen. „Sicherheit mit einem Lächeln“ ist Napos Beitrag zu sichereren, gesünderen und besseren Arbeitsplätzen. Der zehnminütige Film kann kostenlos von der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter: www.dguv.de, Webcode: d38023 heruntergeladen werden. Aus dem Unfallgeschehen Stromschlag an defekter Strahlkabine Arbeitsauftrag. Die Sandstrahlkabine einer Maschinenbaufirma (Bild ) war defekt und konnte nicht weiter benutzt werden. Sie war jedoch noch am elektrischen Versorgungsnetz angeschlossen. Da die Firma über keinen Betriebselektriker verfügte, beauftragte sie einen Schlosser aus eigenem Hause mit der Fehlersuche. Aufgrund seiner Feststellungen sollte dann ein Angebot zur Reparatur eingeholt werden. Unfallhergang. Der Mitarbeiter war keine Elektrofachkraft und beschränkte sich deshalb auf die Fehlersuche bei den mechanischen und pneumatischen Funktionsgruppen. Er verfolgte einen Druckluftschlauch, um die mechanischen Verbindungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dies geschah an der Außenhülle der Strahlkabine, ohne dass irgendwelche Abdeckungen entfernt werden mussten. Um den Druckluftschlauch über die gesamte Länge abtasten zu können, kniete sich der Schlosser vor die Strahlkabine. Mit der rechten Hand berührte er dabei den Schlauch und mit der linken stützte er sich währenddessen an der Stahlkonstruktion der Kabine ab. Beim weiteren Abtasten des Druckluftschlauches griff er hinter ein Knotenblech der Stahlkonstruktion. Dabei berührte er ein offenes, unter Spannung stehendes Teil und erlitt eine Körperdurchströmung. Er riss die rechte Hand augenblicklich zurück und zog sich Abschürfungen zu. Der Verletzte wurde mit einem Notarzt ins Krankenhaus gebracht. Dort stellte man an der Hand eine Strommarke fest. Da keine schwerwiegenden Verletzungen vorlagen, konnte der Verunfallte jedoch nach einer Beobachtungszeit wieder entlassen werden. Unfallanalyse. Eine Fehlersuche an einem Gerät oder einer Maschine - gleich welcher Art - darf nur im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Gefährdungen, wie in diesem Fall, können nicht nur durch Isolationsfehler entstehen. Auch plötzliches Wiederanlaufen hat schon oft zu Unfällen geführt. Deshalb vorher: Trenneinrichtung betätigen oder Netzstecker ziehen. J. Jühling Rechnungsbestandteile und Erstellungsfristen Der Auftragnehmer (AN) hat seine Leistungen prüfbar gemäß der ursprünglichen Aufstellung positioniert abzurechnen. Zur prüfbaren Rechnung gehören: · falls noch nicht übergeben - Regie- und Stundenlohnberichte, Abnahmeprotokolle usw. · für das Gewerk vorgeschriebene Revisionsunterlagen und technische Dokumentationen · Pläne und Detailzeichnungen · Aufmaße und Messurkunden. Die notwendigen Mengen und Massen sind dem Fortgang der Leistung fortlaufend gemeinsam durch die Vertragsparteien zu ermitteln und zu dokumentieren. Durch die Unterschriften der Vertragsparteien unter eine solche Aufmaßaufstellung wird diese zur Messurkunde. Damit können die einmal erfassten Massen nachträglich nicht mehr angezweifelt werden. Reicht der AN eine prüfbare Rechnung nicht innerhalb der in der VOB/B § 14 Nr. 3 definierten Zeit beim Auftraggeber (AG) ein, so kann dieser auf Kosten des AN die Abrechnung erstellen lassen oder selbst erstellen. Pflichtangaben Seit 2004 muss auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers angegeben werden. Zudem hat die Rechnung das Datum der Leistung oder Erstellung zu beinhalten (Schwarz-Arb G). Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann formlos beim Bundesamt für Finanzen beantragt werden. Alle Rechnungen sind laufend durchzunummerieren. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die Rechnungsangaben als vollständig - und nur bei vollständigen Rechnungen ist der Vorsteuerabzug zulässig. Weitere Angaben: · der vollständige Name und die Adresse des Rechnungsstellers, des leistenden Unternehmers, und des Adressaten, des Leistungsempfängers · das Rechnungsausstellungsdatum · Umfang und Art der Leistung oder der gelieferten Gegenstände · Zeitpunkt der Lieferung, Leistung oder der Vereinnahmung des Entgeltes, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechung identisch ist · bei Anzahlungen der Zeitpunkt der Zahlung - sofern dieser feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum identisch ist · das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts - sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist · der anzuwendende Umsatzsteuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag · im Fall einer Steuerbefreiung der Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder Leistung eine Steuerbefreiung gilt · durch die Umkehrung der Umsatzsteuerschuld nach § 13 b UStG muss der Steuerschuldner in der Rechnung angegeben sein, wenn eine Bauleistung für einen anderen bauleistenden Unternehmer erbracht wurde. Aufbewahrungsfristen. Ab dem 1. Januar 2004 ist darüber hinaus ein Doppel jeder ausgestellten Rechnung und jeder erhaltenen Rechnung zehn Jahre Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 3 200 BETRIEBSFÜHRUNG Abrechnung von Leistungen Trotz neuem Forderungssicherungsgesetz und Wegfall der VOB/B gegenüber dem privaten Kunden ohne VOB-kundige Vertretung bleibt die Vereinbarung der VOB/B für den Elektro-Unternehmer häufig die bessere Vertragsgrundlage. Dies setzt jedoch voraus, dass der AN inhaltliche und formelle Vorgaben für die Anforderung einer Abschlagszahlung bis hin zur Schlussrechnung beachtet. Sandstrahlkabine zur Oberflächenvorbehandlung

Autor
  • J. Jühling
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